Die UREK des Ständerats hat ein Konzept erarbeitet, das die Überführung der Anteile der öffentlichen Hand an den Hochspannungsleitungen in eine nationale Netzgesellschaft vorsieht, deren Aktionäre mehrheitlich öffentliche Gemeinwesen sind.

04.083 n Stromversorgungsgesetz (StromVG) und Elektrizitätsgesetz (EleG). Änderung

Die Energiekommission des Ständerats hat am 14./15. Februar 2006 nach einer Anhörung von Vertretern der Konferenz der Kantonsregierungen beschlossen, eine Subkommission zu beauftragen, eine von der nationalrätlichen Lösung abweichende Regelung für die nationale Netzgesellschaft auszuarbeiten. Ausgehend davon, dass das nationale Hochspannungs-Übertragungsnetz eine absolute Monopolstellung haben wird, schlägt die Subkommission vor, dass dieses Netz nicht nur von einer unabhängigen Betreibergesellschaft betrieben, sondern dieser Gesellschaft auch zu Eigentum gehören soll. Damit würde die Schweiz im umkämpften - und für die wirtschaftliche Standortqualität immer bedeutsamer werdenden internationalen Strommarkt ein starkes Element haben, das die Interessen unseres Landes losgelöst von irgendwelchen Interessen der Versorgungs- und Stromhandelsgesellschaften garantieren wird. Der Vorschlag der Subkommission sieht vor, dass das nationale Übertragungsnetz, welches schon heute via ihrer Beteiligungen an den Überlandwerken zu über 80% indirekt öffentlichen Gemeinwesen gehört, in eine Netzgesellschaft ausgegliedert wird. An dieser nationalen Netzgesellschaft werden die bisherigen Aktionäre der Überlandwerke (somit also vorab Kantone und Gemeinden) mehrheitlichdirekt beteiligt sein. Bei der Ausgliederung und Übertragung des Übertragungsnetzes an diese Gesellschaft sollen keine Kosten anfallen. Zudem sollen den Aktionären nebst Aktien beispielsweise Obligationen zugeteilt werden. Damit wird für viele öffentliche Gemeinwesen auch eine erhöhte Liquidität bewirkt. Die Plenarkommission beschloss, den Entwurf der Subkommission erneut Kantonen, Gemeinden, Überlandwerken und weiteren Involvierten zur Stellungnahme zu unterbreiten und erst nachher selbst über das von der Subkommission ausgearbeitete Konzept zu entscheiden. Die Energiekommission befasste sich anschliessend mit den erneuerbaren Energien im dritten Teil der Vorlage und wird ihre Beratungen am 2. Mai 2006 fortsetzen.

Der Beschluss einer Anhörung hat zur Folge, dass das StromVG nicht in der Sommersession 2006 im Ständerat wird beraten werden können.

UREK 06-05 s Bundesamt für Landestopographie. Erweiterung des Leistungsauftrags

Der Bundesrat entschied 2005, die Abteilung Landesgeologie des Bundesamts für Wasser und Geologie vom UVEK in das Bundesamt für Landestopographie im VBS zu überführen. Damit die Abteilung Landesgeologie ab 1.1.06 in die Führungsinstrumente von swisstopo integriert werden kann, wurde der bestehende Leistungsauftrag 2004-2007 der swisstopo für die verbleibenden Jahre 2006 und 2007 ergänzt.

Die Aufgaben der Landesgeologie sollen im Bundesamt für Landestopographie weitergeführt werden und umfassen im Wesentlichen die Organisation der geologischen Landesuntersuchung, das Bereitstellen von Grundlagen von nationaler Bedeutung, das Führen des Sekretariats der Eidg. Geologischen Kommission und die Führung und den Betrieb eines Felslabors im Mont Terri (JU). Sie stellen dabei Rohstoffpotenziale (z.B. Grundwasservorkommen) fest, erstellen Baugrundbeurteilungen bei grossen Bauvorhaben, beraten den Bundesrat bei der nuklearen Entsorgung und erarbeiten Standards für die praktische Anwendung.

Die Umweltkommission stimmte der Erweiterung im Rahmen einer Konsultation zu.

Die Kommission tagte am 3./4. April 2006 unter dem Vorsitz von Ständerat Carlo Schmid-Sutter (C, AI) in Bern.

Bern, 06.04.2006