Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates schliesst sich in der Frage der Rechtsmittel bei der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen dem Ständerat an und hält im Bereich der Raumplanung am Beschluss des Nationalrates fest.

Im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege (01.023) führte die Kommission die Beratungen über den Entwurf zum Bundesgerichtsgesetz fort. Mit 12 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen schloss sie sich in der Frage der Rechtsmittel bei der internationalen Rechthilfe in Strafsachen dem Ständerat an. Sie spricht sich somit dafür aus, dass bei besonders bedeutenden Fällen das Bundesgericht angerufen werden kann, wenn Gründe für die Annahme bestehen, dass das Verfahren im Ausland elementare Verfahrensgrundsätze verletzt oder andere schwere Mängel aufweist (Art. 78a). Eine Minderheit (3 zu 20 Stimmen) beantragt jedoch, dass im Rahmen einer Beschwerde vor dem Bundesgericht keine Ergänzung der Beschwerdeschrift möglich ist (Art. 39a). Eine weitere Minderheit ist der Auffassung, dass der Schutz der Rechtsuchenden durch die Beschwerdemöglichkeit vor dem Bundesstrafgericht ausreichend gewährleistet ist und beantragt deshalb, auf die Botschaft des Bundesrates vom Februar 2001 zurückzukommen, die keine Beschwerdemöglichkeit vor dem Bundesgericht vorsah. Bei der Raumplanung beantragt die Kommission ohne Gegenstimme, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und dieses Gebiet gesamthaft der Einheitsbeschwerde zu unterstellen. Sie ist der Meinung, dass diese Verfahrensvereinfachung im Bereich der Raumplanung besonders begrüssenswert ist, weder zu einer Zunahme der Beschwerden beim Bundesgericht führt noch die Kompetenzen der Kantone beschneidet. Sie lehnt den Beschluss des Ständerates, an den Rechtswegen gemäss geltendem Raumplanungsgesetz festzuhalten, ab.

Mit 11 zu 9 Stimmen spricht sich die Kommission gegen den Beschluss des Ständerates aus, die Zuständigkeit des Gesamtgerichts für den Erlass eines Reglements über die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Richtern und Richterinnen gesetzlich zu verankern (Art. 14). Eine solche Bestimmung ist nach Meinung der Kommission nicht notwendig. Eine starke Minderheit schliesst sich in dieser Frage dem Ständerat an und hält es für sinnvoll, wenn das Gericht unabhängig vom einzelnen Konflikt gewisse Regeln vorsieht.

Im Übrigen schliesst sich die Kommission dem Ständerat an.

Ausserdem beantragt die Kommission einstimmig, den Bundesbeschluss zur Genehmigung des Vertrags zwischen der Schweiz und den Philippinen über Rechtshilfe in Strafsachen (04.053) anzunehmen. Der Vertrag ermöglicht den beiden Staaten die Zusammenarbeit bei der Aufdeckung, Verfolgung und Ahndung strafbarer Handlungen. Für die Schweiz im Vordergrund steht dabei, künftig wirksamer gegen Straftaten wie die Ausbeutung von Frauen und Kindern, Korruption, Wirtschaftskriminalität oder Terrorismus vorgehen zu können.

Die Kommission hat am 28. und 29. April 2005 unter dem Vorsitz von Nationalrat Luzi Stamm (AG/SVP) und teilweise im Beisein von Bundesrat Christoph Blocher in Bern getagt.

Bern, le 02.05.2005    Parlamentsdienste