An ihrer ersten Sitzung im Jahre 2006 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats eine lange Reihe von Geschäften bearbeitet und dafür drei Sitzungstage eingesetzt. Zunächst behandelte sie diePa. Iv. Fankhauser, Familienzulagen (91.411 n). Sie hielt mehrheitlich an den Differenzen fest (siehe sda-Meldung vom 23. Januar 2006) und entschied anschliessend, der Standesinitiative Solothurn, Kinderzulagen (95.303 n) keine Folge zu geben.
Die Volksinitiative Für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung (05.055 s) wurde in ausformulierter Form eingereicht und verlangt unter anderem auch die Einführung der Vertragsfreiheit zwischen Versicherern und Leistungserbringern. Die Kommission diskutierte die Möglichkeit, einen eigenen Gegenvorschlag zu erarbeiten. Mit 7 zu 6 Stimmen sprach sie sich dagegen aus und beantragt mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Bundesrat zu folgen und die Volksinitiative abzulehnen.
Anschliessend befasste sich die Kommission erneut mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Spitalfinanzierung (04.061 s). An ihrer letzten Sitzung vom 21. November 2005 hatte mit 7 zu 3 Stimmen ohne Enthaltungen beschlossen, im Sinne einer Deblockierung der Situation (Modell der Kommission durch die Kantone kategorisch abgelehnt) einen konsensfähigeren Entwurf, bis", vorzulegen. Dieser verzichtet auf den Einbezug des ambulanten Bereichs in die Finanzierung durch die Kantone, nimmt aber folgende Elemente auf: Leistungsbezogene Abgeltung durch Fallpauschalen, Planungspflicht und Planungskompetenz der Kantone sowie Beitragspflicht der Kantone an alle Leistungserbringer auf der Spitalliste. Zur Sicherstellung der Versorgung ihrer Bewohner erstellen die Kantone Spitallisten: Leistungserbringer, die auf dieser Liste sind, erhalten vom Kanton einen anteilsmässigen Beitrag (Listenspitäler). Die übrigen zugelassenen Leistungserbringer können mit den Versicherern Verträge schliessen, erhalten jedoch keine Kantonsbeiträge (Vertragsspitäler). Nach eingehender Diskussion kam die Kommission zum Schluss, dass der kantonale Anteil mindestens 60 Prozent betragen soll. Für Kantone, deren Durchschnittsprämie für Erwachsene die schweizerische Durchschnittsprämie unterschreitet, beträgt der kantonale Anteil mindestens 45 Prozent. In Anbetracht der äusserst unterschiedlichen kantonalen Durchschnittsprämien und Kantonsbeiträge verzichtete die Kommission auf die Festlegung eines fixen Anteils und lässt den Kantonen einen Spielraum gegen unten und gegen oben: In 18 Kantonen unterschreiten nämlich die Durchschnittsprämien das schweizerische Mittel. Es ist der Kommission ein Anliegen, dass die Umstellung nicht einen Prämienschub verursacht. Um den Kantonen Zeit für die Umstellung zu lassen, ist eine Übergangsregelung vorgesehen: Die Kantone sollen die vollen Beiträge an alle Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) in Spitälern und Abteilungen, die der Planung entsprechen, erst übernehmen, wenn die Strukturen für leistungsbezogene Pauschalen (mit Einbezug der Investitionen) geschaffen und die Spitallisten erstellt sind. Dies könnte bis anfangs 2009 der Fall sein.
Im Weiteren diskutierte die Kommission die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend den Risikoausgleich (05-08), die sie in die Vernehmlassung geschickt hatte. Die Vernehmlassungsergebnisse waren zum Teil sehr differenziert ausgefallen. Die Mehrheit der Kommission ist der Überzeugung, dass ein Einbezug von zusätzlichen Kriterien in den Risikoausgleich (heute werden nur Alter und Geschlecht berücksichtigt) unumgänglich ist; die Ressourcen der Kassen sollen für ein effizientes Kostenmanagement, nicht für die Gründung von Billigkassen zur Selektion von guten Risiken eingesetzt werden. In Abänderung des Vernehmlassungsentwurfs will sie aber vorerst nur das Kriterium Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim" im Gesetz verankern. Das Kriterium der Diagnosen, die ein erhöhtes Krankheitsrisiko darstellen, soll als Kann-Formulierung in die Kompetenz des Bundesrates gestellt werden. Die Kommission stimmte dem Vorschlag mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.
