Da die Medienmitteilung vom 20. April 2005 zu einigen Missverständnissen führte, bringt die Finanzdelegation hiermit nochmals zum Ausdruck, dass sie die Beendigung verschiedener Arbeitsverhältnisse im BFM an ihrer letzten Sitzung vom 20. April 2005 eingehend geprüft und festgestellt hat, dass die im Rahmen der Zusammenführung des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) zum Bundesamt für Migration (BFM) getroffenen Personalentscheide vollumfänglich Gesetz und Verordnung entsprechen (namentlich Art. 10 und 13, Abs. 3 BPG). Bei den gegenseitig unterzeichneten Vereinbarungen mit den drei betroffenen Mitarbeitenden handelte es sich nicht um einseitige Kündigungen des Arbeitgebers, sondern um zweiseitig, einvernehmlich abgeschlossene Trennungsvereinbarungen. Es liegt im beidseitigen Interesse die Beendigung der Arbeitsverhältnisse einvernehmlich zu gestalten. Dies entspricht dem Sinn und Geist der Verordnung des Bundesrates vom 10. Juni 2004 über die Stellen- und Personalbewirtschaftung des Bundes (SR 172.220.111.5) "Umbau mit Perspektiven" und es wurden keine - auch nicht verdeckte - Abgangsentschädigungen entrichtet.
Die Finanzdelegation möchte zudem festhalten, dass sie aus Rücksicht auf die Betroffenen keine näheren Auskünfte über Personalentscheide bekannt gibt.
Bern,
27.04.2005 Parlamentsdienste