Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) ist grösstenteils der Vorlage des Bundesrates über die Mitarbeiterbeteiligung gefolgt. Sie unterstützt die Kommissionsinitiative der ständerätlichen WAK zur Verlängerung des MWSt-Sondersatzes von 3.6% für Beherbergungsleistungen bis ins Jahr 2010. Schliesslich hat sie sich mit den Differenzen zum Ständerat im Gesetz über die Transparenz der Vergütungen an Mitglieder von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen auseinandergesetzt.

1. Transparenz der Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung

Die Kommission hat sich mit den Differenzen bei der Revision des Obligationenrechts betreffend die Transparenz der Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung von börsenkotierten Firmen beschäftigt.

Der Ständerat hatte eine Vorschrift in die Vorlage eingefügt, wonach die Statuten der betroffenen Gesellschaften Bestimmungen über die Festlegung der Vergütungen des Verwaltungsrates enthalten müssen. Mit 16 gegen 2 Stimmen und einer Enthaltung ist die Kommission der kleinen Kammer nicht gefolgt. Die WAK-N erachtet eine solche Bestimmung für nicht notwendig, da die meisten börsenkotierten Firmen bereits in ihren Statuten die Grundsätze der Vergütung des Verwaltungsrates festlegen. Die zweite Differenz zum Ständerat betrifft die Einschränkung der Transparenzanforderungen betreffend die Vergütungen von früheren Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung sowie von so genannt „nahestehenden Personen". Nach der Fassung des Ständerates sollen die Vergütungen an diese zwei Kategorien von Personen nur dann offen gelegt werden, wenn sie marktüblich sind oder (für die früheren Mitglieder) wenn sie im Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit stehen.

Die Kommission hat sich mit 15 gegen 6 Stimmen und 3 Enthaltungen gegen diese Einschränkung des Anwendungsbereichs ausgesprochen. Die WAK ist der Meinung, dass diese Bestimmungen - insbesondere das Konzept der Vergütung im Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit - schwer umsetzbar sind, da sie zu wenig präzise formuliert werden können. Im Bereich der Darlehen und Kredite, die den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern gewährt wurden oder noch ausstehen, ist die Kommission dem Ständerat mit 12 zu 12 Stimmen und mit Stichentscheid des Präsidenten gefolgt. Die kleine Kammer hatte in diesem Fall die Transparenzvorschriften auf Darlehen, die zu nicht marktüblichen Bedingungen gewährten wurden, beschränkt. Die Kommission war der Meinung, dass nur die zu Vorzugszinsen gewährten Darlehen offen gelegt werden sollten.

Was die Beteiligungen betrifft ist die Kommission ebenfalls dem Ständerat gefolgt, indem sie die früheren Mitglieder mit 14 gegen 9 Stimmen von den Transparenzvorschriften ausgeschlossen hat. Die WAK führte aus, dass die Beteiligungen der aktuellen Mitglieder angegeben werden müssen, weil dies deren Beschlüsse betreffend die Geschäftsführung beeinflussen könnte, was im Fall von früheren Mitgliedern nicht zutrifft.

2. Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat ihre Beratungen des Bundesgesetzes über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen (04.074) abgeschlossen und sich mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Vorlage des Bundesrates ausgesprochen. Dieses Gesetz bezweckt hauptsächlich die Wiederherstellung der Rechtssicherheit bei der Besteuerung von geldwerten Vorteilen aus Mitarbeiterbeteiligungen. In den letzten Jahren haben nämlich die Mitarbeiteroptionen als Salärbestandteil an Bedeutung stark zugenommen, weshalb eine klare gesetzliche Grundlage geschaffen werden sollte. Mit Artikel 17 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) wollte der Gesetzgeber eine Rechtsgrundlage schaffen, um auch solche geldwerte Vorteile zu besteuern. Die Kommission hat gegenüber den Beschlüssen des Ständerates (SR) zwei Änderungen angebracht. Die erste betrifft die Festlegung des Zeitpunktes, zu dem gesperrte oder nicht börsenkotierte Optionen besteuerbar sind. Die Kommission will hier nicht nur den Ausübungszeitpunkt der Optionen berücksichtigen (wie der SR gemäss Vorlage des Bundesrates), sondern auch den Veräusserungszeitpunkt dieser Optionen. Bei der zweiten Änderung geht es um den Steuersatz für jene Empfänger von Mitarbeiterbeteiligungen, welche ihre Optionen im Ausland ausüben. Die WAK-N folgte dem Bundesrat und entschied sich für einen Satz von 11.5% (wie bei dem von dieser Steuer betroffenen Kader), wogegen der SR einen Satz von 10% vorgeschlagen hat. Verschiedene Minderheitsanträge zielen darauf ab, bei den Steuererleichterungen weniger weit zu gehen als in der Vorlage des Bundesrates. Das Geschäft soll in der kommenden Herbstsession im Nationalrat behandelt werden.

