Die Umwelt- und Energiekommission weist die Vorlage für eine CO2-Abgabe an den Bundesrat zurück und verlangt einen Klimarappen II und die notwendigen Rechtsgrundlagen dazu.

05.057 n CO2-Gesetz. Umsetzung

Die Kommission hat am 8. November 2005 mit 14:7 Stimmen und 1 Enthaltung Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Anschliessend teilte die Verwaltung mit, dass es mit dem Kniff der „Vorausgenehmigung" möglich ist, den Satz von Fr. 35.- pro Tonne CO2 zu ändern.

Die Umweltkommission hörte sich Herrn Prof. Dr Thomas Stocker, Klimatologe an der Universität Bern und Herrn Felix Monti, CEO der M-real, Papierfabrik Biberist, zwei ausgewiesene Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft, an. Sie beschloss zudem kurzfristig den Autor eines Berichtes der HEV/SGV zum Klimarappen II auf Brennstoffen anzuhören.

Die Kommission ist grundsätzlich auf gutem Weg: sie hat das CO2-Gesetz unangetastet gelassen. Allerdings hat die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen die Botschaft zur Genehmigung des CO2-Absagesatzes für Brennstoffe (05.057) des Bundesrates an den Bundesrat zurückgewiesen, mit dem Auftrag, innerhalb von vier Monaten nach Beschlussfassung des Parlaments zum CO2-Abgabesatz für Brennstoffe, mit den interessierten Gruppierungen eine Vereinbarung zur Einführung eines Klimarappens II auf Brennstoffen abzuschliessen.

Ausserdem hat sie mit 15 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen den Bundesrat beauftragt, innert 18 Monaten nach der Einführung des Klimarappens II eine separate Vorlage auszuarbeiten, welche die Rechtsgrundlagen für den Bezug und die Verwendung der Klimarappen I und II zum Inhalt hat.

05.420 n Pa.Iv. Bäumle. Atomkraftwerke. Verursacherprinzip

Die Initiative verlangt einen Versicherungsnachweis von 500 Milliarden Franken für die Erteilung einer Rahmenbewilligung für ein neues AKW. Die Versicherungssumme dient nach einem nuklearen Unfall der Deckung des unmittelbaren direkten und indirekten Schadens sowie des Folgeschadens in den ersten 30 Jahren. Die bestehenden AKWs haben diesen Versicherungsnachweis bis spätestens 40 Jahre nach der Erstinbetriebnahme zu erbringen. Auch ein geologisches Tiefenlager oder ein Zwischenlager hat diesen Versicherungsnachweis zu erbringen.

In Hinblick auf die Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes, die gegenwärtig im UVEK in Arbeit ist, hat die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen entschlossen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Sie will damit verhindern, dass das Parlament parallel zur Regierung legiferiert.

05.3362 s Mo. Ständerat (Hofmann Hans). Entsorgungsnachweis für hochradioaktive Abfälle

Die Motion verlangt 1. den Entscheid zum Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle bis Mitte 2006, 2. die rasche Festsetzung der Kriterien für die Standortauswahl für ein geologisches Tiefenlager sowie die Verfahrensschritte bis zu einem Entscheid über einen konkreten Lagerstandort und 3. die unverzügliche Bezeichnung des konkreten Standorts für die Ausarbeitung eines Rahmenbewilligungsgesuchs.

Die Motion wurde am 16. Juni 2005 eingereicht, der Bundesrat hat am 23. September 2005 Annahme der Motion beantragt und der SR hat sie am 14. Oktober 2005 ohne Abstimmung angenommen.

In der Energiekommission wurde hervorgehoben, dass die Frage der hochradioaktiven Abfälle von der Frage neuer AKWs untrennbar sei, und dass der Entsorgungsnachweis vor allem die Machbarkeit neuer AKWs prüfe. Sie hat mit 14 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Motion angenommen.

03.439 n Pa.Iv. Kunz. Haushaltneutrale Förderung erneuerbarer Energien

Die Initiative verlangt, dass die Bestimmungen über die Verwendung der Mehrwertsteuererträge dahin gehend zu ändern sind, dass 2 Prozent aller Mehrwertsteuereinnahmen aus dem gesamten Energiebereich für die Förderung der Nutzung der erneuerbaren Energien, insbesondere des Holzes, eingesetzt werden.

Nachdem der Nationalrat der Initiative am 1.3.2005 Folge gegeben hat, hat die UREK-N den Auftrag erhalten, eine Vorlage auszuarbeiten.

Die Kommission liess sich am 16. August 2005 von den zwei Professoren der Universität Lausanne Pierre-Marie Glauser und Thomas von Ungern über die steuerrechtssystematische und die volkswirtschaftliche Bedeutung einer Zweckbindung eines Teils der Mehrwertsteuer orientieren.

Die Problematik liegt bei den Mechanismen der Mehrwertsteuer (Vorsteuerabzug, Importe, Exporte, spätere Vorsteuerabzüge), so dass die Einnahmen aus dem Energiebereich für die Erfüllung der Initiative Kunz nur sehr schwer schätzbar sind. Eine Realisierung der Absicht der Initiative müsste wohl am besten in einer Anpassung des Energiegesetzes liegen.

Die Energiekommission beschloss, die Verhandlungen des Ständerats zum Stromversorgungsgesetz im Herbst abzuwarten, um anschliessend das weitere Vorgehen zu beschliessen. Da diese Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, beschloss die UREK-N mit 15 Stimmen zu 5 bei 2 Enthaltungen, die weiteren Arbeiten an der Initiative Kunz bis nach dem Abschluss der Beratungen des Stromversorgungsgesetzes und des Energiegesetzes - voraussichtlich im März 2006 - zu sistieren.

05.068 n Bundesgesetz über die Meteorologie und Klimatologie (MetG)

Seit 1970 wird in Davos das Weltstrahlungszentrum WRC (World Radiation Center) am Physikalisch-Meteorologischen Observatorium Davos (PMOD) betrieben. Es ist der Beitrag der Schweiz an das World Weather Watch-Programm der WMO (World Meteorological Organization). Das World Weather Watch-Programm bildet die Grundlage für die internationale Kooperation beim Aufbau und beim Unterhalt von meteorologischen und hydrologischen Mess- und Beobachtungsnetzen, gewährleistet den raschen Austausch der Daten und sorgt für die Standardisierung der Wetterbeobachtungen. Die Schweiz ist auch am Global Atmosphere Watch-Programm der WMO beteiligt. Sie hat sich im Rahmen dieses Programms verpflichtet, die Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf die Ozonschicht und die Auswirkungen einer Veränderung der Ozonschicht auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu beobachten und zu bewerten. Für die Beitragsleistungen des Bundes von knapp 1,8 Mio. Franken an beide Programme werden mit dieser Änderung die gesetzlichen Grundlagen geschaffen.

Die Umweltkommission hat dieser Vorlage einstimmig zugestimmt.

Bern, 24.01.2006    Parlamentsdienste