Der Bundesrat unterbreitete den eidgenössischen Räten mit einer Botschaft über die Pensionskasse des Bundes (05.073n) einen Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes. Diese Änderung sieht insbesondere den Wechsel vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat vor. Das neue System soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an müssen die Versicherten trotz Übergangsbestimmungen eine massive Kürzung ihrer Rente in Kauf nehmen. Deshalb machen bereits heute zahlreiche Bundesangestellte von ihrem Recht auf vorzeitige Pensionierung Gebrauch.
Die Finanzdelegation hat sich aus diesem Grund darüber informiert, welche finanziellen Konsequenzen die vorzeitigen Pensionierungen für PUBLICA haben. So hat sie erfahren, dass insgesamt 2'100 zwischen 1943 und 1947 geborene Bundesangestellte um eine vorzeitige Pensionierung ersuchen könnten. Treten wirklich all diese Personen 2006 oder 2007 in den Ruhestand, so ist dies für PUBLICA mit Kosten in der Höhe von 350 Millionen Franken verbunden. Die Pensionskasse geht allerdings davon aus, dass dieser Fall nicht eintritt und höchstens mit Ausgaben in der Höhe von 285 Millionen Franken gerechnet werden muss. Bis Ende 2004 hat PUBLICA eine Rückstellung von 200 Millionen Franken gebildet. Diese Rückstellung wird beim Rechnungsabschluss 2005 überprüft und gegebenenfalls erhöht werden. Die Finanzdelegation ist der Ansicht, dass diese Rückstellung vorsichtshalber erhöht werden muss, auch auf die Gefahr hin, dass sie letztlich nicht vollumfänglich verwendet wird.
Dank der vorzeitigen Pensionierungen wird der Bundesrat das Ziel des Personalabbaus, das er sich im Rahmen der Aufgabenverzichtsplanung gesteckt hat und welches ihm vom Parlament in den Entlastungsprogrammen vorgegeben wurde, eher erreichen. Seit 2003 lautet nämlich das Ziel, bis Ende 2009 rund 4'000 Stellen abzubauen, dies wenn möglich ohne Entlassungen.
Die Finanzdelegation ist indes der Meinung, dass ein Abbau um 2'100 Personen in den Jahren 2006/2007 mit einem empfindlichen Verlust an Know-how und Erfahrung für die Bundesverwaltung verbunden sein könnte. In ihrem Auftrag hat der Bundesrat prüfen lassen, welche Massnahmen die Bundesangestellten der betroffenen Altersklassen davon abhalten könnten, vor dem Inkrafttreten des neuen Systems in Rente zu gehen.
Der Finanzdelegation obliegt die nähere Überwachung des gesamten Finanzhaushalts des Bundes. Mitglied der Delegation sind die Ständeräte Simon Epiney (CVP/VS), Hans Fünfschilling (FDP/BL) und Hans Lauri (SVP/BE), die Nationalräte Urs Hofmann (SP/AG) und Bruno Zuppiger (SVP/ZH) sowie Nationalrätin Marianne Kleiner (FDP/AR). Die Finanzdelegation hat am 27. und 28. Februar 2006 unter dem Vorsitz von Ständerat Simon Epiney und im Beisein von Bundespräsident Moritz Leuenberger, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, sowie von Bundesrat Hans-Rudolf Merz, Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements, in Bern getagt.
Bern,
28.02.2006 Parlamentsdienste