Verwaltungsreform
Die GPK-S hat sich gemäss ihrem Beschluss vom Herbst 2005 eingehend mit der Umsetzung der Verwaltungsreform befasst. In ihrem periodischen Gespräch mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD), der Bundeskanzlerin und dem Delegierten des Bundesrates ist die Kommission über den Stand der Umsetzung der Reformziele und über den Zeitplan der Reform orientiert worden.
Die Kommission stellte fest, dass die Verwaltungsreform im Allgemeinen plangemäss verläuft. Allerdings zeigen sich nicht alle Departemente gleichermassen entschlossen, die Reformvorhaben umzusetzen. Wie die GPK-S bereits einmal erwähnt hat, lässt sich der Erfolg des Projekts nur dann gewährleisten, wenn es von allen Mitgliedern des Bundesrates bedingungslos unterstützt wird. Der Bundesrat muss deshalb seine feste Entschlossenheit, die Reform durchzuführen, erneut bekräftigen. Überdies muss die Regierung sich dabei vollumfänglich auf die Kompetenzen der Bundesverwaltung, insbesondere der Führungskräfte, abstützen können. Insbesondere erwartet die GPK-S von den Generalsekretären und den Amtsdirektoren, dass sie den Bundesrat unterstützen und ihre Mitarbeitenden dazu anspornen, sich in diesem Prozess zu engagieren.
Was die Inhalte der Reformvorhaben betrifft, ist es für die Kommission nicht ganz nachvollziehbar, weshalb gewisse Departementsprojekte - die in ihren Augen eigentlich im Rahmen der ordentlichen Führungsverantwortung der Departementsvorsteher zu realisieren wären - als Teil der Verwaltungsreform durchgeführt werden. Verschiedene Querschnittsprojekte hingegen sind von umfassender Bedeutung und haben ein bedeutendes Erneuerungspotenzial, so u.a. die Projekte betreffend die Verwaltungsführung und die Personalführung oder die Projekte zur Beseitigung von Doppelspurigkeiten. Diese Projekte müssen in den Augen der GPK-S für die Regierung Vorrang haben. Allerdings braucht es für deren Umsetzung vorerst einen Konsens zu den umstrittenen politischen Fragen; der Erfolg dieser Projekte hängt somit von der Fähigkeit des Regierungskollegiums ab, klare Beschlüsse zu fassen und danach einen echten Reformwillen zu bekunden.
Besondere Bedeutung misst die Kommission der Reform der Führungsstrukturen der Bundesverwaltung bei. Trotz der Aufgabenvielfalt und der unterschiedlichen Personalkategorien des Bundes ist es für die GPK-S von entscheidender Bedeutung, dass der Bundesrat eine gemeinsame Kultur vermittelt, welche Transparenz, Autonomie und Innovationsfähigkeit anstrebt. Die Kommission ist sich wie die Vertreter des Bundesrates einig, dass die Bundesangestellten über glaubwürdige Modelle verfügen müssen, welche Vertrauen einflössen.
Albisgüetli-Rede
Die GPK-S hat Kenntnis genommen von einem Zwischenbericht der zuständigen Subkommission betreffend ihre Abklärungen zur Albisgüetli-Rede des Vorstehers des EJPD vom 20. Januar 2006. Im Nachgang zu dieser Rede wurden in der Öffentlichkeit Vorwürfe gegen den Justizminister erhoben, er habe in Bezug auf zwei albanische Flüchtlinge die Unschuldsvermutung verletzt und mit seiner Kritik an Urteilen der Asylrekurskommission und am Bundesgericht die Gewaltenteilung tangiert. Am 30. Januar 2006 reichte der Anwalt der zwei albanischen Flüchtlinge bei der GPK-S eine Aufsichtseingabe ein.
Zurzeit untersucht die zuständige Subkommission Fragen betreffend eine allfällige Verletzung der Unschuldsvermutung, die Kritik an der Asylrekurskommission bzw. am Bundesgericht, die Respektierung der Gewaltentrennung und der Unabhängigkeit der Justiz sowie die Einhaltung der Informationsgrundsätze des Bundesrates vor Abstimmungen. Die Subkommission wird die Ergebnisse ihrer Abklärungen der GPK-S vor der Sommerpause präsentieren. Anschliessend wird die GPK-S über ihre Schlussfolgerungen und die Information der Öffentlichkeit entscheiden.
Aspekte der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht
Ende 2002 wurden die Geschäftsprüfungskommissionen ersucht, die vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) ausgeübte Aufsicht über die von einem deutschen Staatsbürger namens Gustav Rau errichteten Schweizer Stiftungen zu prüfen. Im Januar 2003 kam die GPK-S zum Schluss, dass dieser Fall auf ein allgemeines Problem verwies, weshalb sie beschloss, gewisse Aspekte der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht anhand dieses Beispiels zu prüfen. An ihrer heutigen Sitzung hat die GPK-S den Schlussbericht zu dieser Untersuchung verabschiedet. Dieser Bericht wird gleichzeitig mit der Medienmitteilung veröffentlicht und kann auf der Website des Parlaments abgerufen werden (http://www.parlament.ch/ko-au-gpk-bericht-20060407.pdf).
Die Kommission hat am 7. April 2006 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Hofmann (SVP/ZH) in Bern getagt. Für einen teil der Sitzung anwesend waren Bundesrat Hans-Rudolf Merz, Vorsteher des EFD, Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz, sowie Ulrich Fässler, Delegierter des Bundesrates für die Verwaltungsreform.
Bern, 10.04.2006 Parlamentsdienste