Die Kommission prüfte das am 16. August 2005 von der St. Galler Paul Grüninger Stiftung eingereichte Gesuch um die Aufhebung von Strafurteilen gegen Personen, die verurteilt wurden, weil sie zur Zeit des Nationalsozialismus verfolgten Menschen zur Flucht verholfen haben, sowie um die Rehabilitierung dieser Personen. Die Urteile wurden kurz vor dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs in den Jahren 1938/39 gefällt und betrafen Schweizer Bürger und einen Emigranten.
Die Kommission hat die Aufhebung von zehn Urteilen festgestellt. Somit sind bereits 82 Rehabilitierungen bestätigt worden, seit das Bundesgesetz über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus am 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt worden ist. Einige der von diesen Kommissionsentscheiden betroffenen Personen sind schon vorher im Zusammenhang mit anderen Strafurteilen wegen Fluchthilfe rehabilitiert worden.
Die Kommission hat im Zusammenhang mit der Prüfung der ihr vorgelegten Fälle festgestellt, dass das Gesetz auf Personen nicht anwendbar ist, gegen die wohl eine Strafuntersuchung wegen Fluchthilfe geführt wurde, die aber letztlich nicht verurteilt wurden. Obschon diese Personen ehrenvoll gehandelt haben, ist es der Kommission mangels Strafurteil juristisch nicht möglich, deren Rehabilitierung festzustellen. Die Kommission betont aber, dass der Bundesrat insbesondere nach der Veröffentlichung des Schlussberichts der unabhängigen Expertenkommission Schweiz -Zweiter Weltkrieg" (Bergier-Kommission) seine Dankbarkeit gegenüber allen Menschen ausdrückte, die die Grundwerte der Freiheit, Demokratie und Solidarität selbst in Zeiten verteidigt haben, als diese Werte grundsätzlich bedroht waren. In seiner Erklärung vom 22. März 2002 hat der Bundesrat somit alle Personen, die zur Zeit des Nationalsozialismus Menschen zur Flucht verholfen haben, moralisch rehabilitiert, auch jene, gegen die kein Strafurteil ausgesprochen wurde.
Die Kommission hat beschlossen, die an ihrer Sitzung gefassten zehn Feststellungsentscheide vollumfänglich zu veröffentlichen. Sie finden sich demnächst auf der Internetseite der Kommission (http://www.parlament.ch/d/homepage/ko-weitere-kommissionen/ko-rehab/ko-rehak-entscheide.htm) und betreffen folgende Personen:
Jakob Hutter, Schweizer Bürger, führte am 24. August 1938 drei Flüchtlinge beim Rheinspitz über die Grenze. Er wurde am 3. Oktober 1938 mit einer Busse von 120 Franken bestraft.
Jakob Spirig und Eduard Hutter, Schweizer Bürger, führten in der Nacht vom 16. auf den 17. September 1938 fünf Flüchtlinge bei Diepoldsau über die Grenze und brachten sie zu Emil Broger, der sie bei sich versteckte. Jakob Spirig, Eduard Hutter und Emil Broger wurden am 2. November 1938 mit einer Busse von je 100 Franken bestraft.
Hermann Stalder und Ernst Bolliger, Schweizer Bürger, führten in der Nacht vom 29. auf den 30. November 1938 zwei Flüchtlinge von München nach Götzis (A), von wo Hermann Stalder sie in die Gegend von Diepoldsau brachte. Von dort begleitete Wilhelm (Willy) Hutter, ebenfalls Schweizer Bürger, sie zu einem Treffpunkt, von dem aus sie nach St. Gallen geführt wurden. Hermann Stalder, Ernst Bolliger und Wilhelm (Willy) Hutter wurden am 4. März 1939 mit einer Busse von je 100 Franken bestraft.
Alexander Helg und Oskar Meier, Schweizer Bürger, holten um Mitte Mai 1939 einen Flüchtling von Altach über die Grenze in die Schweiz. Den Auftrag zur Fluchthilfe erhielten sie vom Vater des Flüchtlings, Rubin Markowitz, der schon früher als Emigrant in die Schweiz eingereist war. Alexander Helg wurde am 22. Mai 1939 mit einer Busse von 100 Franken, Oskar Meier und Rubin Markowitz am 25. Mai 1939 mit einer Busse von je 80 Franken bestraft.
Die Kommission hat am 30. November 2005 unter dem Vorsitz von Ständerätin Françoise Saudan (GE/FDP) in Bern getagt.
Bern,
30.11.2005 Parlamentsdienste