Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf das Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen eingetreten. Sie hat zudem die Differenzen beim Bundesgesetz über die Schweizerische Exportrisikoversicherung beraten und dabei an allen Abweichungen zum Ständerat festgehalten. Im Weiteren hat die Kommission das Bundesgesetz zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz sowie die neue Finanzierung der Exportförderung geprüft.

1. Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligung

Nachdem der Ständerat in der vergangenen Session das Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen (04.074 angenommen hatte, befasste sich nun die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates mit der Vorlage.

Dieses Gesetz bezweckt hauptsächlich die Wiederherstellung der Rechtssicherheit bei der Besteuerung von geldwerten Vorteilen aus Mitarbeiterbeteiligungen. In den letzten Jahren haben nämlich die Mitarbeiteroptionen als Salärbestandteil an Bedeutung stark zugenommen, weshalb eine klare gesetzliche Grundlage geschaffen werden sollte. Mit Artikel 17 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) wollte der Gesetzgeber eine Rechtsgrundlage schaffen, um auch solche geldwerte Vorteile zu besteuern.

Da die meisten Mitarbeiteraktien und -optionen einer Verfügungssperre unterliegen, vermag diese Rechtsgrundlage in der Praxis aber nicht zu genügen. Bei den Mitarbeiteraktien stellt sich die Frage, ob das Einkommen bereits bei ihrem Erwerb oder erst bei Wegfall der Verfügungssperre realisiert ist. Bei den Mitarbeiteroptionen wiederum ist unklar, ob das Einkommen bei ihrer Zuteilung, beim unwiderruflichen Rechtserwerb oder bei Ausübung zu erfassen ist. Der vorliegende Gesetzesentwurf will auf diese Fragen eine eindeutige Antwort geben, indem er den verschiedenen Typen von Mitarbeiterbeteiligungen einen entsprechenden Besteuerungszeitpunkt zuordnet.

Die WAK-N hat mit 16 Stimmen und 9 Enthaltungen Eintreten auf das Geschäft beschlossen. Sie hat mit 16 gegen 9 Stimmen einen Rückweisungsantrag verworfen, der den Bundesrat aufforderte, einen neuen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, der das Prinzip der Steuergerechtigkeit besser respektiert. Die Mehrheit war der Meinung, dass der vorliegende Entwurf gerechtfertigt sei, da er die Standortattraktivität der Schweiz sichere. Die WAK-N hat ebenfalls mit 14 gegen 11 Stimmen einen Antrag auf Rückweisung abgelehnt, der vom Bundesrat eine Schätzung über die Folgen des Gesetzes auf Steuereinnahmen und Beiträge an die Sozialversicherungen forderte. Die Mehrheit war jedoch der Meinung, dass genügend Informationen vorliegen, um das Geschäft zu beraten. Die Kommission hat die Detailberatung noch nicht abgeschlossen und wird die Behandlung des Geschäfts anlässlich ihrer nächsten Sitzung wieder aufnehmen.

2. Exportrisikoversicherung

Die Kommission hat sich mit den Differenzen zum Ständerat beim Bundesgesetz über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (04.065) befasst. Die Beratung der Kommission führte nicht zur Bereinigung der bestehenden Differenzen. Uneinig sind sich die beiden Räte insbesondere in Bezug auf die Unterscheidung von staatlichen und privaten Risiken und Schuldnern, einer Unterscheidung, an der die Kommission festhalten will. Ausserdem hat sich die WAK-N erneut dafür ausgesprochen, dass eine angemessene Berücksichtigung der Sozialpartner im Verwaltungsrat und eine angemessene Vertretung beider Geschlechter in den Organen gewährleistet wird. Eine Minderheit wird diese Regelung im Plenum ablehnen. Ein weiterer Minderheitsantrag, der im Nationalrat gestellt werden wird, verlangt, dass die Verwaltungsratsmitglieder auch Kenntnisse im Bereich der Entwicklungspolitik haben müssen.

3. Unternehmensstandort Schweiz

Mit dem Programm «Standort: Schweiz» leistet der Bund seinen Beitrag an die Standortpromotion in der Schweiz. Durch Vermittlung von Information und mit Hilfe von Promotionsveranstaltungen wird auf die Qualität des Unternehmensstandorts Schweiz aufmerksam gemacht. «Standort: Schweiz» sorgt insbesondere für einen einheitlichen Auftritt der Schweiz und wirkt somit subsidiär zu den Promotionsanstrengungen der Kantone und Wirtschaftsregionen.

