Die WBK-N hat die Detailberatung des Sprachengesetzes begonnen (04.429). Dabei prallten die Optik der sprachenpolitischen Vorbildfunktion und diejenige, die der finanzpolitischen Sicht Priorität einräumt, aufeinander. Die Kommission hat ferner über das weitere Vorgehen bei der Pa. Iv. Berberat. Unterricht der Amtssprachen des Bundes (00.425) befunden.

Mit seiner Initiative (04.429) verlangte Nationalrat Levrat, dass der Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften, welcher im April 2004 vom Bundesrat abgelehnt worden war, vom Parlament aufgenommen werde. Dieses Anliegen hat inzwischen die breite Unterstützung beider zuständigen Kommissionen gefunden. Nach Hearings im Juni konnte die Kommission nun die Arbeit am Text gut vorbereitet aufnehmen.

Obschon die Sprachen- und Kulturvielfalt der Schweiz von niemandem angetastet wird, wurde doch die Bedeutung und Notwendigkeit eines Sprachengesetztes erneut diskutiert. Dabei prallten die Optik der sprachenpolitischen Vorbildfunktion und diejenige, die der finanzpolitischen Sicht Priorität einräumt, aufeinander. Ein Antrag, den Auftrag zur Ausarbeitung dieses Gesetzes durch den Nationalrat aufheben zu lassen, wurde jedoch mit 16 gegen 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Eine Lanze wurde für die rätoromanische Sprache gebrochen. Einstimmig wurde festgehalten, dass sich jedes Mitglied der eidgenössischen Räte „in einer Landessprache seiner Wahl" äussern kann und nicht lediglich in den Amtssprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch. Dagegen wurde das Ansinnen, alle Unterlagen der Räte und Kommissionen anstatt „in der Regel" generell in Deutsch, Französisch und Italienisch zu verlangen, als sehr kostenintensiv und schwerfällig abgelehnt. Schliesslich wurde dem Artikel über den Unterricht ein neuer Absatz angefügt, der besagt, dass sich Bund und Kantone gemeinsam dafür einsetzen, dass als erste Fremdsprache eine Landessprache unterrichtet wird. Diesem Anliegen, dem mit 17 zu 3 Stimmen (1 Enthaltung) entsprochen wurde, misst die Kommission eine ganz besondere staatspolitische Bedeutung zu und zudem entspricht dieser Absatz einem Schritt in Richtung Erfüllung der Pa. Iv. Berberat. Unterricht der Amtssprachen des Bundes (00.425). Die Kommission hat beschlossen, für diese Initiative eine Fristverlängerung bis zur Verabschiedung des Sprachengesetzes zu beantragen und ihr im Rahmen dieser Arbeit Rechnung zu tragen.

Die Kommission wird ihre Arbeit am Sprachengesetz im November fortsetzen.

Die Kommission tagte am 8. September 2005 unter dem Vorsitz von Nationalrat Theophil Pfister (SVP/St. Gallen) in Bern.

Bern, 09.09.2005    Parlamentsdienste