Wenn ein Mitglied des Bundesrates beim Ausscheiden aus seinem Amt noch einen grösseren Teil seines Berufslebens vor sich hat oder wenn es neben dem Ruhegehalt einen Verdienst erzielt, so soll das Ruhegehalt gekürzt werden.

Eine Petition Fritz Hammer (04.2020) verlangt, dass in Zeiten von Sparmassnahmen die Pensionsbezüge der Mitglieder des Bundesrates sowie des obersten Kaders der Bundesverwaltung gekürzt werden sollen. Die SPK kann zwar eine derart pauschale Forderung nicht unterstützen. Sie nimmt die Petition aber zum Anlass, auf dem Wege der parlamentarischen Initiative die Ausarbeitung einer differenzierteren Pensionsregelung für Magistratspersonen in die Wege zu leiten. Die heute geltende Regelung geht davon aus, dass ein Mitglied des Bundesrates beim Ausscheiden aus dem Amt effektiv im Pensionsalter oder kurz davor steht. Wer beim Ausscheiden aus dem Amt noch z.B. 15 oder 20 Jahre bis zur Erreichung des ordentlichen Pensionsalters vor sich hat und damit durchaus Gelegenheit hat, sich beruflich neu zu orientieren, erhält nach der geltenden Regelung dennoch lebenslänglich die volle Pension von zurzeit ca. 200'000 Franken pro Jahr, sofern er oder sie mindestens vier Jahre Mitglied des Bundesrates gewesen ist. Diese Regelung erscheint der Kommission als offensichtlich zu grosszügig. Dasselbe gilt für die heutige Regelung, wonach eine Kürzung des Ruhegehalts erst dann erfolgt, wenn eine ehemalige Magistratsperson neben dem Ruhegehalt ein Erwerbseinkommen von mehr als ca. 200'000 Franken erzielt. Die in dieser Frage einstimmige SPK ist allerdings der Auffassung, dass die neue Regelung weiterhin auch das Ziel verfolgen muss, dass die Attraktivität der Magistratsämter gegenüber anderen Spitzenfunktionen gewahrt und die Unabhängigkeit der Magistratspersonen in ihrer Amtsführung sichergestellt bleibt.

Die Kommission hat folgende weitere Beschlüsse gefasst:

- Abgelehnt wird mit 13:9 Stimmen eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Huguenin (fraktionslos, VD), welche einen besseren Status für fraktionslose Ratsmitglieder, insbesondere deren Einsitznahme in die Kommissionen fordert (04.493). Dieser Anspruch erscheint der Kommission nicht erfüllbar, weil die Kommissionen gemäss der Stärke der Fraktionen im jeweiligen Rat zusammengesetzt sein sollen.

- Mit 18:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen wurde eine Motion Mörgeli (SVP/ZH) abgelehnt, welche verschiedene Entschädigungen der Ratsmitglieder für ihre Sach- und Personalausgaben neu der Steuerpflicht unterstellen will (05.3163). Bei diesen Entschädigungen handelt es sich nicht um Einkommen; analoge Spesenpauschalen sind auch in der Privatwirtschaft üblich und müssen dort ebenfalls nicht versteuert werden.

Die Kommission tagte am 8./9. September 2005 auf der Moosegg im Emmental unter der Leitung von Nationalrat Hermann Weyeneth (SVP/BE).

Bern, 12.09.2005    Parlamentsdienste