Beschlüsse im Bereich Indirekte Teilliquidation, Bürgschaftswesen, Regionalpolitik, Arbeitsgesetz und Patentgesetz

1 - Unternehmenssteuerreform II (05.058) - Besteuerung der indirekten Teilliquidation und der Transponierung

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates ist den Beschlüssen des Ständerates gefolgt. Mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sie beschlossen, auf die Vorlage einzutreten, welche einzig die Besteuerung der Teilliquidation und der Transponierung behandelt. Die Vorlage, welche die Kommission ihrem Rat unterbreiten wird, entspricht in ihren Grundzügen derjenigen des Ständerates. Die wichtigste Änderung der Kommission betrifft die Übergangsmassnahmen. Demnach sollen alle Fälle der indirekten Teilliquidation, deren Veranlagung nach der im Zeitpunkt der Durchführung der Unternehmensnachfolge geltenden Praxis noch nicht rechtskräftig sind, vom Datum des Inkrafttretens des neuen Rechts an nach der neuen Ordnung der indirekten Teilliquidation veranlagt werden. Diesem mit 14 zu 9 Stimmen angenommenen Antrag hält eine Minderheit der Kommission entgegen, dass es ihm an Klarheit fehle.

Die Kommission bekräftigt den Beschluss des Ständerates, der Verkauf einer Beteiligung von mehr als 20 Prozent am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft als indirekte Teilliquidation zu besteuern ist, soweit innert fünf Jahren nach dem Verkauf nicht betriebsnotwenige Substanz ausgeschüttet wird, die im Zeitpunkt des Verkaufs bereits vorhanden war. Auf das Kriterium der Mitwirkung des Verkäufers hat die Kommission verzichtet.

Bei der Transponierung (Verkauf an sich) folgte die Kommission dem Ständerat. Demnach wird der Erlös aus der Übertragung von Beteiligungsrechten aus dem Privat- in das Geschäftsvermögen besteuert, wenn der Veräusserer nach der Übertragung zu mindestens 50% am erwerbenden Unternehmen beteiligt ist. Die Kommission stellt klar, dass die Besteuerung nur erfolgt, wenn mindestens 5% des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft oder einer Genossenschaft verkauft werden.

2 - Überprüfung und Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens (05.449)

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat an ihrer Sitzung vom 15. November 2005 gleichzeitig ihrem Rat zur Genehmigung und dem Bundesrat zur Stellungnahme einen Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen unterbreitet.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. März 2006 seine Stellungnahme herausgegeben. Die Kommission hat, bevor dieses Geschäft an der Sondersession vom 8.-12. Mai im Rat behandelt wird, die Vorschläge des Bundesrates, der die neue Regelung der WAK-N im Grundsatz gutheisst, geprüft.

Die Kommission hat gemäss dem Vorschlag des Bundesrates das Volumen der Bürgschaften, welche von der Verlustdeckung durch den Bund profitieren, auf 600 Millionen Franken begrenzt. Hingegen sprach sie sich mit 10 zu 8 Stimmen gegen den Vorschlag des Bundesrates aus, auf die Übernahme der Verwaltungskosten durch den Bund zu verzichten. Nach Auffassung der Kommission würden mit einem Verzicht auf diese Kostenübernahme die Vorteile der Bürgschaften gegenüber den marktüblichen Kreditkonditionen wegfallen.

3 - Regionalpolitik (05.080)

Die Kommisison für Wirtschaft und Abgaben befasste sich im Weitern mit der Fortführung der Bundesbeschlüsse über die Regionalpolitik.

Konkret setzte sie sich mit dem « Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete » (dem sogenannten Bonny-Beschluss) auseinander, dessen Gesetzesgrundlage am 30. Juni 2006 ausläuft.

Ähnliches gilt für die Finanzierung von INTERREG III, deren Gesetzesgrundlage bis zum 31. Dezember 2006 gewährleistet ist.

