Einstimmig hat die Kommission in der Gesamtabstimmung der vorgeschlagenen Teilrevision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung(05.079 s AHVG. Neue Versichertennummer) zugestimmt. Mit der Vorlage soll die Rechtsgrundlage geschaffen werden, um ab 2008 die bisherige 11-stellige AHV-Versichertennummer durch eine neue, völlig anonymisierte 13-stellige Nummer abzulösen. Das heutige, fast 60-jährige Nummernsystem stösst an seine Grenzen, weil in absehbarer Zeit nicht mehr jeder Person eine eindeutige Nummer zugeordnet werden kann. Zudem genügt die bisherige sprechende" Nummer den Anforderungen des modernen Datenschutzes nicht, weil darin leicht lesbare Angaben über die Versicherten codiert sind.
Die Kommission begrüsst den Systemwechsel insbesondere auch deshalb, weil die neue AHV-Nummer als neue Sozialversicherungsnummer in allen bundesrechtlich geregelten Sozialversicherungen und gewissen privaten Zusatzversicherungen, bei den Bundessteuern und der Militärverwaltung sowie auf Kantons- und Gemeindeebene bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien, der Sozialhilfe oder im Steuer- und Bildungsbereich eingesetzt werden kann. Zur Gewährleistung der demokratischen Kontrolle sieht das Gesetz zudem vor, dass für jede weitere Verwendung der Nummer eine besondere gesetzliche Grundlage geschaffen werden muss.
Als erstem praktischen Anwendungsfall für eine solche gesetzliche Grundlage hat die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung der bundesrätlichen Vorlage für ein Registerharmonisierungsgesetz (05.083 s Harmonisierung amtlicher Personenregister. Bundesgesetz) zugestimmt. Der Gesetzesentwurf regelt verbindlich, wie die neue AHV-Nummer in amtlichen Personen- bzw. Einwohnerregistern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene zu führen ist. Ziel der Vorlage sind Vereinfachungen bei der Nutzung von Registerdaten durch die Statistik sowie beim Datenaustausch zwischen den amtlichen Personenregistern des Bundes und der Kantone. Damit leistet die Vorlage auch einen Beitrag zur Entwicklung des E-Government, mit dem die Schweiz gegenüber anderen Staaten in Rückstand geraten ist.
Bestritten wir die Vorlage einzig in zwei Punkten durch Streichungsanträge von Kommissionsminderheiten. Eine Minderheit verlangt, dass die Anforderung gestrichen wird, in die Einwohnerregister Angaben über die Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaft aufzunehmen (Art. 6 Bst. l), da gewisse Kantone keine solchen kennen. Eine zweite Minderheit will die Kantone von der Verpflichtung entbinden, Vorschriften über die unentgeltliche Auskunftspflicht von Arbeitgebern und Vermietern über beschäftigte bzw. wohnhafte Personen gegenüber den für die Registerführung verantwortlichen Amtsstellen zu erlassen (Art. 12).
Die Kommission misst der Vorlage eine besondere Bedeutung zu, weil die harmonisierten Register für die im Jahr 2010 vorgesehene modernisierte Volkszählung genutzt werden sollen und sie eine weitere Volkszählung durch individuelle Fragebogen im Sinne einer Vollerhebung für problematisch erachtet. Um einen rechtzeitigen Aufbau der nötigen Infrastruktur zu gewährleisten, ist die Kommission auf den entsprechenden Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für die Harmonisierung amtlicher Personenregister" mit 9 zu 0 Stimmen mit 1 Enthaltung eingetreten. Nachdem sie in der Anhörung einer Delegation der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen- und Direktoren die Kritik der Kantone an dem in der Botschaft des Bundesrates vorgesehenen Kontenverteiler zwischen Bund (15.82 Mio. Franken) und Kantonen (33 Mio. Franken) für die Aufbaukosten zur Kenntnis genommen hat, hat sie jedoch die Detailberatung sistiert. Über einen entsprechenden neuen Antrag zum Rahmenkredit, durch den sie den Kantonen durch eine hälftige Teilung der Aufbaukosten entgegenkommen will, wird die SPK zu Beginn der Frühjahrssession beschliessen.
Die Kommission tagte am 31. Januar 2006 unter dem Vorsitz von Ständeratin Trix Heberlein (FDP, ZH) in Bern.
Bern, 01.02.2006 Parlamentsdienste