04.083 n Stromversorgungsgesetz (StromVG) und Elektrizitätsgesetz (EleG). Änderung
Die Energiekommission des Ständerats hat die Detailberatung des Elektrizitätsgesetzes abgeschlossen, die Gesamtabstimmung aber noch aufgeschoben. Sie hat sich speziell mit der Rechtsform des Übertragungsnetzbetreibers befasst und Artikel 18a Absatz 2 wie folgt beschlossen: Der Übertragungsnetzbetreiber ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz. Das Kapital muss mehrheitlich von schweizerischen Unternehmen beherrscht sein." Absatz 2bis lautet: Kantone und Gemeinden sind Aktionäre der den Übertragungsnetzbetreiber beherrschenden Unternehmungen und halten gemeinsam die kapital- und stimmenmässige Mehrheit des Übertragungsnetzbetreibers." Die Verwaltung wird die Kantone und Gemeinden als häufigste Eigentümer noch zu diesen Formulierungen anhören.
In der Folge wurde eine Debatte zum Vorgehen geführt und den erneuerbaren Energien im Energiegesetz der Vorzug vor dem Stromversorgungsgesetz gegeben, um damit der Verwaltung anschliessend genügend Zeit einräumen zu können, auf die Sitzung vom 12./13. Januar 2006 Fragen abzuklären. Die Detailberatung sowohl zum Stromversorgungsgesetz wie auch zum Energiegesetz wird im ersten Quartal 2006 geführt werden. Um den Zeitplan einzuhalten, hat die Energiekommission einen zusätzliche Sitzungstag beschlossen.
05.068 s Bundesgesetz über die Meteorologie und Klimatologie (MetG)
Seit 1970 wird in Davos das Weltstrahlungszentrum WRC (World Radiation Center) am Physikalisch-Meteorologischen Observatorium Davos (PMOD) betrieben. Es ist der Beitrag der Schweiz an das World Weather Watch-Programm der WMO (World Meteorological Organization). Das World Weather Watch-Programm bildet die Grundlage für die internationale Kooperation beim Aufbau und beim Unterhalt von meteorologischen und hydrologischen Mess- und Beobachtungsnetzen, gewährleistet den raschen Austausch der
Daten und sorgt für die Standardisierung der Wetterbeobachtungen. Die Schweiz ist auch am Global Atmosphere Watch-Programm der WMO beteiligt. Sie hat sich im Rahmen dieses Programms verpflichtet, die Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf die Ozonschicht und die Auswirkungen einer Veränderung der Ozonschicht auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu beobachten und zu bewerten. Für die Beitragsleistungen des Bundes von knapp 1,8 Mio. Franken an beide Programme werden mit dieser Änderung die gesetzlichen Grundlagen geschaffen.
Die Umweltkommission hat dieser Vorlage einstimmig zugestimmt.
Bern, 17.11.2005