3. Schutz von Pflanzenzüchtungen

Die Kommission hat ausserdem beschlossen, die Beratung des Sortenschutzgesetzes (04.046 s) zu sistieren. Dieses Gesetz schützt die Rechte von Personen, die neue Pflanzensorten aus wirtschaftlichem Interesse züchten. Bei der Eintretensdebatte der WAK-N ging es hauptsächlich um die Notwendigkeit der Ratifizierung des UPOV(1991)-Übereinkommens, um die Berührungspunkte zwischen dem Sortenschutzgesetz und dem Patentgesetz und um die gesetzliche Verankerung des Landwirteprivilegs; letzteres erteilt Landwirten das Recht, ihr Erntegut wieder als Saatgut zu verwenden. Nach Anhörung der Verwaltung zu diesen Fragen entschied die Kommission, mit 11 zu 9 Stimmen, die Beratung dieses Geschäfts auszusetzen bis das neue Patentgesetz dem Parlament überwiesen wird. Für eine Mehrheit der Kommission könnte eine tief greifende Änderung der zwei Artikel des Patentgesetzes, die schon in dieser Vorlage enthalten sind, die nächstjährigen Beratungen der Revision des Patentgesetzes behindern. Die Kommission zog es daher vor, der Revision des Patentgesetzes Vorrang zu geben und das Sortenschutzgesetz erst nachträglich zu behandeln.

4. Exportförderung

Im Jahr 2003 hatte das Parlament die Finanzierung der Tätigkeiten von Osec auf die Jahre 2004 und 2005 beschränkt und eine Evaluation sowie einen Bericht über alternative Entwicklungsmodelle für die Exportförderung verlangt. Mit der neuen Botschaft des Bundesrates (05.026) werden einerseits die geforderten Berichte vorgelegt, andererseits wird die zweite Finanzierungstranche (34 Millionen Franken für die Jahre 2006 und 2007) unterbreitet. Die Kommission stimmte an ihrer Junisitzung der zweiten Finanzierungstranche zu und nahm mit Genugtuung Kenntnis von den Bemühungen, die von Osec unternommen wurden und werden, um insbesondere den Kundennutzen der Dienstleistungen zu erhöhen und die Koordination mit den anderen in der Exportförderung tätigen Akteuren (z.B. Handelskammern) zu verbessern. An dieser Sitzung hat die Kommission von einem Mitbericht der Aussenpolitischen Kommission Kenntnis genommen und darauf in der Gesamtabstimmung den Finanzierungsbeschluss mit 18 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen gutgeheissen.

5. MWST: Sondersatz für Beherbergungsleistungen

Die WAK-N hat mit 15 zu 8 Stimmen und einer Enthaltung einer Kommissionsinitiative der WAK-S, welche eine Verlängerung des Sondersatzes der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen verlangt, Folge gegeben.

Art. 36 Abs. 2 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) legt für Beherbergungsleistungen inklusive Frühstück einen Sondersatz von 3.6 Prozent fest. Diese Bestimmung ist befristet bis am 31.12.2006. Die Mehrheit der Kommission anerkennt, dass der Mehrwertsteuersondersatz ein geeignetes Instrument ist, die Wettbewerbsfähigkeit der Beherbergungsindustrie, welche das Rückgrat des Schweizer Tourismus darstellt, zu stützen.

In der Beratung wurde auch die vom EFD angekündigte grundsätzliche Revision des Mehrwertsteuergesetzes diskutiert. Wie bereits in der WAK-S wurde auch in der WAK-N von verschiedenen Seiten eine grosse Bereitschaft signalisiert, die Einführung eines Einheitssatzes und die Abschaffung sämtlicher Ausnahmen im MWSTG zu unterstützen. Um diese Revision nicht zu präjudizieren, folgte sie deshalb der Argumentation der ständerätlichen Kommission, wonach bis zu dieser wegweisenden Entscheidung weder neue Ausnahmen im MWSTG einzufügen, noch bestehende Ausnahmen und Sonderbestimmungen zu streichen seien. Bundesrat Merz informierte die Kommission ausführlich über sein Gespräch von vergangener Woche mit den Branchenvertretern der Hotellerie. Wie bereits in der Medienmitteilung des EFD vom 16. August bestätigt wurde, hat sich der Branchenverband hotelleriesuisse anlässlich dieses Gesprächs grundsätzlich für die Einführung eines Mehrwertsteuereinheitssatzes ausgesprochen. Bundesrat Merz erklärte deshalb, dass sein Departement unter diesen Umständen bereit sei, die Fortführung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen bis zu Einführung des Einheitssatzes zu unterstützen.

Eine Minderheit der Kommission sprach sich gegen die Verlängerung des Sondersatzes aus. Sie erachtet es als verfehlt, einer Branche, welche sich in einer Restrukturierungsphase befindet, nach dem „Giesskannenprinzip" flächendeckende Steuererleichterung zu gewähren.

Nachdem die WAK-N der Kommissionsinitiative Folge gegeben hat, ist die WAK-S nun beauftragt, eine entsprechende Vorlage ausarbeiten.

