Die Arbeiten am Entwurf zur Revision der Bildungsverfassung, die auf die parlamentarische Initiative Zbinden Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung" (97.419) zurückgeht, nähern sich Schritt für Schritt dem Abschluss. An ihrer letzten Sitzung hatte die Kommission den Entwurf der Verfassungsartikel verabschiedet. Nun liegt der Bericht vor, der die Entstehungsgeschichte des Bildungsraums Schweiz, den heutigen Regelungsbedarf und die Entwicklung und Grundkonzeption der Vorlage darlegt sowie die einzelnen Bestimmungen im Detail erläutert. Der Bericht wurde einstimmig gutgeheissen.
Auseinandergesetzt werden unter anderem die drei Mechanismen, die in Zukunft eine verbesserte Koordination zwischen Kantonen und Bund sicherstellen und zu einer angemessenen Harmonisierung des Bildungswesens führen sollen: die Realisierung der gemeinsamen Ziele auf dem Koordinationsweg über gemeinsame Organe und andere geeignete Massnahmen; die Möglichkeit, interkantonale Verträge allgemeinverbindlich zu erklären sowie subsidiäre Kompetenzen des Bundes in abschliessend aufgezählten Bereichen, falls die Ziele auf anderem Wege nicht erreicht werden. Besonderes Gewicht wird auf die eingehende Erläuterung der Bestimmungen zum Hochschulbereich gelegt. Der Hochschulartikel (Art. 63a VE) war aufgrund der parlamentarischen Initiative Plattner Hochschulreform" (03.452) und der Dringlichkeit, für die anstehende Hochschulgesetzgebung die erforderlichen Verfassungsgrundlagen zu schaffen, im Anschluss an die Vernehmlassung gründlich überarbeitet worden.
Nun erhält der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme, mit der sich die WBK Ende August befassen wird. Die Plenarversammlung der EDK hat bereits am 16. Juni dem vorliegenden überarbeiteten Revisionsentwurf zugestimmt. Es ist zu erwarten, dass die Vorlage in der Herbstsession vom Nationalrat behandelt werden kann.
Die Kommission tagte am 23./24. Juni 2005 unter dem Vorsitz von Nationalrat Theophil Pfister (SVP/SG) in Bern.
Bern,
23.06.2005 Parlamentsdienste