Wie in ihrer Medienmitteilung vom 21. Juni angekündigt, hat die Geschäftsprüfungskommission sich mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), der Bundeskanzlerin sowie mit dem Delegierten des Bundesrates, Ulrich Fässler, eingehend über die Verwaltungsreform unterhalten. Insbesondere hat sie sich dabei über die Ziele, Inhalte und den Zeitplan der Reform informieren lassen.
Dieses Projekt bezweckt, die Effizienz der Bundesverwaltung zu verbessern, Klarheit über die Zuständigkeiten der Departemente und Ämter zu schaffen sowie gewisse Abläufe und Strukturen zu vereinfachen. Zudem soll in der Bundesverwaltung eine neue, auf Transparenz und Innovationsfähigkeit basierende Kultur geschaffen werden. Die Reform soll ab Anfang 2006 einsetzen und Ende 2007 abgeschlossen sein.
Die Kommission stellte fest, dass die Ziele der Verwaltungsreform dem Auftrag entsprechen, den das Parlament im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (Art. 8 Abs. 2 RVOG; SR 172.010) dem Bundesrat erteilt hat. Sie weist allerdings darauf hin, dass das Projekt in eine schwierige, von der Verschlechterung der Bundesfinanzen und vom Personalabbau geprägte Zeit fällt. Diese Situation löst beim Bundespersonal Ängste aus, wie die Befragungen über die Zufriedenheit am Arbeitsplatz gezeigt haben.
Die Kommission weist darauf hin, dass es unter diesen Umständen wichtig ist, das Personal sowie die Sozialpartner fest in den Reformprozess einzubinden. Dies setzt eine fortlaufende und transparente Information der Bundesbediensteten und Verhandlungen mit den Personalverbänden voraus.
Die Kommission ist deshalb der Meinung, dass der Reform nur dann Erfolg beschieden sein wird, wenn sie von sämtlichen Mitgliedern des Bundesrates vorbehaltlos unterstützt wird. In diesem Sinn werden Erfolg oder Misserfolg ein Hinweis dafür sein, ob das Regierungskollegium fähig ist, zukunftsweisende Entscheide zu treffen.
Die Kommission wünscht im Weitern, dass die zahlreichen Schnittstellen zwischen der Reform und anderen Projekten - beispielsweise den Entlastungsprogrammen 03 und 04 und der Aufgabenverzichtsplanung - klarer aufgezeigt werden, damit das Parlament seine Entscheide sachgerecht fällen kann. Die Kommission möchte auch, dass das Parlament vermehrt in den Reformprozess einbezogen wird. Die GPK-S wird sich zu diesem Zweck alle drei Monate über den Stand des Projektes orientieren lassen.
Die GPK-S setzte sich im Weitern mit der Problematik einer möglichen Grippenpandemie auseinander. Hier sei daran erinnert, dass die GPK-S sich anlässlich der Prüfung des Geschäftsberichts 2004 des Bundesrates (05.001) mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern über das Thema der Vogelgrippe und einer allfälligen Pandemie unterhalten hat. Im Ständerat hatte die Kommission bereits am 1. Juni 2005 vom Bundesrat verlangt, der Pandemie-Verhütung hohe Priorität einzuräumen. Insbesondere wies sie auf die Notwendigkeit hin, genügend Reserven an antiviralen Medikamenten anzulegen. Da das wirksamste Mittel jedoch die Impfung ist, verlangte die GPK-S, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoffen über einheimische Produktionskapazitäten zu garantieren sei. Heute muss festgestellt werden, dass diese Probleme noch nicht restlos geregelt sind. Die Kommission hat deshalb beschlossen, den Bundesrat aufzufordern, die im Zusammenhang mit der Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoffen und Medikamenten noch offenen Fragen so rasch als möglich zu lösen.
Die Kommission hat am 18. Oktober 2005 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Hofmann (SVP/ZH) in Bern getagt. Für einen Teil der Sitzung anwesend waren Bundesrat Hans-Rudolf Merz, Vorsteher des EFD, Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz sowie Ulrich Fässler, Delegierter des Bundesrates für die Verwaltungsreform.
Bern, 19.10.2005 Parlamentsdienste