Die APK-N hat eine Würdigung der Klausur des Bundesrates zur Europapolitik der Schweiz vorgenommen. Der Stellenwert des Beitritts zur Europäischen Union im Rahmen dieser Politik und der künftige Bericht des Bundesrates über die europapolitischen Optionen standen im Zentrum einer lebhaften Debatte. Ferner wurde eine Kommissionsmotion angenommen, welche den Bundesrat auffordert, die Lieferung von Schützenpanzern an den Irak und an Pakistan zu stoppen.

Die Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) begrüsst grundsätzlich die Entscheide des Bundesrates, die er anlässlich seiner Klausur vom 26. Oktober getroffen hat. In ihren Augen wurde dadurch die bisherigeEuropapolitik der Schweiz in ihren Hauptstossrichtungen bestätigt. Insbesondere ist sie erfreut, dass der Beitritt zur Europäischen Union weiterhin ein Bestandteil der bundesrätlichen Politik bleibt. Dass er vom strategischen Ziel zur langfristigen Option zurückgestuft worden ist, ist auf unterschiedliche Reaktionen gestossen, wird aber im Allgemeinen eher als eine semantische Änderung betrachtet. Eine Kommissionsminderheit interpretiert die seit Dezember 1992 gefällten europapolitischen Volksentscheide als eine klare Absage zum EU-Beitritt.

In diesem Zusammenhang geht die Mehrheit der Kommission mit dem Bundesrat einig, dass es richtig ist, das 1992 deponierte EU-Beitrittsgesuch nicht zurückzuziehen. Da dieses Gesuch keinerlei Wirkung entfaltet, würde sein Rückzug für unnötigen Wirbel in Brüssel sorgen und die privilegierte Stellung der Schweiz schwächen. Die Minderheit der Kommission erachtet hingegen das Festhalten am Gesuch als innenpolitisch nicht vertrauensbildend und bedauert, dass in dieser Beziehung keine Klarheit geschaffen worden ist.

Diese entgegengesetzten Positionen haben ihren Niederschlag in der Abstimmung zu einem Antrag gefunden, welcher einen Kommissionsbeschluss zugunsten des Rückzugs des Beitrittsgesuches sowie einer Ablehnung des Beitrittszieles herbeiführen wollte. Der Antrag wurde mit 15 zu 10 stimmen abgelehnt.

Mehrere Kommissionsmitglieder haben dafür plädiert, diese Grundsatzdebatte erst auf der Grundlage des angekündigten Berichtes des Bundesrates über die Vor- und Nachteile der verschiedenen europapolitischen Optionen wiederaufzunehmen.

Mit 15 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die APK-N eine Motion angenommen, welche den Bundesrat beauftragt, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Lieferungen von Panzern in den Irak und nach Pakistan zu stoppen. Ausschlaggebend für den Entscheid der Mehrheit waren die labile Situation in diesen Ländern, namentlich was die Einhaltung der Menschenrechte anbelangt, sowie die Schaden am Image der Schweiz.

Die APK-N hat sich mit zahlreichen Themen aus der aussenpolitischen Aktualität beschäftigt. Die Kommission liess sich über die Situation im Nahen Osten, über die Genfer Initiative sowie über die kürzlich erfolgte Reise von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey in der Region informieren. Im Zentrum der Diskussion stand die Frage der Embleme des internationalen Roten Kreuzes, in der die Schweiz als Depositarstaat der Genferkonventionen besonders verpflichtet ist, sich als Vermittlerin einzusetzen. Weiter thematisiert wurden die Situation und die Rolle der Schweiz im Sudan, in Erythrea und in der Demokratischen Republik Kongo. Zudem wurden in der Kommission die Drohungen des iranischen Präsidenten gegen Israel erörtert und klar verurteilt. Schliesslich hat sich die APK-N über die Reisen von Bundesrat Joseph Deiss in Russland, Bulgarien und Italien orientieren lassen.

Die Kommission hat die Grundsätze der Organisation sowie der Durchführung von Auslandreisen von Bundesratsmitgliedern erörtert. Kritisiert wurde vor allem die mangelhafte Koordination zwischen den verschiedenen Departementen.

Des Weiteren hat sich die APK-N mit dem Bericht über die Schweiz des Menschenrechtskommissars des Europarates Alvaro Gil-Robles auseinandergesetzt. Ein Motionsentwurf, der den Bundesrat beauftragen wollte, die im Bericht geforderten Massnahmen zu treffen, wurde mit 16 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen verworfen. Die Kommission ist sich einig, dass Berichte internationaler Institutionen, die Empfehlungen und Kritiken an die Adresse der Schweiz enthalten, regelmässig zu erörtern sind.

Im Rahmen einer Anhörungsreihe über die Institutionen und Politiken der Europäischen Union hat sich die Kommission mit der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik sowie die Finanz- und Währungspolitik der EU befasst. Als Gesprächspartner der APK-N sind namentlich Pierre Moscovici, Vizepräsident des Europäischen Parlaments und ehemaliger Minister in der Regierung Jospin, und Gerardo Galeote Quecedo, stellvertretender Vorsitzender des Nichtständigen Ausschusses zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union 2007 - 2013 aufgetreten.

Ferner hat sich die APK-N mit den aussenpolitischen Aspekte der justiziellen Zusammenarbeit mit Drittländern auseinandergesetzt. Kern der Diskussion bildeten die Wechselwirkungen zwischen den schweizerischen Gerichtsentscheiden und den aussenpolitischen Interessen der Schweiz.

Die APK-N hat ebenfalls den Bericht des Bundesratszum Postulat der APK-N vom 15. Februar 2000 betreffend die Unterzeichnung und Ratifikation der Konvention des Europarates vom 4. November 1998 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht zur Kenntnis genommen. Die Kommission wird an einer nächsten Sitzung die Opportunität einer Ratifikation dieser Konvention vertieft diskutieren.

Weiter hat die Kommission den in der ersten Hälfte 2005 getroffenen zolltarifarischen Massnahmen (05.066) sowie dem Bundesbeschluss zur Erweiterung des Abkommens Schweiz-EG von 1999 über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zugestimmt.

Die Kommission hat am 31. Oktober / 1. November 2005 unter dem Vorsitz von Nationalrat Erwin Jutzet (SP/FR) und im Beisein von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey und Bundesrat Joseph Deiss in Bern getagt.

Bern, 02.11.2005    Parlamentsdienste