Die strategische Notwendigkeit, die Vertraulichkeit über die Inhalte der Mandate der Schweizer Delegation bei WTO-Verhandlungen zu wahren, hat die APK-N dazu geführt, einen Motionsvorschlag abzulehnen, der eine öffentliche Debatte in den Räten einführen wollte. Überdies hat die Kommission eine Standortbestimmung über die Beziehungen der Schweiz zu Deutschland vorgenommen und eine Zwischenbilanz betreffend die institutionalisierten Menschenrechtsdialoge gezogen.

Mit 12 zu 9 Stimmen hat die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) einen Vorschlag für eine Kommissionsmotion abgelehnt, welche neu eine Debatte in den Räten über die Leitlinien des Verhandlungsmandates vor einer neuen Verhandlungsrunde der WTO institutionalisieren wollte. Gegenwärtig werden diese Mandate den Aussenpolitischen Kommissionen zur Konsultation unterbreitet. Das Grundanliegen des Vorstosses, im Parlament eine Debatte über multilaterale Verhandlungen zu führen, die grosse Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Gesellschaft und die Gesetzgebung der Schweiz haben, stiess auf eine breite Zustimmung. Dank der Öffentlichkeit der Debatte würde das Parlament in der Bevölkerung mehr Akzeptanz und Verständnis für die WTO schaffen. Die Kommissionsmehrheit befand jedoch, dass Verhandlungsmandate eine strategische Komponente beinhalten, die der Vertraulichkeit bedürfen. Zudem müssen sie oft kurzfristig angepasst werden. Schliesslich sind nach Ansicht der Mehrheit verschiedene Gefässe vorhanden, die eine allgemeine Diskussion über die Leitplanken der WTO-Politik der Schweiz im Ratsplenum ermöglichen.

Die APK-N hat in Anwesenheit von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey eine Standortbestimmung über das Verhältnis zwischen der Schweiz und Deutschland vorgenommen. Obschon die Kommission die Beziehungen zum Nachbarland gesamthaft als freundschaftlich und fruchtbar bezeichnet, stellt sie gleichwohl fest, dass Deutschland weniger bereit als früher ist, auf Anliegen der Schweiz einzugehen. Zu den ungelösten Problemkreisen zählen vor allem die Diskriminierung des Flughafens Zürich aber auch die Schwierigkeiten der Schweizer Banken beim Zugang zum deutschen Markt, die Belastung durch den grenzüberschreitenden Strassenverkehr oder die Schikanen bei den Grenzkontrollen durch Deutschland. Verschiedene Kommissionsmitglieder haben Zweifel angebracht, ob die Ausgangslage hinsichtlich einer Lösung der Probleme gegenwärtig besser sei als zuvor. Demgegenüber wurde darauf hingewiesen, dass auch die Schweiz, insbesondere durch die Ablehnung des Luftverkehr-Staatsvertrages und die interne Uneinigkeit, zu den Verstimmungen beigetragen hat und dass ein geschickter, partnerschaftlicher Umgang mit dem Nachbarland nötig ist. Der Bundesrat wurde aufgefordert, die Interessen der Schweiz konsequent zu vertreten. Beim Streit um den Flughafen Zürich soll namentlich eine Gleichbehandlung auf der Basis des Luftverkehrabkommens erzielt werden.

Die APK-N hat eine Zwischenbilanz über die institutionalisierten Menschenrechtsdialoge mit ausgewählten Partnerländern gezogen. Die bisherigen Aktivitäten sowie das dahinter stehende Konzept stiessen in der Kommission mehrheitlich auf ein positives Echo. Die Kommissionsmehrheit unterstützt die Bestrebungen des Bundesrates in der Umsetzung dieses Instrumentes der Menscherechtsförderung. In ihren Augen sind diese zwischenstaatlichen Dialoge sehr nützlich, um die Situation in Bezug auf die Respektierung der Menschenrechte zu verbessern. Zudem entsprechen sie dem traditionellen Einsatz der Schweiz zugunsten der Grundrechte. Demgegenüber wurde die Meinung vertreten, dass die Menschenrechtsdialoge Ausdruck einer gewissen Selbstgerechtigkeit sind und dass in dieser Hinsicht vermehrte Zurückhaltung nötig wäre.

Des Weiteren hat sich die Kommission der Frage der Aufgabenverzichtsplanung des EDA gewidmet. In Zeiten knapper Bundesfinanzen legt die Kommission grossen Wert darauf, dass die wesentlichen Aufgaben im aussenpolitischen Bereich erkannt und finanziell gesichert werden. Einsparungen müssen erzielt werden, indem Synergien ausgenutzt und Doppelspurigkeiten sowie Leerläufe ausgeräumt werden. Für die Einen stellt sich die Frage, ob mit den getroffenen Massnahmen die Interessenwahrung der Schweiz im Ausland nicht bereits übermässig geschwächt worden ist; für die Anderen sollten hingegen die Überlegungen über eine weitergehende, zukunftsorientierte Verzichtsplanung vertieft werden.

Ferner hat sich die Kommission durch Bundesrat Christoph Blocher über seinen offiziellen Besuch in den Vereinigten Staaten orientieren lassen. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zwischen den Behörden beider Länder, namentlich auf dem Gebiet der Terrorbekämpfung. Mit Genugtuung hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass für die US-Behörden diese Zusammenarbeit auf der gegeseitigen Anerkennung der landesinternen Rechtsordnung basieren soll. Es wurde anderseits bedauert, dass die Situation in Guantanamo seitens der Schweiz nicht zur Sprache gebracht worden sei. Weiter hat sich die Kommission über die Einführung der biometrischen Pässe informieren lassen und dabei festgestellt, dass das Vorgehen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, die künftig in die USA reisen wollen, gestaltet worden ist.

Schliesslich hat die Kommission eine Aussprache über ihr Verhältnis zu den im Jahr 2003 gegründeten Delegationen zur Pflege der Beziehungen mit Parlamenten anderer Staaten durchgeführt. An der Diskussion haben sich die Präsidentinnen und Präsidenten dieser Kontaktgruppen beteiligt. Die Kommission erachtet die Koordination und den Informationsaustausch mit den offiziellen Freundschaftsgruppen als unerlässlich und will ihn pragmatisch ausbauen.

Die Kommission hat am 2./3. Mai 2005 unter dem Vorsitz von Nationalrat Erwin Jutzet (SP/FR) in Bern getagt.

Bern, 03.05.2005    Parlamentsdienste