Umgekehrt verhält es sich mit RegioPlus. Hier ist die Gesetzesgrundlage gewährleistet, nicht aber die Finanzierung.

Die Kommission hat mit 23 zu 1 Stimme beschlossen, die Rechtsgrundlagen zur Finanzierung der geltenden Instrumente bis Ende 2008 zu verlängern. Sie ist damit dem Beschluss des Ständerates vond er vergangenen Frühjahrssession gefolgt.

4 - Arbeitsgesetz (04.073)

Die Kommission hat der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung des Arbeitsgesetzes (04.073) mit 13: 10 Stimmen zugestimmt. In Zukunft sollen junge Erwachsen ab 18 statt erst ab 20 Jahren den Schutzvorschriften für Erwachsene unterstellt werden. Damit sollen Jugendliche ab 18 Jahren so wie Erwachsene Sonntags- und Nachtarbeit leisten können.

Die Mehrheit Kommission ist der Ansicht, dass die bestehenden Schutzvorschriften für Nacht- und Sonntagsarbeit auch für diese Kategorie Arbeitnehmende einen guten und ausreichenden Schutz gewährleisten. Zusätzliche Schutzvorschriften gelten wie bisher für Jugendliche bis zum erfüllten 18. Altersjahr. Die Änderung des Arbeitsgesetzes entspricht im Übrigen weitgehend dem Wunsch der betroffenen Personen und wird den jungen Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt die gleichen Anstellungschancen ermöglichen. Une minorité proposera au Conseil de ne pas entrer en matière sur la loi, estimant que les jeunes travailleurs doivent pouvoir bénéficier jusqu'à 20 ans d'une protection particulière, notamment pour des raisons de santé.

Bei der Detailberatung lehnte die Kommission mit 12 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung einen Antrag ab, wonach für Lehrlinge das ausschlaggebende Alter weiterhin 20 Jahre sein soll. Die Minderheit ist der Meinung, dass für Lehrlinge aufgrund ihrer Ausbildungsbelastung der zusätzliche Schutz bis zum 20. Altersjahr beibehalten werden sollte. Nach Auffassung der Mehrheit rechtfertigt sich diese Unterscheidung nicht, da die Lehrlinge dann auf dem Arbeitsmarkt anders behandelt wurden als die übrigen jugendlichen Arbeitnehmer/innen wie zum Beispiel Studenten.

5 - Mitbericht zur Patentgesetzrevision

Der Bundesrat hat den eidgenössischen Räten mit der Botschaft vom 23. November 2005 Entwürfe zur Änderung des Patentgesetzes sowie zum Bundesbeschluss über die Genehmigung des Patentrechtsvertrags und der Ausführungsordnung (05.082) unterbreitet. Die Revision bezweckt hauptsächlich, dem für die schweizerische Wirtschaft bedeutenden Bereich der Biotechnologie besser Rechnung zu tragen und für die entsprechenden Erfindungen einen angemessenen Patentschutz sicherzustellen. Unter anderem sieht die Revision ebenfalls vor, den Grundsatz der nationalen Erschöpfung im Gesetz festzuschreiben, womit Patentinhabern ermöglicht wird, Parallelimporte patentgeschützter Güter, die gegen ihren Willen erfolgen, zu untersagen. Diese Regelungen sind für die Schweizer Industrie und im Besonderen für die Biotechnologieindustrie von grosser Bedeutung. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat deshalb beschlossen zu den wirtschaftspolitisch relevanten Aspekten der Vorlage einen Mitbericht an die Kommission für Rechtsfragen zu richten.

