Die demokratische Mitsprache an neuen Parkprojekten ist für die Umweltkommission Voraussetzung

(05.027) Natur- und Heimatschutzgesetz. Differenzen

Die Umweltkommission hält einstimmig fest an der Bestimmung in Absatz 3 von Artikel 23e, wonach Pärke von nationaler Bedeutung unter „demokratischer Mitsprache der Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden" entstehen sollen. Es scheint ihr undenkbar, dass solche Pärke von übergeordneten Stellen angeordnet werden könnten.

Sie hält ebenfalls fest an der Muss-Bestimmung in Absatz 1 von Artikel 23jbis, wonach der Bund den Kantonen globale Finanzhilfen an die Errichtung, den Betrieb und die Qualitätssicherung von Pärken ausrichten soll. Dies allerdings knapp mit Stichentscheid. Sie ist sich bewusst, dass diese Bestimmung eher psychologische Bedeutung hat.

Die Umweltkommission hat im Zusammenhang mit dem NHG einstimmig der Motion des Ständerats (05.3471) (UREK-S (05.027)). Finanzhilfe für Pärke von nationaler Bedeutung zugestimmt. Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Mittel für Natur- und Landschaft so einzusetzen, dass die bisherigen Leistungen in den Kantonen (z.B. Biotopschutz) weiterhin erbracht werden können.

(05.057) CO2-Gesetz. Umsetzung

Der Nationalrat ist in der Frühjahrssession der Mehrheit der Umweltkommission nicht gefolgt und hat Rückweisen an den Bundesrat mit 86 zu 95 Stimmen abgelehnt. Er hat Eintreten mit 132 zu 48 Stimmen beschlossen und der UREK-N den Auftrag gegeben, die Detailberatung durchzuführen.

An der Sitzung wurden nicht nur Anträge zur unterschiedlichen Höhe und für die zeitliche Staffelung des Abgabesatzes eingereicht, sondern auch Anträge für verschiedene Verwendungszwecke des Abgabeertrags, beispielsweise mit einer Teilzweckbindung für Gebäudesanierungsprogramme. Die Verwaltung wird zu einzelnen Aspekten Unterlagen erarbeiten. Die Umweltkommission wird das Geschäft an der Sitzung vom 29./30. Mai erneut beraten. Sie ist der Auffassung, dass das Geschäft für die Sommersession 2006 bereit sein wird.

(04.070) Schutz und Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen. Ratifizierung des Protokolls

Das Protokoll ist ein Übereinkommen zur Förderung der Gesundheit durch Verbesserung der Wasserbewirtschaftung und durch Bekämpfung wasserbedingter Krankheiten. Es sieht verstärkte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden, die sich auf nationaler und lokaler Ebene und im grenzüberschreitenden Umfeld mit der Wasseraufbereitung befassen.

Die Schweiz muss gesetzliche Anpassungen auf Bundesebene vornehmen, damit allen gesundheitsrelevanten Aspekten in den Bereichen Trink- und Badewasser Rechnung getragen werden kann. Sie verfügt gegenwärtig über keine nationalen Grundlagen zur Qualität des Badewassers in den Seen, kann aber allgemeine eine sehr hohe Wasserqualität vorweisen.

Die Umweltkommission stimmte dem Protokoll mit 16 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.

UREK 06-05 Swisstopo. Erweiterung des Leistungsauftrags. Konsultation

Der Bundesrat entschied 2005, die Abteilung Landesgeologie des Bundesamts für Wasser und Geologie vom UVEK in das Bundesamt für Landestopographie im VBS zu überführen. Damit die Abteilung Landesgeologie ab 1.1.06 in die Führungsinstrumente von swisstopo integriert werden kann, wurde der bestehende Leistungsauftrag 2004-2007 der swisstopo für die verbleibenden Jahre 2006 und 2007 ergänzt.

Die Aufgaben der Landesgeologie sollen im Bundesamt für Landestopographie weitergeführt werden und umfassen im Wesentlichen die Organisation der geologischen Landesuntersuchung, das Bereitstellen von Grundlagen von nationaler Bedeutung, das Führen des Sekretariats der Eidg. Geologischen Kommission und die Führung und den Betrieb eines Felslabors im Mont Terri (JU). Sie stellen dabei Rohstoffpotenziale (z.B. Grundwasservorkommen) fest, erstellen Baugrundbeurteilungen bei grossen Bauvorhaben, beraten den Bundesrat bei der nuklearen Entsorgung und erarbeiten Standards für die praktische Anwendung.

Die Umweltkommission stimmte der Erweiterung im Rahmen einer Konsultation zu, äusserte sich aber kritisch zu den Kosten des Felslabors beim M. Terri. Sie wird die Gelegenheit zu einer Überprüfung bei der Neuauflage des Leistungsauftrags wahrnehmen.

(05.3499) Motion Ständerat (Jenny). Einheitliche Luftreinhaltevorschriften in der ganzen Schweiz. Keine unnötigen Wettbewerbsverzerrungen

Die Motion beauftragt den Bundesrat, eine Regelung auszuarbeiten, die einen einheitlichen Vollzug der Luftreinhaltevorschriften in der ganzen Schweiz sicherstellt. Zudem soll er die geltenden Vorschriften aufgrund der bisherigen Erfahrungen auf ihre Praxistauglichkeit hin überprüfen und wo nötig anpassen. Der Ständerat nahm den Vorstoss in der letzten Wintersession an.

Die Umweltkommission lud den Bundespräsidenten ein, über den Stand der Arbeiten zu Feinstaub und Partikelfilter im Bundesrat und in der Verwaltung zu orientieren. Die Motion ist der Kommission zu wenig genau formuliert und gilt nur für die Bauwirtschaft, was allerdings aus dem Text nicht hervorgeht. Sie hat deshalb beschlossen, an der Sitzung vom 29./30. Mai einen eigenen Vorstoss zu verabschieden.

Bern, 25.04.2006    Parlamentsdienste