Mit dem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Anwendung von polizeilichem Zwang und polizeilichen Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes (06.009 Zwangsanwendungsgesetz, ZAG) soll für die Organe des Bundes und die kantonalen Vollzugsorgane im Bereich der Rückführung von Ausländern und Transporten von Personen im Auftrag der Bundesbehörden eine formelle Grundlage für die Anwendung von polizeilichem Zwang und polizeilichen Massnahmen geschaffen werden. Durch das Gesetz sollen die bisherigen vorläufigen gemeinsamen Richtlinien ersetzt werden, nach denen Bund und Kantone den bisherigen Vollzug ausgerichtet haben.
Die Kommission begrüsst die Schaffung von klaren Regeln, die sicherstellen, dass allfällige körperliche Gewalt, Hilfsmittel und Waffen den Umständen angemessen und unter grösstmöglicher Wahrung der Integrität der betroffenen Personen eingesetzt werden. Sie ist der Meinung, dass das Gesetz Rechtssicherheit schaffen und die Praxis der Kantone vereinheitlichen wird. Die Kommission hat den Gesetzesentwurf in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Die SPK stimmt den vom Bundesrat vorgeschlagenen Katalogen von erlaubten und verbotenen Hilfsmitteln und Waffen vollumfänglich zu. Als zulässige Hilfsmittel anerkennt die Kommission Handschellen, andere Fesselungsmittel und Diensthunde. Als Waffen im Sinne von letzten Mitteln stellt sie sich hinter den Einsatz von Schlag- und Abwehrstöcken, Reizstoffen und Schusswaffen.
Hingegen will die Kommission am Verbot von Massnahmen festhalten, welche die Atemwege beeinträchtigen oder die Gesundheit der betroffenen Personen erheblich beeinträchtigen können. So soll einerseits der Einsatz von elektrischen Destabilisierungsgeräten (Taser") nicht erlaubt werden. Andererseits sollen Arzneimittel zur Beruhigung oder Narkotisierung von Personen nicht zweckentfremdet an der Stelle von polizeilichem Zwang eingesetzt werden dürfen. Schliesslich sollen die Vollzugsbehörden des Bundes und der Kantone nur ausgebildete Personen mit Aufgaben beauftragen können, welche mit der Anwendung von polizeilichem Zwang verbunden sein können.
Eine Kommissionsminderheit verlangt, dass der Bundesrat ein unabhängiges Organ zur Vollzugskontrolle einsetzt, das zudem von den Personen, die von der Zwangsanwendung betroffen sind, als Beschwerdeinstanz angerufen werden kann. Eine weitere Minderheit fordert, dass die Diensthunde aus der Liste der ausdrücklich zulässigen Hilfsmittel gestrichen werden.
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Die SPK des Ständerates lehnt mit 9:0 Stimmen bei einer Enthaltung eine Initiative ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission ab, welche einen Einbezug der Magistratspersonen in die PUBLICA (Pensionskasse des Bundespersonals) verlangt (siehe Medienmitteilung der SPK-N vom 24.2.2006). Die Stellung der Mitglieder des Bundesrates unterscheidet sich grundlegend von derjenigen des Bundespersonals. Ihr Einbezug in die allgemeine Pensionskasse würde daher in verschiedener Beziehung (Einkaufssummen, Freizügigkeit, Ausscheiden aus dem Amt vor Erreichen des Pensionierungsalters) Probleme aufwerfen, die kaum befriedigend gelöst werden könnten. Die Unabhängigkeit der Mitglieder des Bundesrates in ihrer Amtsführung könnte gefährdet werden, wenn sie befürchten müssten, mit einem Ausscheiden aus ihrem Amt ihre berufliche Vorsorge zu gefährden. Das Einkommen der Mitglieder des Bundesrates hält bekanntlich einem Vergleich mit den Topkadern der Wirtschaft nicht stand; vor diesem Hintergrund erscheint eine Einkommenskürzung als Folge der Einführung einer Pflicht zur Leistung eigener Beiträge an die berufliche Vorsorge unangebracht und kleinlich.
Überprüfen möchte die Kommission aber die pensionsrechtliche Situation der Mitglieder des Bundesgerichts, die heute eine analoge Pensionsregelung wie die Mitglieder des Bundesrates kennen. Die Kommission hat die Verwaltung beauftragt, ihr bis zum August 2006 Vorschläge zu einem Einbezug dieser Personenkategorie in die PUBLICA zu unterbreiten, so dass die Kommission bei der Beratung des Pensionskassengesetzes wird prüfen können, ob das Gesetz entsprechend ergänzt werden soll oder nicht.
Die Kommission tagte am 10./11. April 2006 unter dem Vorsitz von Ständerätin Trix Heberlein (FDP, ZH) in Bern.
Bern, 11.04.2006 Parlamentsdienste