Die Untersuchung des Bundesrechnungshofes Deutschlands (BRH) attestiert der Eidg. Finanzkontrolle (EFK) hohe Professionalität sowie eine sorgfältige und sachorientierte Vorgehensweise. Die EFK erfülle den gesetzlichen Auftrag und werde den Anforderungen in eindrucksvoller Weise gerecht. Empfehlungen formuliert der BRH unter anderem zur Themenauswahl, zu den Prüfmandaten und FLAG-Ämtern sowie zur Unterstützung und Beratung des Parlamentes.

Wer kontrolliert die Kontrolleure ist eine regelmässig gestellte Frage. Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) stellte diese Frage bereits im Jahre 2000 zur Diskussion. Im Sommer 2004 stimmte die Finanzdelegation der eidg. Räte einer sogenannten Peer Review durch den Bundesrechnungshof Deutschlands (BRH) zu. Eine Peer Review ist eine kritische Evaluation durch "Gleiche" und entspricht auch den Empfehlungen der Fachorganisation der obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI). Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde Deutschlands und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Sein Präsident, Prof. Dr. Engels, wurde im Jahr 2002 durch Bundestag und Bundesrat für eine Amtsperiode von zwölf Jahren gewählt.

Die Peer Review sollte einerseits aufzeigen, ob die EFK ihren gesetzlichen Auftrag wirksam und professionell wahrnimmt und ob die bewilligten Ressourcen hiefür angemessen sind. Andererseits erwartete die EFK eine fachliche Beurteilung ihrer Planungs- und Arbeitsprozesse, des Ressourceneinsatzes und Knowledge-Managements sowie Hinweise auf Optimierungspotentiale.

Hingegen ging es nicht darum, das schweizerische Aufsichtssystem oder dasjenige auf Bundesebene als Ganzes zu beurteilen. Die Prüfung wurde unter der Leitung des Präsidenten des BRH durchgeführt.

Der BRH stellt der EFK ein gutes Zeugnis aus. Insgesamt kam er zum Schluss, dass die Schweiz mit der EFK über ein effektives oberstes Finanzkontrollorgan verfügt. Die EFK erfülle den gesetzlichen Auftrag. Er stellte fest, dass die verpflichtende Wahrnehmung von Revisionsstellenmandaten im nationalen und im internationalen Bereich einen erheblichen Teil der Prüfkapazitäten bindet. Er hat deshalb empfohlen, die Frage zu prüfen, ob und inwieweit diese Verpflichtungen zu begrenzen sind, um den Handlungsspielraum der EFK für neue Aufgaben zu erhöhen. Die Personalausstattung sei angemessen und die EFK setze im Vergleich zu anderen Rechnungskontrollbehörden einen hohen Anteil der Personalressourcen für die Prüftätigkeit ein, der administrative Anteil somit gering sei. Gemessen an der Prüferkapazität vermittle die Zahl der jährlichen Prüfungen ein positives Bild von der Produktivität der EFK.

Der BRH attestiert der EFK eine hohe Professionalität. Die Prüfungstätigkeit folge aktuellen nationalen und internationalen Prüfstandards als auch klaren internen Vorgaben. Diese Standards ermöglichten eine beachtliche, auch im internationalen Vergleich hohe Effizienz der Prüfungstätigkeit. Die fachliche Kompetenz des Personals sowie die sorgfältige und sachorientierte Vorgehensweise würden wesentlich dazu beitragen, dass die Verlässlichkeit, Objektivität und Integrität der Ergebnisse von den geprüften Stellen und von den Adressaten der Tätigkeit in Parlament und Regierung hohes Ansehen geniessen.

Der BRH hat der EFK empfohlen, für die Themenauswahl ein Verfahren zu entwickeln, das objekt- und fachbezogene Risikoerwägungen gleichermassen berücksichtigt. Eine stärkere Themenorientierung würde das Gewicht der Prüfungsfeststellungen erhöhen. Schliesslich attestiert der BRH der EFK eine sorgfältige Vorbereitung der Prüfungen, die einem klar strukturierten, auch für die geprüften Stellen transparenten Vorgehen folgen. Der BRH stellte schliesslich fest, dass der Bedarf von Parlament, Regierung und Verwaltung an einer objektiven, sachkundigen und kompetenten Analyse über die Auswertung von im Nachhinein gewonnenen Prüfungsergebnissen hinausgehe. Er kommt deshalb zum Schluss, dass Hinweise der EFK auf finanzielle Risiken und mögliche Einsparpotenziale von grossem Nutzen sein könnten, wenn sie rechtzeitig in Entscheidungsgrundlagen einfließen. Eine solche Unterstützungsfunktion setze voraus, dass die EFK einen angemessenen Anteil ihrer personellen Kapazitäten für die zeitnahe Analyse von Fragestellungen von besonderer Bedeutung einsetzen könne. Daneben wären aber auch Rahmenbedingungen vonnöten, die den Bedarf an unabhängiger Beratungsleistung und die Handlungsmöglichkeiten der EFK sachgerecht zusammenführen. Dabei komme es wesentlich darauf an, die Unabhängigkeit der EFK auch in einem sich wandelnden Aufgabenzusammenhang wirksam sicherzustellen. Der Unabhängigkeit einer stärker beratenden EFK wäre noch grössere Bedeutung beizumessen als es bisher schon der Fall ist.

Die Finanzdelegation hat zur Kenntnis genommen, dass die EFK mit der Stossrichtung der Empfehlungen einverstanden ist. Die EFK will die Peer Review zum Anlass nehmen, das Arbeitsprogramm stärker auf Querschnittsprüfungen auszurichten, damit sie das Parlament wirkungsvoller unterstützen kann. Die Finanzdelegation will zusammen mit der EFK Wege suchen, um das Parlament stärker beratend zu begleiten. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die EFK nicht eine dem BRH vergleichbare institutionelle Stellung hat. Sie ist eine dem Bundesrat nachgeordnete Behörde. Die EFK prüft den Vollzug des Haushaltes; das Budget ist also nicht Gegenstand, sondern Massstab der Prüfungen.

Beilage: Zusammenfassung der Ergebnisse zur Peer Review der Eidgenössischen Finanzkontrolle

Bern, 13.07.2005    Parlamentsdienste