6. Neuer Lohnausweis

Die WAK-N hat sich erneut mit den verschiedenen parlamentarischen Initiativen zum neuen Lohnausweis auseinandergesetzt (Gysin Hans Rudolf (03.447), Lustenberger (04.413), Jenny (04.417), Leutenegger Filippo (04.431), Fraktion V (04.434)). Mit 13 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen hat sie beschlossen, die Beratungen zu den fünf hängigen Initiativenauszusetzen, bis das Pilotprojekt, das von der Schweizerischen Steuerkonferenz in Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft durchgeführt wird, abgeschlossen ist. Dies dürfte voraussichtlich im Mai 2006 der Fall sein. Die Kommission hat gleichzeitig ihre Subkommission „Neuer Lohnausweis" beauftragt, nach Ablauf der Auswertung des Pilotprojekts der Kommission Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen.

7. Mobilitätsabzüge bei der direkten Bundessteuer

Mit 15 zu 9 Stimmen hat die Kommission beschlossen, der von Nationalrat Vollmer (SP, BE) eingereichten parlamentarischen Initiative über Mobilitätsabzüge bei der direkten Bundessteuer (04.480) keine Folge zu geben.

Die Initiative verlangt Grundzüge zur Berechnung der Mobilitäts- bzw. Fahrkostenabzüge bei der direkten Bundessteuer. Zum einen sollen als Fahrkostenabzüge höchstens die für die Benützung des öffentlichen Verkehrs tatsächlich anfallenden Kosten geltend gemacht werden können. In einer zweiten Phase wären die Mobilitätsabzüge schrittweise vollständig abzubauen.

Verschiedene Kommissionsmitglieder haben auf die Übereinstimmung dieses Anliegens mit der Verkehrspolitik des Bundes hingewiesen. Die Mehrheit ist jedoch der Auffassung, dass diese Regelung für die Bewohner von Randregionen, die mit öffentlichem Verkehr weniger erschlossen sind, diskriminierend wäre. Zudem ist die Kommission der Meinung, dass die Abschaffung der Mobilitätsabzüge eine Ungleichbehandlung zwischen Selbstständig- und Unselbstständigerwerbenden mit sich brächte. Letztere könnten nämlich weiterhin gewerblich oder beruflich bedingte Fahrkostenabzüge geltend machen. In den Augen einer Minderheit der Kommission ist der Initiative dennoch Folge zu geben.

8. Arbeitsrecht und Gesamtarbeitsverträge

Ebenfalls mit 15 zu 9 Stimmen sprach sich die Kommission gegen die parlamentarische Initiative von Nationalrat Vanek (Alliance de Gauche, GE) aus. Diese verlangt eine Änderung des Obligationenrechts und des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Die Initiative will u.a. den Kündigungsschutz für Gewerkschaftsmitglieder und Personalvertreter verstärken, indem die Möglichkeit eingebaut wird, eine Kündigung anzufechten. Die Mehrheit der Kommission findet, dass das geltende Recht den Gewerkschaftsmitgliedern genügend Schutz vor Entlassungen bietet. Die Initiative verlangt überdies, dass Arbeitgeber, die nach einer Allgemeinverbindlicherklärung dem GAV unterstehen sollen, mindestens 30 Prozent aller Arbeitnehmer beschäftigen (derzeit 50%). Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass diese Regelung die restlichen 70% der Arbeitnehmenden benachteiligen oder dazu führen könnte, dass gleichzeitig drei GAV mit je 30% der Arbeitnehmer nebeneinander bestehen.

Eine Minderheit der Kommission möchte der Initiative Folge geben, da heute ihrer Meinung nach der Schutz der Gewerkschaftsmitglieder nicht genügend gewährleistet ist.

9. Parallelimporte und Patentrecht. Regionale Erschöpfung. Bericht des Bundesrates

In Beantwortung des Postulats der WAK-N 03.3423 (Bericht zur regionalen Erschöpfung im Patentrecht) sowie der Postulate Strahm 04.3164 (Patentschutz auf Gegenseitigkeit mit der EU. Erleichterungen von Parallelimporten) und Sommaruga Simonetta 04.3197 (Erschöpfung des Patentrechtes. Reziprozität mit der EU) hat der Bundesrat am 3. September 2004 den Bericht Parallelimporte und Patenrecht; Regionale Erschöpfung vorgelegt. Die WAK-N hat an ihrer Sitzung davon Kenntnis genommen. Ein Antrag auf Rückweisung des Berichts mit dem Auftrag an den Bundesrat, der Kommission weitere Informationen zu unterbreiten, wurde mit 8 zu 10 Stimmen ohne Enthaltungen abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass die entsprechenden Fragestellungen im Rahmen der angekündigten Revision des Patentrechts diskutiert werden sollen.

Die Kommission hat am 22. und 23. August unter dem Vorsitz von Charles Favre (FDP/VD) und zeitweise in Anwesenheit von Bundesrat Merz und von Bundesrat Blocher in Bern getagt.

Bern, 23.08.2005    Parlamentsdienste