Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates hat zwei Vorlagen zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur behandelt, der vom Bundesrat ausgehandelten Leistungsvereinbarung mit den SBB hat die KVF einstimmig zugestimmt, auf den 9. Rahmenkredit für die KTU hat sie Eintreten beschlossen und nimmt die Detailberatung im Mai auf

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat sich an ihrer zweitägigen Sitzung schwergewichtig mit der Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur befasst.

Vor ihren Entscheiden hat die Kommission Anhörungen durchgeführt und dabei sowohl mit Spitzenvertretern der Kantone, der SBB, der konzessionierten Transportunternehmen als auch der verladenden Wirtschaft, der economiesuisse und des Gewerbeverbands intensive Aussprachen geführt.

Die Botschaft vom 10. März 2006 über die Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen (SBB) für die Jahre 2007-2010 und den Zahlungsrahmen für die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur der SBB für die Jahre 2007-2010 (06.026 s) ist bereits die dritte ihrer Art. Die Eidgenossenschaft stellt den SBB in den vier Jahren 5,88 Milliarden Franken zur Verfügung, um ihre Fahrwege und festen Anlagen zu betreiben, zu erhalten, zu erneuern und leicht auszubauen. Davon sind 1'790 Mio. für die Abgeltung ungedeckter Betriebskosten, darunter fallen erstmals auch Leistungen für die Einrichtung des Zugsteuerungssystems ETCS und des neuen Funknetzes GSM-R. 3'700 Mio. sind für den Substanzerhalt des bisherigen Netzes und 390 Mio. für Erweiterungsvorhaben vorgesehen.

Für die Aushandlung und den Abschluss der Leistungsvereinbarung auf Seiten des Bundes ist der Bundesrat zuständig, das Parlament genehmigt diese anschliessend in einem Bundesbeschluss und stellt gleichermassen das entsprechende Geld zur Verfügung. Die Kommission hat sich dennoch mit grosser Intensität über die alle Aspekte dieser Vereinbarung gebeugt und ist nach ausführlicher Diskussion mit den Vertretern des Bundesamtes für Verkehr wie mit denjenigen der SBB zum Schluss gekommen, eine integrale Genehmigung sei gut und sinnvoll. Dem Genehmigungsbeschluss wie auch dem Finanzierungsbeschluss hat die Kommission einstimmig zugestimmt.

Mit der Botschaft vom 17. März 2006 zum 9. Rahmenkredit für Investitionsbeiträge an konzessionierte Eisenbahnunternehmen für die Jahre 2007-2010 und die Umwandlung des der BLS Lötschbergbahn gewährten Baukredits in bedingt rückzahlbare Darlehen (06.027 s) sollen zwei Anliegen erfüllt: Erstens und gewichtiger sollen den konzessionierten Eisenbahnunternehmen Mittel für den Substanzerhalt und für technische Verbesserungen zur Verfügung gestellt werden - ähnlich wie für die SBB mit der Leistungsvereinbarung, soll dafür ein vierjähriger Rahmenkredit gesprochen werden, im vorliegenden Fall über 600 Mio. Franken. Zweitens soll ein vor längerer Zeit der BLS gewährtes verzinsliches und rückzahlbares Darlehen nun ebenfalls in ein bedingt verzinslich und rückzahlbares Darlehen umgewandelt werden, um den Weg zur Gründung einer Infrastrukturgesellschaft eigenes für den Lötschbergbasistunnel rechtlich freizumachen.

Die vom Bundesrat vorgesehenen 600 Mio. Franken reichen nach Aussagen der angehörten konzessionierten Eisenbahnunternehmen und Kantonsvertretern nicht aus, um den grossen Nachholbedarf für den schieren Substanzerhalt der bereits vorhandenen Infrastruktur zu befriedigen. Die KVF verlangt nun vom Bundesrat weitere Auskünfte und Unterlagen, bevor sie an ihrer nächsten Sitzung vom 1. Mai die Detailberatung aufnehmen will. Das Geschäft soll für die Sommersession 2006 entscheid reif sein.

Die KVF-S tagte am 30. und 31. März 2006 in Bern unter dem Präsidium von Ständerat Thomas Pfisterer und in teilweiser Anwesenheit von Bundespräsident Moritz Leuenberger.

Bern, 31.03.2006    Parlamentsdienste