Die Kommission für öffentliche Bauten des Nationalrates folgt der Schwesterkommission aus dem Ständerat und unterstützt einstimmig einen Vorschlag des Bundesrates für einen Verpflichtungskredit von 225 Millionen Franken für die Mietaufwendungen für das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen über die nächsten 50 Jahre. Dies entspricht einer Reduktion von 25 Millionen Franken gegenüber dem ursprünglichen, von den eidgenössischen Räten an den Bundesrat zurückgewiesenen Projekt. Die Kommission äusserte zudem ihre Bedenken über die abnehmenden Aufwendungen des Bundes für Hochbauten.

Die Kommission für öffentliche Bauten des Nationalrates (KöB-N) befasste sich mit der Zusatzbotschaft des Bundesrates zur zivilen Baubotschaft 2006 (05.056) betreffend die Mietaufwendungen für das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen über die nächsten 50 Jahre. Dieser Teil der Baubotschaft 2006 war in der vergangenen Herbst- beziehungsweise Wintersession von beiden Räten an den Bundesrat zurückgewiesen worden (mit grossen Mehrheiten angenommen worden waren hingegen die weiteren Teile der Zivilen Baubotschaft 2006: ein Verpflichtungskredit "Zivile Bauten" über 253.1 Millionen Franken sowie ein Verpflichtungskredit "IT-Investitionen und Infrastruktur" für das neue Notrechenzentrum der Bundesverwaltung von 9.6 Millionen Franken).

Der vom Bundesrat ursprünglich beantragte Verpflichtungskredit für die Mietaufwendungen für das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen über die nächsten 50 Jahre belief sich auf 250 Millionen Franken. Die Vorlage wurde mit dem Auftrag an den Bundesrat zurückgewiesen, entweder ein Projekt vorzulegen, welches den Bund als Bauherrn und Eigentümer der künftigen Liegenschaft des Bundesverwaltungsgerichtes in St. Gallen vorsieht, oder eine Mietlösung zu erreichen, welche gegenüber der Eigentumslösung kostenneutral ist (gemäss einer Studie externer Experten wäre eine Eigentumslösung gemäss Barwertberechnung um mindestens sechs Millionen Franken günstiger gekommen als die ursprünglich vorgeschlagene Mietlösung für 250 Millionen).

In der nun von Bund und Kanton St.Gallen innert kürzester Zeit ausgearbeiteten neuen Variante ist der Verpflichtungskredit gegenüber der ersten Vorlage um 25 Millionen Franken tiefer (225 statt 250 Millionen Franken), womit das Kriterium der Kostenneutralität gegenüber der Eigentumslösung auch bei Anwendung der Barwertberechnung klar erfüllt werden konnte. Nach der KöB-S stimmt nun auch die KöB-N dieser Lösung einstimmig zu. Die Reduktion des Verpflichtungskredites um 25 Millionen Franken konnte dank der jährlichen Erhöhung des Zinsanteiles am Mietzins für den Bund um lediglich 1.5 Prozent (unabhängig von der jeweiligen realen Jahresteuerung) erreicht werden. Anderweitig bleiben die Bedingungen unverändert: Das Gebäude geht nach Ablauf von 50 Jahren in gut unterhaltenem Zustand entschädigungsfrei an den Bund über.

Die KöB-N befasste sich zudem intensiv mit der langfristigen Entwicklung der Bautätigkeit des Bundes. In einer Diskussion mit dem Generalsekretär des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) äusserte die Kommission ihre Besorgnis über die gegenüber der ursprünglichen Finanzplanung um rund einen Drittel reduzierten Aufwendungen des Bundes für Hochbauten. Die Kommission legt Wert darauf, dass trotz aller Sparbemühungen der Unterhalt der Gebäude nicht vernachlässigt werden darf und dass infolge gestrichener Investitionen nicht vermehrt (langfristig oftmals teurere) Mietlösungen beschlossen werden sollen.

Die Kommission tagte am 30. Januar 2006 in Bern, erstmals unter dem Vorsitz ihres neuen Präsidenten, Robert Keller (SVP, ZH) Sie legte aus diesem Anlass die Prioritäten für ihre Aktivitäten während der soeben begonnenen zweiten Hälfte der 47. Legislaturperiode fest. Das zivile Bauwesen des Bundes wird dabei im Vordergrund bleiben, doch auch Bauprojekte der Eidgenössischen Technischen Hochschulen werden von der KöB-N weiterhin eng begleitet werden.

Bern, 31.01.2006    Parlamentsdienste