Die Kommission hat Anhörungen mit Fachleuten und Interessenvertretern durchgeführt, um sich einen möglichst umfassenden Überblick über die wichtigsten Anliegen der betroffenen Kreise zu verschaffen. Die anschliessende Beratung der Vorlage beschränkte sich auf Kompetenzbereiche der Wirtschaftskommission. Im Speziellen waren dies der Schutzbereich der Patente, Ausnahmen von der Wirkung der Patente, Parallelimporte, Zwangslizenzen, Quellenangabe bei der Anmeldung von Patenten sowie Rechte von Arbeitnehmern an Erfindungen. Die WAK-N wird im Rahmen eines Mitberichts der RK-N unter anderem folgende Anträge unterbreiten:

- Wie in der bundesrätlichen Vorlage vorgeschlagen, soll sich der Schutzbereich für Patente im Biotechnologiebereich auf jene Sequenzen beschränken, welche die im Patent konkret beschriebene Funktion erfüllen. Eine Lockerung dieser Regelung wurde mit 5 zu 13 Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt. Die Mehrheit wollte damit spekulative Patentanmeldungen verhindern.

- Die Kommission hat sich mit 10 zu 6 Stimmen und 8 Enthaltungen für die Festschreibung der nationalen Erschöpfung ausgesprochen. Hingegen wurde ein Antrag auf Einführung einer absoluten nationalen Erschöpfung abgelehnt und der vom Bundesrat vorgeschlagenen Regelung, die den Parallelimport von Waren erlaubt, welche unbedeutende patentgeschützte Teile enthalten mit 4 zu 18 Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt. Gleichzeitig stellt die WAK der RK den Antrag, die Frage der nationalen oder regionalen Erschöpfung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Preise, den Forschungsstandort und der Kompatibilität mit bestehenden internationalen Abkommen vertieft zu prüfen.

- Mit 12 zu 10 Stimmen beantragt die WAK, die Streichung einer Bestimmung, welche bei der Patentanmeldung die Offenlegung der Quelle von genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen verlangt. Die Einführung dieser Regelung ist zurzeit Gegenstand von internationalen Verhandlungen. Die Mehrheit der WAK beantragt, die Regel erst dann einzuführen, wenn sie auch von den wichtigsten Konkurrenten im Bereich der Biotechnologie wie zum Beispiel die USA anerkannt wird, da sonst der Schweiz ein Wettbewerbsnachteil erwächst.

6 - Schwarzarbeit

Im Rahmen ihrer Arbeiten über das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (02.010) im zweiten Quartal des Jahres 2003 hatte eine Subkommission der WAK einen Antrag gestellt, wonach die Kommission eine Initiative ausarbeiten soll, die eine Regularisierung der Schwarzarbeit vorsieht. Demnach sollte die Regularisierung gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes durchgeführt werden. Im Januar 2004 hatte die WAK beschlossen, den Entscheid über den Antrag der Subkommission zu verschieben. Die Kommission ging damals davon aus, dass die Frage der Regularisierung von Arbeitnehmern ohne Aufenthaltsbewilligung und ohne Arbeitsbewilligung ihm Rahmen der Beratungen zum neuen Ausländergesetz behandelt würde. Die Kommission hat deshalb beschlossen, den Ausgang dieser Beratungen abzuwarten.In der Herbstsession 2005 wurde die Frage über eine mögliche Regularisierung von Personen ohne Papiere definitiv abgeschlossen.

Die Kommission hat mit 12 gegen 10 Stimmen darauf verzichtet, eine entsprechende Kommissionsinitiative auszuarbeiten. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass eine Regularisierung einer Amnestie für Personen, welche gegen das Gesetz verstossen haben, gleichkomme. Die Regularisierung von „sans-papiers" ist keine echte Lösung. Im Gegenteil hat eine solche Lösung nur zu Folge, dass weitere Personen angezogen werden, die sich anschliessend illegal in der Schweiz aufhalten, wie dies ausländische Beispiele zeigen.

Die Kommission hat am 3. und 4. April 2006 unter dem Vorsitz von Caspar Baader (SVP/BL) und zeitweise in Anwesenheit von den Bundesräten Blocher, Merz und Deiss in Bern getagt.

Bern, 04.04.2006    Parlamentsdienste