Die WBK-S widersetzt sich der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) und lehnt eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat ab. - Gut stehen die Vorzeichen für die Bildungsverfassung"; sie dürfte in der Wintersession im Plenum zur Diskussion stehen. - Positiv beurteilt werden die Bemühungen, das Lehrstellenangebot in der Bundesverwaltung auszubauen.

Soll das im Fortpflanzungsmedizingesetz festgeschriebene Verbot zur Präimplantationsdiagnostik (PID) aufgehoben werden? Einmal mehr stand die Kommission vor dieser schwerwiegenden Frage, die in den letzten Jahren vom Parlament wiederholt verneint, im Juni dieses Jahres vom Nationalrat letztlich aber bejaht worden war, indem der Rat einer Motion der WBK-N (04.3439) mit 92 zu 63 Stimmen folgte, welche die Zulassung der PID verlangt. Die Kommission des Ständerates machte sich den Entscheid zu dieser Motion nicht leicht. In der vertieften und tiefgehenden Diskussion setzte sie sich mit den vielen ethischen, persönlichen und gesellschaftspolitischen Fragen auseinander, die sich in diesem heiklen Bereich stellen. Was ist schwerer zu gewichten? Die Not der betroffenen Familien oder die Furcht davor, immer mehr fundamentale Bereiche des Lebens zu berühren, eine erst vor wenigen Jahren bewusst gezogene Grenze - das Gesetz trat erst 2001 in Kraft - bereits wieder zu überschreiten und damit das damals den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber abgegebene Versprechen wieder zu brechen? Diese Bedenken haben letztlich überwogen: Die WBK-S entschied sich mit 7 zu 5 Stimmen für die Ablehnung der Motion.

Zentrales Thema des ersten Sitzungstages bildeten die Beschlüsse zur Neuordnung im Bildungsbereich (Bildungsverfassung), die vom Nationalrat am 5. Oktober gefasst worden waren. Ausgangspunkt zu dieser Vorlage bildete bekanntlich die bereits 1997 eingereichte parlamentarische Initiative Zbinden (97.419). Die WBK-S ihrerseits hat im Verlaufe des letzten Jahres aufgrund der parlamentarischen Initiative Plattner „Hochschulreform" (03.452) einen Hochschulartikel erarbeitet und diesen in den Entwurf ihrer Schwesterkommission eingebracht. Angesichts dieser Ausgangslage war das Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Die Kommission ist der Ansicht, dass der vorliegende Entwurf die Grundlage für eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen für einen starken Bildungsraum Schweiz schafft.

Noch nicht abgeschlossen hat die Kommission die Detailberatung. Ausgesetzt wurde der Entscheid zu Artikel 61 a „Bildungsraum Schweiz": Der Nationalrat hatte zu diesem Artikel den kurzfristig eingereichten Einzelantrag Triponez mit deutlichem Mehr angenommen, der von Bund und Kantonen verlangt, sich für die Gleichwertigkeit von rein schulischer und beruflicher Bildung einzusetzen. In den Voten wurde damals klar zum Ausdruck gebracht, dass sich der Ständerat und dessen vorberatende Kommission der Formulierung dieses Anliegens noch einmal annehmen sollten. Die WBK-S teilt grundsätzlich die Ansicht des Nationalrats, dass die Gleichwertigkeit der verschiedenen Bildungswege von grosser Bedeutung für den Bildungsraum Schweiz ist. Sie hat bereits verschiedene Varianten diskutiert und geht nun davon aus, dass es bis zur nächsten Sitzung gelingen wird, eine Formulierung zu finden, die das Anliegen in adäquater Weise wiedergibt. Im Übrigen folgte sie den Beschlüssen des Nationalrats. Einzig bei Artikel 65, der dem Bund die Kompetenz zu statistischen Erhebungen verschafft, wurde eine Präzisierung eingebracht: Einstimmig wurde die Kompetenz zu Statistiken in der Bildung verdeutlicht, indem nun auch die subsumierte Forschung ausdrücklich erwähnt wird.

Die Beratung wird am 14. November fortgesetzt und voraussichtlich abgeschlossen werden können, so dass das Geschäft in der Wintersession im Ständerat behandelt werden kann.

Ferner standen in der Kommission eine Standesinitiative und drei weitere Motionen zur Diskussion:

Vorgeprüft wurde die Standesinitiative Tessin. Erhaltung der Mehrsprachigkeit zur Unterstützung des nationalen Zusammenhaltes. Eine unverzichtbare Aufgabe (05.305). Die Initiative verlangt die rasche Umsetzung von Artikel 70 der Bundesverfassung durch ein Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften. Insbesondere soll darin der Grundsatz bekräftigt werden, dass der Bund die Kantone unterstützt, die in der obligatorischen Schule Unterricht in einer dritten Landessprache anbieten. Die Kommission hörte eine Vertretung des Kantons Tessin an. In der anschliessenden Diskussion wurde die Bedeutung des Sprachenlernens für den Zusammenhalt und die kulturelle Identität unseres Landes unterstrichen. Den Handlungsbedarf in Bezug auf die Umsetzung von Artikel 70 der Bundesverfassung hat die Kommission bereits bei der Prüfung der Parlamentarischen Initiative Levrat (04.429) anerkannt. Sie gibt auch der Standesinitiative Tessin einstimmig Folge und beabsichtigt, sie im Rahmen des Sprachengesetzes umzusetzen.

Abgelehnt wurde eine Motion aus dem Nationalrat, welche die Ausweitung und Aufwertung der Lehrstellen und Praktikumsplätze in der Bundesverwaltung (04.3359 Vollmer) verlangt.

In der Begründung der Motion wurde dem Bundesrat vorgeworfen, das Lehrstellenangebot in der Bundesverwaltung sei im Vergleich mit der Privatwirtschaft „krass unterdurchschnittlich" und der Bundesrat erfülle hier seine „Hausaufgaben" nicht.

Die WBK bemängelte, dass diese Kritik weder mit Zahlen noch Vergleichen belegt wurde und im Gegensatz zur Antwort des Bundesrates steht, in welcher ausgeführt wird, dass gegenüber 1998 eine Steigerung von 38% erzielt werden konnte. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass auch aus Sicht der Verwaltung das Potenzial nicht vollständig ausgeschöpft ist und dass die Bemühungen weitergehen, den Richtwert von 4 Lehrstellen pro 100 Arbeitsstellen zu erreichen (heutiger Stand: 2,7 auf 100). Die Kommission würdigt diese Bestrebungen, vermisst jedoch eine Darstellung der Lehrstellensituation in den einzelnen Departementen und Ämtern und erwartet nun von der Verwaltung einen entsprechenden Bericht.

Die Motion wurde mit 7 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Zustimmung fanden jedoch die beiden Motionen Reservebildung beim Nationalfonds (05.3223) - mit 10 zu 0 Stimmen - und Finanzierung der ausländischen Studentinnen und Studenten an den Hochschulen (04.3206) - mit 7 zu 1 Stimme(n).

Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Ständerätin Christiane Langenberger (FDP/VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin am 27./28. Oktober 2005 in Bern.

Bern, 28.10.2005    Parlamentsdienste