Das Programm sowie die entsprechende Finanzierungsgrundlage sind bis 2006 befristet. Der Bundesrat hat deshalb die Botschaft über das Bundesgesetz zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz (04.077) als neue gesetzliche Grundlage für das Programm verabschiedet. Er beantragt einen Zahlungsrahmen von 9,8 Millionen Franken für zwei Jahre (2006-2007), wovon 2 Millionen Franken haushaltneutral aus dem Budget des Bundesamts für Landwirtschaft kompensiert und 3 Millionen über Gebühreneinnahmen Dritter gedeckt werden. Bisher standen «Standort: Schweiz» jährlich 3.6 Mio. Franken zur Verfügung. Mit dem Ausbau der Mittel soll die bisher geleistete Aufbauarbeit weitergeführt und unter anderem wichtige Zukunftsmärkte neu bearbeitet, ein elektronisches Projektmanagement und ein Qualitätsmanagement eingeführt sowie die Marktbeobachtung intensiviert werden. In der letzten Session hatte der Ständerat den Gesetzesentwurf sowie den Entwurf zum Bundesbeschluss über die Finanzierung angenommen.

Eine Minderheit beantragt Nichteintreten auf die Vorlage, da Standortförderung bereits in ausreichender Form durch die Kantone und die Regionen betrieben werde und ein eigenes Programm des Bundes demnach überflüssig sei. Die Mehrheit hielt dem entgegen, dass "Standort: Schweiz" die Anstrengungen der Kantone koordiniere und somit deren Wirkung verstärke. Die für das Programm aufgewendeten Mittel würden bei erfolgreicher Ansiedlung von ausländischen Firmen in der Schweiz mehrfach kompensiert.

Die Kommission nahm einige kleinere Änderungen vor und stimmte schliesslich dem Gesetzesentwurf sowie dem Finanzierungsbeschluss mit 15 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen bzw. 17 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu.

4. Exportförderung

Im Jahr 2003 hatte das Parlament die Finanzierung der Tätigkeiten von Osec auf die Jahre 2004 und 2005 beschräkt und eine Evaluation sowie einen Bericht über alternative Entwicklungsmodelle für die Exportförderung verlangt. Mit der neuen Botschaft des Bundesrates (05.026) werden einerseits die geforderten Berichte vorgelegt, andererseits wird die zweite Finanzierungstranche (34 Millionen Franken für die Jahre 2006 und 2007) unterbreitet.

Die Kommission stimmte der zweiten Finanzierungstranche zu und nahm mit Genugtuung Kenntnis von den Bemühungen, die von Osec unternommen wurden und werden, um insbesondere den Kundennutzen der Dienstleistungen zu erhöhen und die Koordination mit den anderen in der Exportförderung tätigen Akteuren (z.B. Handelskammern) zu verbessern. Da die Kommission zu diesem Geschäft einen Mitbericht der Aussenpolitischen Kommission abwarten möchte, hat sie die Gesamtabstimmung auf ihre nächste Sitzung (22.-23. August 2005) vertagt.

5. Regulierung der Bücherpreise

Schliesslich hat sich die Kommission mit der Parlamentarischen Initiative Maitre (04.430, Regulierung der Bücherpreise) befasst. Die Initiative verlangt, dass so rasch wie möglich die gesetzlichen Grundlagen für eine Regulierung der Bücherpreise geschaffen werden. Nachdem die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben beider Räte beschlossen hatten, der Initiative Folge zu geben, ist es nun Aufgabe der WAK-N, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Zur Erfüllung dieses Auftrags hat die Kommission eine Subkommission eingesetzt, die von Nationalrat Dominique de Buman (FDP, FR) präsidiert wird.

Die Kommission hat am 21. Juni 2005 unter dem Vorsitz von Charles Favre (FDP/VD) und zeitweise in Anwesenheit von Bundesrat Deiss und von Bundesrat Merz in Bern getagt.

Bern, 22.06.2005    Parlamentsdienste