Ebenfalls eine Revision der Krankenversicherung wird durch das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung (05.025 n) vorgeschlagen. An ihrer Sitzung vom 31. August 2005 hatte die Kommission umfangreiche Hearings veranstaltet und die Verwaltung beauftragt, eine Stellungnahme zu den verschiedenen Modell (Leistungserbringer und GDK) zu verfassen. Das Departement hat nun ein Kompromissmodell vorgelegt mit folgenden Eckwerten: Keine Unterscheidung zwischen Grund- und Behandlungspflege, Gleichbehandlung der Finanzierung der Pflegeheime und Spitex-Organisationen, Beitrag der Krankenversicherung in absoluten Frankenbeträgen, nach Pflegebedarfsstufen. Die Kommission beauftragt die Verwaltung, auf die nächste Sitzung vom 21. Februar 2006 eine Vorlage mit den oben genannen Eckwerten mit Varianten vorzulegen.
Im Weiteren hat die Kommission drei Parlamentarische Initiativen gemäss Artikel 109 Absatz 3 Parlamentsgesetz vorgeprüft, denen die SGK des Nationalrats Folge geben will. Mit 5 zu 4 Stimmen stimmte sie dem Beschluss, der Pa. Iv. Borer. Einheitliche Regelung der Selbstmedikation (05.410 n ) Folge zu geben, zu; diese schlägt vor, dass es künftig nur noch eine Arzneimittelkategorie ohne Verschreibungspflicht gibt, die dann auch vollumfänglich ohne die bisherigen Einschränkungen von den Drogisten abgegeben werden kann.
Mit 3 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen und Stichentscheid der Präsidentin stimmt die Kommission dem Beschluss, der Pa. Iv. Imfeld. Vereinfachung im Steuerveranlagungsverfahren der natürlichen Personen (04.442 n) Folge zu geben, zu. Diese will die Krankenversicherer verpflichten, allen Versicherten eine Bescheinigung für Steuerzwecke über die Krankheitskosten zu erstellen.
Auch der Pa. Iv. SGK-NR. Steuerbefreiung des Existenzminimums (05-19), stimmte die Kommission im Grundsatz zu, und dies mit 6 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Diese verlangt eine neue Bestimmung im Steuerharmonierungsgesetz, wonach das Existenzminimum - das die Kantone selber definieren können - fiskalisch nicht belastet werden darf.
Sodann hat die Kommission zwei Konsultationen durchgeführt: Durch Vertreter von Swissmedic liess sie sich zu den neuen Verordnungen zum Heilmittelgesetz (05-16) informieren. Sie wird sich an einer weiteren Sitzung näher damit befassen, insbesondere mit dem Entwurf zur Zulassungsverordnung. Auch wurde sie vom Departement des Innern zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IVG) (05-18) konsultiert. Wie schon die Aussenpolitische Kommission stimmt die Kommission dem Entwurf zu.
Zwei Parlamentarische hatte die Kommission im Januar 2003 im Hinblick auf die Beratung des KVG verschoben: Die Pa. Iv. Frick. Zurück au Feld 1. Rasche Revision des KVG (03.468 s) hat der Initiant zurückgezogen. Die Pa. Iv. Sommaruga Simonetta. KVG. Klare Bedingungen für die Grundversicherung (03.469 s) soll ein weiteres Mal traktandiert werden, um einen möglichen Kommissionsvorstoss zu diskutieren.
Schliesslich lag noch die Petition Jugendsession 2004. Sozialtätigkeiten für aus dem Arbeitsumfeld ausgegliederte Personen (05.2003 n) vor. Die Kommission folgte der Stellungnahme des Departements und beschloss, die Petition ohne weitere Folge zur Kenntnis zu nehmen.
Die Kommission tagte am 23., 24. und 25. Januar 2006 in Bern unter dem Vorsitz von Erika Forster (FDP, SG) und in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin. Als Vertreter der SGK-NR zur Begründung der Parlamentarische Initiativen nahmen Teil: Roland Borer (05.410), Reto Wehrli ((04.442), Christine Goll und Thérèse Meyer-Kälin (05-19).
Bern, 25.01.2006 Parlamentsdienste