In der Abstimmung vom 28. November 2004 haben Volk und Stände den Änderungen der Bundesverfassung zugestimmt, welche den Finanzausgleich unter den Kantonen und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen neu ordnen. Am 7. September 2005 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Ausführungsgesetzgebung unterbreitet. Zusammengefasst in einem Mantelerlass sollen 30 bestehende Bundesgesetze geändert und drei neue oder totalrevidierte Bundesgesetze erlassen werden.
Die NFA will einerseits die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone entflechten und andererseits bei den verbleibenden gemeinsamen Aufgaben effizientere Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen festlegen. Der Bund zahlt nicht mehr zweckbestimmte Subventionen nach Aufwand. Bund und Kantone treffen vielmehr Programmvereinbarungen zur Erreichung gesetzter Ziele; die Mitfinanzierung durch den Bund erfolgt durch Pauschalzahlungen. Die entsprechenden verfassungsmässigen Vorgaben lassen bei der Ausführungsgesetzgebung über weite Strecken nur wenig Spielraum für alternative Lösungen; die Kommission des Ständerates folgt daher - nach intensiven Diskussionen und teilweise ausgedehnter Anhörung auch der Kantone - weitgehend den Vorschlägen des Bundesrates. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage von der Kommission mit 11:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Bereich der sozialen Sicherheit:
Die bundesrätliche Vorlage sieht auf dem Gebiet der kollektiven IV-Leistungen ein neues Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) vor. Neu soll diese Aufgabe den Kantonen obliegen. Die Frage, inwieweit der Bund hierzu (vor allem in der Übergangsphase) noch Ziele, Grundsätze und Kriterien vorgeben darf und soll, wurde durch die Kommission intensiv untersucht, letztlich aber weitgehend gleich beurteilt wie durch den Bundesrat. Die Kommission anerkennt, dass die NFA-Ausführungsgesetzgebung den Anliegen der Behindertenverbände über weite Strecken Rechnung trägt und damit die im Rahmen der Abstimmung zur ersten NFA-Vorlage gemachten Versprechungen erfüllt. Sowohl zum IFEG als auch zur Totalrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) beantragt die Kommission nur marginale Änderungen; es liegen auch keine Minderheitsanträge vor.
Die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bleibt gemäss der NFA eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Der Bundesbeitrag wird aber gegenüber heute um ca. 600 Mio Franken vermindert. Mit 10:3 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission einen Antrag abgelehnt, welcher die Kantone verpflichten will, die bisher von Bund und Kantonen geleisteten Beiträge während mindestens drei Jahren nach Inkrafttreten der NFA beizubehalten.
Bereich des Bildungswesens:
Der Bereich der Stipendien und Studiendarlehen wird durch das Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich ebenfalls gänzlich neu geregelt und als Verbundaufgabe von Bund und Kantonen definiert. Die Kommission beantragt mit 8:2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass sich die Bundesbeiträge nach der Bevölkerungszahl der Kantone bemessen und nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen nach den eigenen Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen. Kommissionsminderheiten verlangen zudem unter anderem, dass das Bundesgesetz nicht nur die Voraussetzungen für die Gewährung von Bundesbeiträgen regelt, sondern auch die Grundsätze, nach denen die Kantone ihre Ausbildungsbeiträge auszurichten haben (abgelehnt mit 5:6 Stimmen bei 2 Enthaltungen), dass Ausbildungsbeiträge bundesweit stärker harmonisiert werden sollen sowie dass Stipendien für Erstausbildungen im Normalfall nicht durch Darlehen ersetzt werden können (abgelehnt mit 5:7 Stimmen). Die Kommissionsmehrheit möchte im Rahmen der NFA-Ausführungsgesetzgebung nur Gesetzesänderungen vornehmen, welche unmittelbar auf die NFA zurückzuführen sind; weitere Reformen sollen im Rahmen anderer Vorlagen behandelt werden.
Bereich der Nationalstrassen:
Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen sind bisher gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Mit der NFA gehen ein allfälliger über das bereits beschlossene Netz hinausgehender Ausbau sowie vor allem der Unterhalt und Betrieb an den Bund über. Strittig ist, wieweit die Kantone auf der operativen Ebene nach wie vor beteiligt bleiben sollen. Gemäss Entwurf des Bundesrates schliesst der Bund mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen ab über die Ausführung des betrieblichen und projektfreien (kleinen") baulichen Unterhalts, übernimmt aber allein die Ausführung des projektgestützten (grossen") baulichen Unterhalts (Art. 49a NSG). Die Kommission beantragt mit 11:4 Stimmen, dass der Bund auch für die Ausführung des grossen" Unterhalts Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen abschliessen kann.
Die Kommission hat zwischen dem 10. November 2005 und dem 7. Februar 2006 an insgesamt zehn Sitzungstagen unter dem Vorsitz von Ständerat Fritz Schiesser (FDP, GL)getagt.
Bern, 07.02.2006 Parlamentsdienste