Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) folgt bei der Revision des Waffengesetzes (06.008 s) in weiten Teilen dem Vorschlag des Bundesrates. Nachdem bereits 2002/2003 erste Revisionsentwürfe in die Vernehmlassung gegangen waren, wurde das Projekt zurückgestellt, bis die im Rahmen der Bilateralen II (Schengen/Dublin) nötig gewordenen Änderungen des Waffengesetzes bereinigt waren. Die nun dem Parlament vorgelegte Revision des Waffengesetzes sieht unter anderem vor, Imitations-, Druckluft-, Schreckschuss- und so genannte Soft-Air-Waffen normalen Waffen gleichzusetzen und somit dem Waffengesetz zu unterstellen. Neu soll auch das missbräuchliche Tragen von gefährlichen Gegenständen wie Baseballschläger, Metallrohre oder Veloketten verboten werden (wenn diese Gegenstände offensichtlich als Waffen missbraucht werden sollen, zum Beispiel bei Demonstrationen). Unzulässig wird zudem der anonyme Verkauf von Waffen, etwa über das Internet oder über Inserate. Im Weiteren sieht der Entwurf eine gesetzliche Grundlage vor für den Austausch von Daten zwischen dem Bundesamt für Polizei (fedpol) und der Armee, wodurch die Besitzer von ehemaligen Armeewaffen für die zivilen Behörden identifizierbar werden.
Die SiK-S kam allerdings in einigen Punkten Anliegen der zuvor angehörten Vertreter der Kantone sowie des Schweizer Schiesssportverbandes entgegen, so zum Beispiel bei der Definition antiker Waffen (Feuerwaffen, die vor 1870, und Hieb-, Stich- und andere Waffen, die vor 1900 hergestellt wurden), bei der Regelung betreffend Schreckschusswaffen sowie bei den Sanktionen bei unterlassener Meldung von vorhandenen Waffen zum Beispiel bei einem Erbgang. Die Kommission folgte zudem der Argumentation der Kantone, wonach diese nur die definitive Einziehung von Waffen und nicht bereits die (vorübergehende) Beschlagnahmung der Zentralstelle zu melden haben. Zudem möchte die Kommission bei der Regelung des Erwerbs von Munition an Schliessanlässen bei derjenigen Lösung bleiben, welche bereits im Rahmen der durch Schengen bedingten Revision des Waffengesetzes beschlossen worden war. Ein Antrag, das bereits nach den Vernehmlassungen von 2002/2003 aus der Revision gestrichene Waffenregister wieder in den Gesetzestext aufzunehmen, blieb in der Kommission chancenlos und wurde mit 8 zu 1 Stimmen abgelehnt. Die SiK-S wird die Gesetzesänderung zum Waffengesetz an ihrer Sitzung vom 2. Mai zu Ende beraten.
Die SiK-S nahm des weiteren in zustimmendem Sinne Kenntnis von einem Zwischenbericht des VBS zur Umsetzung der Armee XXI. Mit der Militärgesetzrevision war die Bestimmung eingeführt worden (Militärgesetz Artikel 149b: Politisches Controlling), wonach der Bundesrat dem Parlament periodisch Bericht erstattet, ob die der Armee gesetzten Ziele erreicht werden. Der nun der Kommission vorgelegte Zwischenbericht nahm das per Ende 2005 Erreichte kritisch unter die Lupe. Die Kommission liess insbesondere Fragen der Rekrutierung, des Personaleinsatzes (inklusive Durchdiener), der Rüstungsplanung sowie der Zusammenarbeit mit den Streitkräften anderer Länder besondere Aufmerksamkeit zukommen. Am Ende der Legislaturperiode wird der Bundesrat einen entsprechenden Bericht zuhanden der Bundesversammlung verabschieden.
Die Kommission beschloss zudem mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Parlamentarischen Initiative von Ständerätin Simonetta Sommaruga zum "Einsatz von Schutzdienstpflichtigen aus der Personalreserve" (05.443s) Folge zu geben. Die Kommission bejaht damit einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf beim Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz. Es soll ermöglicht werden, dass Zivilschutzreservisten in Katastrophen und Notlagen bei Bedarf auch ohne eine vorangehende (und Zeit raubende) Grundausbildung eingesetzt werden können.
Die SiK-S nahm zudem zur Kenntnis, dass anlässlich des "Antifaschistischen Abendspazierganges" vom vergangenen Samstag in Bern ein Armeehelikopter im Einsatz stand. Die SiK-S ist der Auffassung, dass die Unterstützung der zivilen Behörden richtig und geboten war und dass es sich dabei um einen mit dem Armeeauftrag übereinstimmenden Einsatz handelte.
Die Kommission tagte am 3. und 4. April 2006 in Bern unter dem Vorsitz von Hermann Bürgi (SVP, TG) und in zeitweiliger Anwesenheit von Bundesrat Samuel Schmid, Chef VBS.
Bern,
05.04.2006 Parlamentsdienste