Die Finanzkommission beriet die Staatsrechnung 2004 und den Nachtrag I des Voranschlages 2005. Sie empfiehlt Genehmigung der Rechnung 2004 und Zustimmung zu den Nachtragskrediten. Vorgestellt wurde ihr der Jahresbericht 2004 der Neat-Aufsichtsdelegation, den sie zur Kenntnis nahm. Die Kommission behandelte zudem zwei Motionen des Ständerates und beschloss, sich weiter mit der Frage der Stärkung der Budgethoheit des Parlamentes zu befassen.

Staatsrechnung 2004 (05.012 sn) und Nachtrag I 2005 (05.013 sn)

Die Subkommissionen berichteten über die Ergebnisse ihrer Beratungen. Die Staatsrechnung 2004 schliesst statt mit dem budgetierten Defizit von 3,446 Milliarden Franken mit einem solchen von rund 1,656 Milliarden Franken ab. Zum besseren Rechnungsergebnis haben sowohl Minderausgaben (- 685 Millionen Franken) wie Mehreinahmen (+ 1'1125 Millionen Franken) geführt. Erstmals findet auch eine Nachkontrolle des Ausgabenplafonds der Schuldenbremse statt. Die Rechnung ist schuldenbremsekonform und es kommt zu einer Gutschrift im Ausgleichskonto von 1,8 Milliarden Franken. Hauptsächlich infolge erneuter Zahlungen in die Pensionskassen des Bundes und ihm nahe stehenden Unternehmen fällt das Defizit der Erfolgsrechnung mit 5,7 Milliarden Franken höher aus als dasjenige der Finanzrechnung. Die Bruttoschulden des Bundes erhöhen sich um 3 Milliarden Franken auf 126,7 Milliarden Franken, während die Nettoschulden um 1,8 auf nunmehr 105,1Milliarden zugenommen haben. Mit 16 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Finanzkommission dem Nationalrat Genehmigung der Rechnung 2004.

Mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt sie Zustimmung zum Bundesbeschluss über den Nachtrag I 2005. Zu einer Kreditübertragung von 30 Millionen Franken im Bereich Immobilien des VBS sowie zu einem Nachtrag von 10 Millionen Franken im Bereich der Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte liegen aber Minderheitsanträge auf Ablehnung vor.

Kenntnisnahme des Jahresberichtes der Neat-Aufsichtsdelegation (05.010 sn)

Die Mitglieder in der Neat-Aufsichtsdelegation stellten den Jahresbericht 2004 der Neat-Aufsichtsdelegation (05.010 sn) vor. Diskutiert wurden insbesonderedie Probleme im Bereich des Zugssicherungssystems ETCS Level 2, die Frage des Teuerungsindexes sowie des Finanzierungssystems der Neat-Bauwerke. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Rechnung des Fonds geprüft und in Ordnung befunden. Die Finanzkommission nahm den Jahresbericht zur Kenntnis.

Orientierung über die Aufgabenverzichtsplanung (AVP) und das Aufgabenportfolio

Der Vorsteher EFD gab der Finanzkommission einen Überblick über die derzeit laufenden Projekte, mit denen der Bundeshaushalt wieder ins Gleichgewicht gebracht werden soll. Dazu zählt neben den Entlastungsprogrammen auch die Aufgabenverzichtsplanung (AVP) der Verwaltung. Mit rund 160 Massnahmen sollen jährlich und dauerhaft rund 190 Millionen Franken eingespart werden. Die AVP verpflichtet die Verwaltung, die Organisation zu straffen, Abläufe und Strukturen zu verbessern und auf gewisse Aufgaben zu verzichten. Verschiedene Aspekte der AVP wurden vertieft diskutiert, so etwa die Auswirkungen auf das Personal oder die Frage der Zentralisierung oder Dezentralisierung von Aufgaben. Orientiert wurde die Kommission auch über das Aufgabenportfolio, mit dem der gesamte Aufgabenkatalog des Bundes systematisch überprüft werden soll. Die Finanzkommission beantragt mit 15 zu 6 Stimmen dem Nationalrat die Annahme einer Motion des Ständerates betreffend die Überprüfung des Aufgabenportfolios.

Einnahmenschätzung

Die Finanzkommission hat eine Motion des Ständerates zu den Einnahmen behandelt. Die Kommission diskutierte besonders die Frage der Methoden und der Vorgehensweise für die Schätzung des Bruttoinlandprodukts (BIP), welche zentral ist für die Einnahmenschätzung. Bundesrat Hans-Rudolf Merz spricht sich gegen diese Motion aus und möchte nicht von den im Grossen und Ganzen bewährten Schätzmethoden abweichen. Die Finanzkommission lehnt die Motion mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Weitere Geschäfte

Die Kommission beschloss, an der nächsten Sitzung eine Aussprache über Möglichkeiten zur Stärkung der parlamentarischen Budgethoheit zu führen. Schliesslich orientierte der Vorsteher EFD über den Standpunkt des EFD in Bezug auf die Einführung des neuen Lohnausweises, die nunmehr auf das Jahr 2007 definitiv erfolgen soll.

Die Finanzkommission tagte am 19. und 20. Mai 2005 unter der Leitung von Felix Walker (CVP/SG) in Bern. An der Sitzung nahmen der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes, Bundesrat Hans-Rudolf Merz, der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) sowie weitere Vertreter der EFD teil.

Bern, 23.05.2005    Parlamentsdienste