Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragt mit 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit anzunehmen(05.065 Sportveranstaltungen. Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt). Diese Vorlage sieht Massnahmen vor für eine bessere vorbeugende Bekämpfung von Gewalt, vor allem von Gewalt an Sportveranstaltungen.
Die Kommission ist in weiten Teilen den Beschlüssen des Nationalrats gefolgt und beantragt, die in der Vorlage vorgesehenen Massnahmen anzunehmen. Bei diesen vorwiegend polizeilichen Massnahmen handelt es sich um das Rayonverbot, die Ausreisebeschränkung, die Meldeauflage und den Polizeigewahrsam. Die Kommission heisst weiter die Schaffung einer Datenbank zur Erfassung von gewalttätigen Personen gut.
In der Kommissionssitzung wurde ausführlich die Frage diskutiert, ob der Bund die Kompetenz hat, bei bestimmten im Entwurf vorgesehenen Massnahmen rechtsetzend tätig zu werden. Dabei ist die Kommission zum Schluss gekommen, dass die Verfassungsgrundlage für diese Kompetenz schwach ist. Daher schliesst sie sich dem Bundesrat an und hat sich im Gegensatz zum Nationalrat für eine zeitliche Beschränkung der Anwendung der Bestimmungen zum Polizeigewahrsam, zur Meldeauflage und zum Rayonverbot ausgesprochen. Was die Geltungsdauer der Massnahmen betrifft, weicht sie jedoch vom Entwurf des Bundesrates ab und beantragt, die Frist um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2009 zu verlängern. Gleichzeitig hat die Kommission eine Motion eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, die Anwendung der Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen auch über diese Frist hinaus sicherzustellen, sei es über eine interkantonale Vereinbarung oder durch eine Verfassungsänderung.
Die Kommission beantragt einstimmig, dem Entwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) (00.419 Pa. Iv. Schutz vor Gewalt im Familienkreis und in der Partnerschaft) zuzustimmen, die der Nationalrat in der Wintersession angenommen hat. Die Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeit (Art. 28 ff. ZGB) wurden ergänzt mit allgemeinen Massnahmen zum Schutz vor Gewalt, Drohungen und Nachstellungen sowie besonderen Schutzmassnahmen bei häuslicher Gewalt. Der Entwurf erfasst somit neben der häuslichen Gewalt auch weitere Formen von Gewalt wie das zwanghafte Verfolgen und Belästigen einer Person ("Stalking"). Die Massnahmen, die beim Gericht beantragt werden können, sind insbesondere das Verbot für die verletzende Person, sich dem Opfer zu nähern oder sich in einem bestimmten Umkreis seiner Wohnung aufzuhalten, sich an bestimmten Orten aufzuhalten oder mit dem Opfer Kontakt aufzunehmen. Wohnen das Opfer und die verletzende Person in einer Wohnung zusammen, kann das Gericht zudem veranlassen, dass die verletzende Person für eine bestimmte Zeit aus der Wohnung ausgewiesen wird. Im Weiteren verpflichtet der Entwurf die Kantone, eine Stelle zu bezeichnen, die im Krisenfall die sofortige Ausweisung der verletzenden Person aus der gemeinsamen Wohnung verfügen kann. Der vom Nationalrat angenommene Entwurf sieht vor, dass die Kantone dafür sorgen, dass sich die Opfer und die Täterinnen und Täter an Beratungsstellen wenden können. Mit 7 zu 2 Stimmen vertritt die Kommissionsmehrheit die Auffassung, dass eine solche öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Kantone aus gesetzestechnischen Gründen und mit Blick auf die kantonale Hoheit nicht im ZGB vorgesehen sein soll. Eine Minderheit unterstützt die explizite Erwähnung solcher Stellen im Gesetz und damit deren Wichtigkeit.
Schliesslich hat die Kommission einstimmig den Bundesbeschluss betreffend das Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus (05.022) angenommen. Mit diesem Protokoll soll der Terrorismus wirksamer bekämpft werden, indem den Terroristen die Möglichkeit genommen wird, sich auf den politischen Charakter ihrer strafbaren Handlungen zu berufen, um sich der Auslieferung zu entziehen und die Gewährung der Rechtshilfe zu verhindern.
Die Kommission hat am 23. und 24. Januar 2006 unter dem Vorsitz von Ständerat Franz Wicki (LU/CVP) und teilweise im Beisein von Bundesrat Christoph Blocher in Bern getagt.
Bern, 25.01.2006 Parlamentsdienste