Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) hat mit 20 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Motion verabschiedet, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament bis Herbst 2006 eine Möglichkeit aufzuzeigen, wie der Schutz der ausländischen Vertretungen ohne Beizug der Armee sichergestellt werden kann. Heute wird der Botschaftsschutz durch die Polizei und die Armee sichergestellt. Obwohl die Armee ihre Aufgabe gut erfüllt, muss die Frage beantwortet werden, ob dieser wohl auf lange Sicht bestehen bleibende Auftrag weiterhin zu einem grossen Teil durch die Armee wahrgenommen werden soll. Eine gemeinsame Plattform des VBS und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) wurde beauftragt, bis Herbst 2006 die Aufgabenverteilung neu zu definieren. Die SiK-N wünscht, dass ihr eine ausschliesslich zivile Variante, welche ohne Armeebeizug auskommt, unterbreitet wird. Sie möchte eine ausführliche Analyse, welche die Vor- und Nachteile dieses Konzeptes, die Finanzierung sowie den Zeitplan dieser Ablösung (Rekrutierung, Ausbildung der Zivilpolizeiangehörigen) aufzeigt. Der Entscheid des Bundesrates, ab dem 1. Juli 2006 die subsidiär von der Armee erfüllte Schutzaufgabe auf die Einheiten der Militärischen Sicherheit und auf Durchdiener zu übertragen, ist ein Schritt in die richtige Richtung ist, u.a. weil dadurch die WK-Formationen entlastet werden, doch reicht diese Massnahme in den Augen der Kommission nicht aus. Sie fordert zudem die Verantwortlichen auf, die Möglichkeit technischer Schutzmassnahmen zu prüfen (z.B. Überwachungssysteme).
Weiter hat die SiK-N mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung Kenntnis genommen vom Entwurf zur Verordnung über den Truppeneinsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland (VSPA). Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass mit dieser Verordnung lediglich die in Artikel 69 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung vorgesehene Bestimmung umgesetzt werde. Sie unterstützt die Idee, solche Formationen bei Bedarf zur subsidiären Unterstützung der Zivilbehörden (u.a. des diplomatischen Korps) im Ausland einzusetzen. Gemäss der Mehrheit ermöglicht dies unserem Land, seine Verantwortung vollumfänglich wahrzunehmen. Damit lässt sich unsere Abhängigkeit verringern und folglich unsere Neutralität stärken. Die SiK-N richtete ihr Augenmerk besonders auf die Zusammensetzung der Formation, auf die Definition der Beschaffung von Schlüsselinformationen und der besonders schutzwürdigen Sachen sowie auf die Frage der Bewaffnung und des Waffengebrauchs. Eine Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass diese Verordnung zu weit gehe und sie bestritt die Rechtmässigkeit und Notwendigkeit solcher Einsätze. Das Parlament hat der Idee einer Formation für Spezialeinsätze im Ausland im Rahmen der Armee XXI zugestimmt. Einsätze, die über drei Wochen dauern, müssen vom Parlament genehmigt werden.
Die Kommission ist über den Bericht des Bundesrates zu den privaten Sicherheits- und Militärfirmen orientiert worden. Dieser Bericht geht auf ein Postulat von Ständerat Stähelin (04.3267) zurück. Die SiK-N beschäftigte sich vor allem mit der Frage der Abgabe eines Teils des staatlichen Gewaltmonopols an Dritte. Sie interessierte sich auch für die entsprechenden Anstrengungen unserer Diplomatie.
Ausserdem hat die Kommission Kenntnis genommen von den Berichten der Subkommissionen über ihre Truppenbesuche im Jahr 2005. Die SiK-N prüfte in diesem Rahmen, welche Elemente der ersten Stunde im Katastrophenfall effektiv verfügbar sind, und wie die Armeeangehörigen im Hinblick auf einen Auslandeinsatz geschult werden. Zudem behandelte sie im Zusammenhang mit dem Besuch zweier Rekrutenschulen verschiedene Fragen zur Situation der Berufsmilitärs. Die SiK-N wird sich in diesem Jahr erneut damit beschäftigen.
Schliesslich hat die SiK-N die Behandlung von zwei parlamentarischen Initiativen sowie des ersten Teils einer Petition der Gesellschaft für bedrohte Völker verschoben. Während die Initiativen der Sozialdemokratischen bzw. der Grünen Fraktion beide eine Verschärfung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) verlangen, ist ein Rüstungsmoratorium im Nahen Osten Ziel der Petition. Die Kommission will die Veröffentlichung des Berichts der im Spätsommer des vergangenen Jahres vom Bundesrat eingesetzten Expertengruppe abwarten, bevor sie ihre Arbeit weiterführt.
Bern,
21.02.2006 Parlamentsdienste