Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat die Beratungen zur Differenzbereinigung imRadio- und Fernsehgesetz (RTVG; 02.093) abgeschlossen. In einem wichtigen Punkt ist sie dabei auf ihren Beschluss vom 16./17. Januar 2006 zurückgekommen und beantragt ihrem Rat nun mit 14 zu 4 Stimmen am bisherigen Vorschlag des Nationalrats festzuhalten und die Zuständigkeit für die Aufsicht über Werbung und Sponsoring einer ausgebauten UBI (Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen; neu: Unabhängige Aufsichtsbehörde) anstelle des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) zu übertragen. Neu in die Differenzbereinigung aufgenommen hat die KVF eine Änderung der Rechtsschutzbestimmung im RTVG und im Fernmeldegesetz (FMG), welche aufgrund der Totalrevision der Bundesrechtspflege (01.023) nötig geworden war. Beschwerden gegen Entscheide zur Interkonnektion oder zu öffentlich ausgeschriebenen Konzessionen im Rundfunk- und im Fernmeldebereich sollen nicht vom Bundesgericht, sondern vom Bundesverwaltungsgericht abschliessend beurteilt werden.
Im Weiteren hat die Kommission eine erste Aussprache mit Bundesrat Hans-Rudolf Merz sowie den zuständigen Vertretern aus dem UVEK über die Situation der Swisscom geführt. Einleitend wurden der Kommission die überarbeiteten strategischen Ziele der Swisscom für die Jahre 2006-2009 nochmals dargelegt. Anschliessend stellte der Bundesrat den Vorentwurf der Botschaft über die Abgabe der Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG vor. Die Kommission hat daraufhin beschlossen, die Behandlung der Vorlage an ihrer nächsten Sitzung vom 10./11. April 2006 an die Hand zu nehmen. Der Nationalrat könnte so die Vorlage in seiner Sondersession vom 8.-12. Mai 2006 beraten. Der Ständerat wird das Geschäft voraussichtlich in der Sommerssession behandeln.
Die Kommission hat die Stellungnahme des Bundesrates zur parlamentarischen Initiative 03.411 über die Wiederzulassung von Formel-1-Rennen zur Kenntnis genommen. Der Bundesrat spricht sich darin gegen die von der Kommission vorgeschlagene Aufhebung des Rundstreckenrennverbotes aus. Einen Antrag auf Rückkommen lehnte die Kommission mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab und hält damit an ihrer Vorlage fest. Der Nationalrat wird das Geschäft voraussichtlich am 23. März 2006 beraten, bevor es zur Weiterbehandlung an den Ständerat geht.
Die zweitägige Sitzung fand in Bern unter dem Präsidium von Nationalrat Franz Brun (CVP/LU) und in teilweisem Beisein von Bundesrat Hans-Rudolf Merz statt.
Bern, 14.02.2006 Parlamentsdienste