Die am 11. August 2004 eingereichte Volksinitiative verlangt nicht nur, dass sich die Behördenvertreter der Propagandatätigkeit enthalten, sondern auch der Informationstätigkeit. So sollen dem Bundesrat und dem obersten Kader der Verwaltung Medienauftritte sowie die Teilnahme an Informations- und Abstimmungsveranstaltungen untersagt sein. Lediglich eine einmalige kurze Information an die Bevölkerung" durch das zuständige Mitglied des Bundesrates wäre erlaubt. Zudem darf der Bund Informationskampagnen weder durchführen noch finanzieren.
Die SPK-S ist der Ansicht, dass durch die Verwirklichung dieser Massnahmen die freie Willensbildung der Stimmbürger und Stimmbürgerinnen eingeschränkt würde. Die Stimmberechtigten könnten sich nur noch aus privaten Quellen informieren. Es ist jedoch bekannt, dass hier die Spiesse häufig sehr ungleich lang sind, da nicht für alle Anliegen die gleichen finanziellen Mittel privat zur Verfügung gestellt werden. Da es zudem Anliegen gibt, welche finanzkräftige Kreise nicht besonders interessieren, besteht die Gefahr, dass über bestimmte Abstimmungsvorlagen überhaupt nicht mehr informiert würde. Schliesslich müssen die Bundesbehörden die Gelegenheit haben, offensichtliche Falschinformationen im Vorfeld von Abstimmungen korrigieren zu können. Die Stimmberechtigen haben ein Recht auf eine umfassende Information über die Abstimmungsvorlagen seitens der Bundesbehörden.
Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die im allgemeinen Teil der Bundesverfassung vorgesehenen Bestimmungen auch Auswirkungen auf die Abstimmungsdemokratie in Kantonen und Gemeinden haben würden, was nach Ansicht der Kommission einen unhaltbaren Eingriff seitens des Bundes darstellen würde.
Direkte Demokratie basiert auf dem Dialog zwischen Behörden und Stimmberechtigten. Wird dieser Dialog unterbunden, dann ist die direkte Demokratie im Kern getroffen. Die SPK-S ist sich bewusst, dass die Informationstätigkeit der Bundesbehörden im Rahmen gewisser Schranken stattfinden muss und nicht die Form von Propaganda annehmen darf. Die Behörden haben sich deshalb an bestimmte Richtlinien zu halten, wie sie von der Konferenz der Informationsdienste (KID) in einem Leitbild festgehalten wurden.
Allenfalls kann es sinnvoll sein, gewisse Rahmenbedingungen der behördlichen Informationstätigkeit auch gesetzlich zu verankern. Die SPK-S will deshalb eine entsprechende Motion des Nationalrates (03.3179 n Mo. Nationalrat, SPK-NR, Volksabstimmungen. Information durch die Bundesbehörden) als Postulat überweisen. Sie hat die Form des Postulats der Motion mit 7:3 Stimmen vorgezogen und will damit bewirken, dass das Anliegen im Rahmen der Umsetzung der im Nationalrat hängigen parlamentarischen Initiative von Didier Burkhalter (FDP, NE) (04.463 Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen), welcher die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte zugestimmt haben, überprüft wird, ohne allzu einengende Vorgaben zu machen. Somit wurden die Weichen gestellt für die rechtliche Verankerung einer aktiven Informationspolitik der Bundesbehörden unter bestimmten Rahmenbedingungen, hinter der beide Staatspolitischen Kommissionen stehen (vgl. auch Pressemitteilung der SPK-S vom 28. April 2005 und Pressemitteilung der SPK-N vom 28. Januar 2005). Es liegt nun an der Kommission des Nationalrates die gesetzlichen Bestimmungen auszuarbeiten, welche der Volksinitiative als indirekter Gegenentwurf gegenübergestellt werden können.
Die Kommission tagte am 25. und 26. August 2005 unter dem Vorsitz von Ständerat Jean Studer (SP, NE) in Neuenburg.
Bern, 26.08.2005 Parlamentsdienste