04.083 n Stromversorgungsgesetz (StromVG) und Elektrizitätsgesetz (EleG). Änderung.
Die UREK hat an ihrer Sitzung vom 24. und 25. Oktober 2005 mit der Vorberatung der Revision des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes begonnen. Die Kommission begrüsste, dass der Bundesrat Ernst mit der Strommarktöffnung macht und dem Parlament nach der Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) in der Volksabstimmung vom 22. September 2002 eine neue ausgewogenere Vorlage unterbreitet hat. Sie will deshalb die Vorberatung möglichst vorantreiben. Eintreten auf die Vorlage war in der Kommission unbestritten. Die UREK hat zu Beginn der Vorberatung den Präsidenten der Energiedirektorenkonferenz der Kantone, Herrn Regierungsrat Stefan Engler sowie Vertreter verschiedener Organisationen und Interessenverbänden (Swisselectric, VSE, economiesuisse, SGB, Deap Heat Mining Project, Informationsstelle Biomasse und Swisspower) angehört. Sie liess sich über die Möglichkeiten und Probleme des Strommarktes und der erneuerbaren Energien informieren. Anschliessend hat die Kommission die Detailberatung in Angriff genommen und die erste Vorlage - das Elektrizitätsgesetz (EleG) - bis auf einige von der Verwaltung noch abzuklärende Artikel durchberaten. Das EleG soll als Gesamtpaket mit den zwei anderen Vorlagen, dem Stromversorgungsgesetz und dem Energiegesetz, in der Frühjahrsession 2006 in den Rat kommen.
98.451 n Parlamentarische Initiative Baumberger. Altlasten. Untersuchungskosten. Differenzen
Am 22. September 2005 hat der Nationalrat eine neue Formulierung für den Artikel 32bbis angenommen, der bei der Kostenteilung vorsieht, dass der Inhaber eines Grundstücks mindestens zwei Drittel der Mehrkosten für Untersuchung und Entsorgung von Material aus einem belastetem Standort von den Verursachern der Belastung und den früheren Inhabern verlangen kann. Die Kommission des Ständerates war der Ansicht, dass eine anteilmässige Zuweisung der Kosten im Gesetz in gewissen Fällen zu stossenden Ergebnisse führen kann und beantragt einstimmig eine flexiblere Lösung: Die Verursacher und die früheren Inhaber sollen einen angemessenen Teil der Kosten" übernehmen. Diese letzte verbleibende Differenz wird in der Einigungskonferenz bereinigt werden müssen.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates tagte am 24. und 25. Oktober 2005 unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Büttiker (RL/SO) und in teilweiser Anwesenheit von Bundesrat Moritz Leuenberger.
Bern, 26.10.2005 Parlamentsdienste