Verabschiedung des Berichts über die Bundesratsentscheide in Sachen Swisscom
Die GPK-N hatte am 15. Dezember 2005 beschlossen, eine Inspektion zu den Bundesratsentscheiden vom 23. November 2005 bezüglich Swisscom AG durchzuführen. An ihrer Sitzung vom 28. März 2006 hielt die GPK-N ihre Schlussfolgerungen in einem Bericht fest, der mit 18 zu 5 Stimmen verabschiedet wurde. Noch am selben Tag wurde der Bericht dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet und den Medien an einer Pressekonferenz vorgestellt.
Verbesserung der Effizienz der Bundesstrafrechtspflege
Die GPK-N führt regelmässige begleitende Kontrollen der Umsetzung der so genannten Effizienzvorlage durch. Die Effizienzvorlage übertrug im Jahr 2002 dem Bund zur Bekämpfung der Schwerstkriminalität Ermittlungs- und Anklagekompetenzen für komplexe Fälle von Organisierter Kriminalität, Geldwäscherei, Korruption und Wirtschaftskriminalität. Die GPK-N stellte im Rahmen ihrer Kontrollen fest, dass das geltende Strafverfahren des Bundes (Bundesstrafrechtspflege, BStP) ein wesentliches Hindernis für eine effiziente Umsetzung der neuen Bundeskompetenzen in der Strafverfolgung darstellt. Insbesondere bringt das heutige zweistufige Strafverfahren (gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren durch die Bundesanwaltschaft und die Bundeskriminalpolizei, Voruntersuchung durch das Untersuchungsrichteramt mit anschliessender Rücküberweisung an die Bundesanwaltschaft zur Anklageerhebung) einen grossen Effizienzverlust mit sich. Komplexe Fälle, die bis zu 1'000 Bundesordner umfassen, kommen bei der Dossierübergabe nicht selten während Monaten zum Stillstand, bis die zweite Behörde sich eingearbeitet hat. Beim Untersuchungsrichteramt besteht heute ein Nadelöhr, das zu grossen Verzögerungen der Verfahren führt. Die GPK-N sieht deshalb dringenden Handlungsbedarf zur Vereinfachung des Bundesstrafverfahrens.
Zwar verabschiedete der Bundesrat im Dezember letzten Jahres seine Botschaft für eine neue Strafprozessordnung des Bundes an das Parlament, die eine Lösung anstrebt. Die GPK-N erachtet jedoch den vom zuständigen Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) veranschlagten Zeitplan, die neue Strafprozessordnung (StPO) bis 2010 in Kraft zu setzen, als zu optimistisch. Die GPK-N hat deshalb die Kommissionen für Rechtsfragen ersucht, im Rahmen der Behandlung der neuen Strafprozessordnung nach gesetzgeberischen Möglichkeiten für eine möglichst rasche Vereinfachung des Bundesstrafverfahrens zur Entlastung der Strafverfolgungsbehörden des Bundes zu suchen. Sie empfiehlt ihnen insbesondere, eine Teilrevision des Bundesstrafprozesses als Übergangslösung oder eine vorgezogene Inkraftsetzung der neuen Strafprozessordnung für den Bund zu prüfen.
KMU-Tests: Bundesrat folgt den Empfehlungen der GPK-N
Die GPK-N beriet an ihrer Sitzung ebenfalls die Stellungnahme des Bundesrats vom 15. Februar 2006 zu ihrem Bericht und ihren Empfehlungen im Bereich der KMU-Tests des Bundes. In den Jahren 2004 und 2005 klärte die GPK-N im Rahmen einer Inspektion und basierend auf einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle ab, welchen Einfluss die Instrumente des Bundes zur besseren Berücksichtigung der KMU-Anliegen in der Gesetz- und Verordnungsgebung haben.
Die Untersuchung erfasste folgende drei Instrumente: Erstens die Regulierungsfolgenabschätzung, welche die volkswirtschaftlichen Auswirkungen eines neuen Erlasstextes vorgängig zu seiner Verabschiedung aufzeigt. Die KMU-Verträglichkeitstests des Seco, die aus Umfragen bei KMU bestehen, bilden das zweite Instrument. Schliesslich wurde auch das Forum KMU untersucht. Beim Forum handelt es sich um eine eidgenössische Expertenkommission, die mehrheitlich aus KMU-Vertretern besteht und sich zu Regulierungsprojekten aus Sicht der KMU äussert.
Das Resultat der Untersuchung war ernüchternd. Sowohl in der Bundesverwaltung wie auch beim Bundesrat und beim Parlament sind diese Instrumente im Durchschnitt wenig bekannt und/oder werden im Rahmen der Meinungsbildung wenig oder gar nicht genutzt. Nebst dem geringen Bekanntheitsgrad liegen die Ursachen für das schlechte Abschneiden dieser Instrumente auch in der unterschiedlichen Qualität der Tests sowie im oft zu späten Einbezug der Tests bei der Erarbeitung der Bestimmungen. In der Folge richtete die GPK-N sechs Empfehlungen an den Bundesrat, um die festgestellten Mängel zu beheben.
Der Bundesrat teilt in seiner Stellungnahme die Feststellungen der GPK-N. Er erarbeitete im Rahmen seines Berichts Vereinfachung des unternehmerischen Alltags: Massnahmen zur administrativen Entlastung und Erleichterung der Regulierung" vom 18. Januar 2006 entsprechende Massnahmen, die zu einer Verbesserung der drei durch die GPK-N untersuchten Instrumente führen sollen. Die GPK-N begrüsst die Massnahmen des Bundesrats, welche die Empfehlungen der GPK-N umsetzen. Sie wird sich im Rahmen ihrer üblichen Nachkontrolle in ein bis zwei Jahren wieder mit dem Umsetzungsstand ihrer Empfehlungen befassen.
Die Kommission hat am 28. März 2006 unter dem Vorsitz von Nationalrat Kurt Wasserfallen (FDP/BE) in Bern getagt.
Bern,
30.03.2006 Parlamentsdienste