Die GPDel unterhielt sich in Den Haag und in Berlin mit den parlamentarischen Organen, welche mit der Kontrolle über die Nachrichtendienste betraut sind, sowie mit den Verantwortlichen dieser Dienste. In Deutschland traf sich die Delegation ausserdem mit dem Koordinator der Nachrichtendienste beim Bundeskanzleramt.
Aus den Gesprächen ging hervor, dass die niederländischen und die deutschen Nachrichtendienste die gleichen Aufgaben wie die schweizerischen erfüllen, wobei die internationale Terrorismusbekämpfung bei weitem höchste Priorität geniesst. Die besuchten Dienste verfügen allerdings im schweizerischen Vergleich über mehr Mittel und Kompetenzen, dies vor allem im Bereich der präventiven Telefonüberwachung und der Observation.
Die Nachrichtendienste Deutschlands und der Niederlande weisen unterschiedliche Organisationsstrukturen auf. In Deutschland gibt es einen Auslands- wie auch einen Inlandsnachrichtendienst (der Bundesnachrichtendienst beziehungsweise das Bundesamt für Verfassungsschutz). Diese sind wie in der Schweiz verschiedenen Ministerien unterstellt. In den Niederlanden sind der Inlands- und der Auslandsnachrichtendienst einerseits für den zivilen und andererseits für den militärischen Bereich in einer gemeinsamen Organisationseinheit vereint und jeweils nur in einem Ministerium angesiedelt. Diese beiden Organisationsformen sind historisch und institutionell bedingt; indes haben alle Gesprächspartner die Bedeutung einer klaren politischen Führung der Nachrichtendienste und einer engen und ständigen Koordination ihrer Tätigkeiten hervorgehoben.
Die politische Führung und die Koordination werden in Deutschland vom Koordinator der Nachrichtendienste wahrgenommen, der direkt dem Bundeskanzler unterstellt ist. Der Koordinator definiert die nachrichtendienstliche Politik der Regierung und kann in bestimmten Fällen den betreffenden Diensten Weisungen erteilen. In den Niederlanden handelt der Koordinator im Auftrag des Premierministers und verfügt deshalb über die gegenüber den Diensten notwendige institutionelle und politische Legitimität. Die Dienste haben ihm alle für die Erfüllung seiner Aufgabe erforderlichen Auskünfte zu geben.
Die mit den niederländischen und deutschen Parlamentsmitgliedern geführten Gespräche haben gezeigt, dass die Nachrichtendienste unbedingt der straffen und ständigen Führung der gegenüber dem Parlament politisch verantwortlichen Regierung unterstellt sein müssen.
Weiter haben die Gespräche gezeigt, dass die parlamentarische Kontrolle der GPDel in den Grundzügen gleich wie in den Niederlanden und in Deutschland funktioniert. Die Delegation hat indes festgestellt, dass ihre Untersuchungstätigkeit in der Regel weiter geht als diejenige ihrer entsprechenden deutschen und niederländischen Parlamentsorgane. Insbesondere verfügt die GPDel über weitergehende Informationsrechte bei der Befragung von Auskunftspersonen und Zeugen.
Die Delegation beabsichtigt, die erhaltenen Informationen im Rahmen der Reform der Nachrichtendienste und der entsprechenden Gesetzesvorlagen zu verwenden (Revision des BWIS, Motion 05.3001).
Bern, 06.07.2005 Parlamentsdienste