Die Kommission hat mit der vom Bundesrat vorgezogenen Botschaft zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG). Massnahmen zur Verfahrensstraffung (05.034 ndie Beratungen über die Revision der Invalidenversicherung aufgenommen. Der Bundesrat will mit der Vorlage das heutige Einspracheverfahren durch das so genannte Vorbescheidverfahren ersetzen, die Kostenpflicht beim Beschwerdeverfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht einführen und den Fristenstillstand für das Verwaltungsverfahren abschaffen. Eintreten wurde mit 13 zu 10 Stimmen beschlossen. Die Einschätzungen über die Auswirkungen der vorgeschlagenen Reformen gingen in der Kommission weit auseinander. Die Befürworter der Einführung des Vorbescheidverfahrens erwarten einen Rückgang der stark angestiegenen Einsprachen und einen besseren Einbezug der Versicherten. Umgekehrt befürchten die Gegner, dass die Abschaffung des heute geltenden Einspracheverfahrens mehr Ineffizienz bringe. Aus ihrer Sicht hat die Einführung des Einspracheverfahrens für die IV mit der Inkraftsetzung des ATSG neben der Vereinheitlichung der Verfahren insbesondere eine Entlastung der kantonalen Versicherungsgerichte gebracht. Es gebe keinen Grund diesen Fortschritt mit einer Ausnahmebestimmung für die IV-Verfahren wieder rückgängig zu machen. Die Aufhebung des Fristenstillstandes für die IV (Art. 57a Abs. 3) wurde mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt. Angenommen mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung wurde eine Einschränkung der Kognition des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes im Rahmen des BG über die Bundesrechtspflege. In der Gesamtabstimmung wurden die Reformvorschläge schliesslich mit 15 zu 10 Stimmen verabschiedet. Bei allen Bestimmungen wurden starke Minderheiten eingereicht.
Weiter hat die SGK-N für die nächste Sitzung vom 5./6. September 2005 ein Hearing zur 5. IV-Revision (05.052 n) und zur Zusatzfinanzierung der IV (05.053 n) vorbereitet.
Die Kommission hat die vom Ständerat am 6. Dezember 2004 angenommene Motion des Ständerates Dopingmissbrauch bestrafen" (04.3485 s, Büttiker) geprüft und den Bericht des Bundesrates Dopingbekämpfung Schweiz" vom 12. April 2002 diskutiert. Sie beantragt einstimmig (21:0), die Motion abzulehnen. Im Vordergrund stand die Auffassung, dass bei der Dopingbekämpfung nicht die Sportlerinnen und Sportler im Vordergrund stehen sollten, sondern ihr Umfeld. Von zusätzlicher Repression wird nicht viel erwartet, da sich das heutige schweizerische Dreisäulensystem (1. Information / Prävention; 2. Forschung; 3. Kontrollen / Sanktion durch Swiss Olympic) bewährt habe und die Schweiz heute weltweit an der Spitze der Dopingbekämpfung stehe.
Sie hat die von Nationalrat Toni Bortoluzzi am 16. Dezember 2004 eingereichte parlamentarische Initiative AHV. Revision 11a" (04.484 n) vorgeprüft. Die Initiative verlangt ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren ab 2009 im AHVG sowie die seinerzeit in der 11. AHV-Revision vorgesehene Abfederung für den Rentenvorbezug der Frauen (Halbierung des Kürzungssatzes in einer Übergangsphase). Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt die Kommission, der Initiative keine Folge zu geben. Neben unterschiedlichen politischen Einschätzungen wurde auch auf die von Bundesrat Couchepin angekündigte (neue) 11. AHV-Revision verwiesen, die die Frage des Rentenalters in einem breiteren Kontext aufnehme.
Anstelle der von Nationalrat Adrian Imfeld am 16. Dezember 2004 eingereichten parlamentarischen Initiative Bestimmung des Mindestzinses. Feste Formel" (04.487 n)beantragt die Kommission eine Kommissionsmotion, die den Bundesrat beauftragt, eine feste Formel für die Berechnung des Mindestzinssatzes in der beruflichen Vorsorge auf der Basis von Art. 15 BVG zu erarbeiten und eine entsprechende Gesetzesrevision vorzuschlagen. Mit dem Verweis auf Art. 15 wird zum Ausdruck gebracht, dass für die feste Formel ein breiteres Anlageportfolio zugrunde gelegt werden müsse als nur die Bundesobligationen, wie dies der Initiativtext fordert. In der Folge zog Nationalrat Imfeld seine Initiative zurück.
Die Kommission hat weiter die von Nationalrat Adrian Imfeld am 18. Juni 2004 eingereichte parlamentarische Initiative Vereinfachung im Steuerveranlagungsverfahren der natürlichen Personen" (04.442 n) vorgeprüft und beantragt einstimmig (14:0), der Initiative Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass die Krankenversicherer ihren Versicherten jährlich einen Ausweis über ihre Ausgaben für Prämien, die bezahlten Franchisen und Selbstbehalte abgeben, um das Ausfüllen der Steuererklärung zu vereinfachen.
Die Kommission hat zudem zwei Petitionen ohne weitere Folge zur Kenntnis genommen: Die Petition der Jugendsession 2004 Sozialtätigkeiten für aus dem Arbeitsumfeld ausgegliederte Personen" (05.2003 n) und die Petition des Referendumskomitees Nein zum Transplantationsgesetz" Für eine Transplantationspraxis nach ethischen Gesichtspunkten" (05.2005 n).
Die Sitzung fand am 18./19. August 2005 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Christine Goll (SP, ZH) und teilweiser Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin in Bern statt.
Bern, 22.08.2005 Parlamentsdienste