In der Herbstsession hatte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) dem Ständerates ein neues Modell für dieTeilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) Spitalfinanzierung (04.061s) vorgelegt, das die Gleichbehandlung der ambulanten und stationären Leistungen, Gleichbehandlung der in öffentlichen und privaten Spitäler erbrachten Leistungen gemäss KVG sowie Gleichbehandlung aller obligatorisch versicherten Personen vorsieht. Der Ständerat hatte die Vorlage an die Kommission zurückgewiesen mit der Auflage, sie den Kantonen zur Vernehmlassung zu unterbreiten. Die konsolidierte Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat sich entschieden gegen das neue Modell gewandt. Deshalb entschloss sich die Kommission nach Anhörung von Vertretern der Kantone mit 7 zu 3 Stimmen ohne Enthaltungen, im Sinne einer Deblockierung der Situation einen Entwurf zu beraten, den das Departement vorbereitet hatte, den so genannten Entwurf bis". Dieser verzichtet auf den Einbezug des ambulanten Bereich in die Finanzierung durch die Kantone, nimmt aber folgende Elemente auf: Leistungsbezogenen Abgeltung durch Fallpauschalen, Planungspflicht der Kantone sowie Beitragspflicht der Kantone an alle Leistungen, die der Planung entsprechen. Um den Kantonen Zeit für die Umstellung zu lassen, ist eine Übergangsregelung vorgesehen: Die Kantone sollen die vollen Beiträge an alle Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) in Spitälern und Abteilungen, die der Planung entsprechen, erst übernehmen, wenn die Strukturen für leistungsbezogene Pauschalen (mit Einbezug der Investitionen) geschaffen sind. Dies könnte bis anfangs 2009 der Fall sein. - Trotz dem allseitigen Willen, die Vorlage in der Wintersession vorzulegen, konnte die Kommission die Detailberatung nicht zu Ende führen. Einzelne Fragen sollen noch geklärt und die Diskussion mit den Kantonen über den Entwurf bis" soll geführt werden.
Im Übrigen hat die Kommission der Motion 05.3009 n (Fraktion C). Regelmässige Überprüfung der Medikamentenpreise nach Patentablauf zugestimmt.
Und schliesslich hat sie in der Gesamtabstimmung dem BG über die Invalidenversicherung (IVG). Massnahmen zur Verfahrensstraffung (05.034 n) mit 5 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Die Gesamtabstimmung war an der letzten Sitzung im Hinblick auf einen allfälligen Bericht der Kommission für Rechtsfragen aufgeschoben worden.
Die Kommission tagte am 21. November 2005 in Bern unter dem Vorsitz von Christiane Brunner (SP, GE) und in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin. An der Anhörung der zur Spitalfinanzierung nahmen folgende Vertreter der Kantone teil: Lorenz Bösch, Regierungsrat Kanton Schwyz, designierter Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), Markus Dürr, Regierungsrat Kanton Luzern, Präsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) und Michael Jordi, GDK.
Bern, 22.11.2005 Parlamentsdienste