Anders als der Bundesrat ist die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates der Ansicht, dass die Presse auch inskünftig von verbilligten Posttaxen profitieren soll. Sie hat mit 19:2 Stimmen eine Kommissionsinitiative beschlossen, gemäss welcher diese Vorzugspreise auch weiterhin mit Bundesbeiträgen mitfinanziert werden sollen. Nationalrat Rudolf Joder (SVP, BE), welcher die Post zur Gewährung von Vorzugspreisen ohne Bundesbeiträge verpflichten wollte, zog darauf hin seine parlamentarische Initiative zurück (05.413 Pa.Iv. Pressevielfalt als Element der demokratischen Meinungsbildung).

Zwecks Erhaltung einer vielfältigen Presse gewährt die Post Vorzugspreise für die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften. Gemäss Artikel 15 Absatz 2 des Postgesetzes leistet der Bund an die ungedeckten Kosten dieser Vorzugspreise eine jährliche Abgeltung von 80 Millionen Franken. Im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 wurde diese Subvention bis Ende 2007 befristet. Im Anschluss an die Behandlung einer nicht zustande gekommenen Verfassungsbestimmung betreffend direkte Presseförderung beschlossen die Räte jedoch auf diesen Entscheid zurückzukommen und überwiesen eine Motion, mit welcher der Bundesrat beauftragt wurde, die gesetzlichen Grundlagen für eine Weiterführung und Optimierung des Systems der indirekten Presseförderung durch Verbilligung der Transportkosten zu erarbeiten(04.3433 Mo. Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten).

Am 21. Dezember 2005 teilte der Bundesrat jedoch in einer Pressemitteilung mit, dass es seiner Ansicht nach keine sinnvolle Umsetzung der Motion gäbe und er diese den Räten zur Abschreibung beantragen werde. Somit spielte der Bundesrat den Ball an die Bundesversammlung zurück. Der Ball wird aufgenommen durch die SPK des Nationalrates, in welcher die parlamentarische Initiative Joder hängig war. Die Kommission ist der Ansicht, dass der Bundesrat zu sehr nur die finanzpolitischen Aspekte in Betracht gezogen hat. Ihrer Ansicht nach sind jedoch auch die demokratiepolitischen Gesichtspunkte zu würdigen. Da seitens des Bundesrates keine Vorschläge geliefert wurden, will nun die Kommission mit dem Instrument der parlamentarischen Initiative nach Lösungen im Sinne der von den Räten überwiesenen Motion suchen. Diese Lösungen, welche eine finanzielle Beteiligung von Bund und Post vorsehen sollen, können dann unter finanz- und demokratiepolitischen Aspekten gewürdigt werden. Bevor die Kommission an die Arbeit gehen kann, braucht sie aber noch die Zustimmung der SPK des Ständerates.

Der Entwurf des Bundesrates für eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes (05.073) schlägt eine Umstellung vom bisherigen Leistungs- zum Beitragsprimat und Sanierungsmassnahmen vor, welche für bestimmte Kategorien von Versicherten teils erhebliche Beitragserhöhungen und Leistungsverschlechterungen zur Folge haben. Aufgrund eines Mitberichts der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) hat sich der SPK die Frage gestellt, ob auch die Magistratspersonen (Mitglieder des Bundesrates und des Bundesgerichtes) einen Beitrag zu dieser finanziellen Sanierung leisten sollten. Diese Personen bezahlen heute keine eigenen Beiträge an ihre berufliche Vorsorge. Die SPK hat mit 15:9 Stimmen beschlossen, die weitere Behandlung dieses Themas nicht mehr dem Bundesrat zu überlassen, sondern selbst eine neue Regelung auszuarbeiten. Die Magistratspersonen des Bundes sollen grundsätzlich analog behandelt werden wie das Bundespersonal. Ausnahmen sind allerdings dort zu machen, wo es die spezifische Stellung der Mitglieder des Bundesrates gebietet. Damit die erwünschte Unabhängigkeit in ihrer Amtsführung sichergestellt bleibt, sollen die bisher bestehenden Ansprüche auf Vorsorgeleistungen auch bei einem Ausscheiden aus dem Amt vor dem 65. Altersjahr nicht wesentlich geschmälert werden. Bei der Ausarbeitung dieser Regelung stellen sich einige schwierige Fragen. Die Kommission hat daher mit 11:8 Stimmen beschlossen, ihre Vorschläge nicht bereits in der Sommersession 2006 als Ergänzung des neuen Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes (05.073) einzubringen, sondern eine parlamentarische Initiative einzureichen. Falls die SPK des Ständerates dieser Initiative zustimmt, so stehen die Optionen offen, entweder die Pensionskassenvorlage im Zweitrat zu ergänzen oder eine separate Vorlage auszuarbeiten.

Die Vorberatung des Pensionskassengesetzes wird voraussichtlich erst an einer der nächsten Kommissionssitzungen abgeschlossen werden können; die Information über die entsprechenden Kommissionsbeschlüsse wird zu diesem Zeitpunkt erfolgen.

Die Kommission tagte am 23./24. Februar 2006 in Bern unter der Leitung von Nationalrat Andreas Gross (SP/ZH).

Bern, 24.02.2006    Parlamentsdienste