Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage zur Schweizerischen Strafprozessordnung eingetreten (05.092 Strafprozessrecht. Vereinheitlichung; Vorlage 1). Heute gibt es in der Schweiz neben dem Bundesgesetz über die Bundesstrafrechtspflege 26 kantonale Strafprozessordnungen. Mit dieser Vorlage sollen der Bund und die 26 Kantone mit einer einheitlichen Strafprozessordnung versehen werden. Diese Vereinheitlichung soll insbesondere über ein einheitliches Strafverfolgungsmodell herbeigeführt werden. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Staatsanwaltschaftsmodell" bedingt wesentliche Änderungen in den Kantonen (und im Bund), in denen heute auch Untersuchungsrichter tätig sind.
Bevor die Kommission auf die Vorlage eintrat, hörte sie die Standpunkte von Kantonsvertretern an und nahm die positiven Erfahrungen jener Kantone (u.a. St. Gallen) zur Kenntnis, welche das Staatsanwaltschaftsmodell bereits eingeführt haben. In ihren Beratungen sprach die Kommission sich einstimmig für die Vereinheitlichung der Strafprozessordnung in der Schweiz aus. Sie unterstützt auch das gewählte Modell, welches auf die Institution der Untersuchungsrichter verzichtet. Mit diesem Modell, das auch die meisten Nachbarländer kennen, lässt sich die Effizienz der Strafverfolgung verbessern, dies vor allem in den komplexen Fällen der Wirtschaftskriminalität. Es gewährleistet eine klare Verteilung der Verantwortlichkeiten und bietet den Kantonen Gestaltungsfreiheit. Die Kommission wird bei der Detailberatung insbesondere auf die Effizienz des Systems achten sowie darauf, dass die Verfahren auf eine Weise beschleunigt werden, dass sie innert nützlicher Frist zu einem Abschluss gelangen.
Die Kommission hat im Hinblick auf das Inkrafttreten der Justizreform den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Bereinigung und Aktualisierung der Totalrevision der Bundesrechtspflege (06.023) einstimmig angenommen. Es geht darum, die Amtsdauer der ordentlichen Richter und Richterinnen des heutigen Bundesgerichts und des heutigen Eidgenössischen Versicherungsgerichts zu harmonisieren, im Gesetz die Kompetenzen der eidgenössischen Gerichte im Bereich der Infrastrukturen festzulegen und die Regelung betreffend die kantonalen Ausführungsbestimmungen zu präzisieren, indem der parallel laufenden Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung und der Schweizerischen Zivilprozessordnung Rechnung getragen wird.
Ebenfalls einstimmig angenommen hat die Kommission eine Änderung der Verordnung der Bundesversammlung über das Arbeitsverhältnis und die Besoldung der Richter und Richterinnen des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts (Richterverordnung; 06.016). Gemäss dieser Änderung soll das Alter als Hauptkriterium bei der Festlegung der Anfangsgehälter der Richter/innen des Bundesstrafgerichts und des künftigen Bundesverwaltungsgerichts gelten. Zudem soll der jährliche Lohnanstieg von 3 auf 1,2% gesenkt werden, um ein kohärentes Lohnsystem zu gewährleisten. Weiter soll die Regelung betreffend die Funktions- und Präsidialzulagen ergänzt und so der neuen Organisationsstruktur der eidgenössischen Gerichte Rechnung getragen werden.
Die Kommission hat einstimmig beschlossen, der parlamentarischen Initiative von Ständerätin Helen Leumann-Würsch Folge zu geben (05.418. Pa.Iv. Patentgesetz. Schaffung einer Berufsregelung für Patentanwälte und eines Bundespatentgerichtes). Die Initiative bezweckt, den Beruf des Patentanwalts zu regeln und ein erstinstanzliches Bundesgericht zu schaffen, das für Patentklagen zuständig ist. Die Kommission hat davon Kenntnis genommen, dass beim Bundesrat zu diesen beiden Punkten bereits Arbeiten im Gange sind.
Mit 7 zu 2 Stimmen hat sie auch einer parlamentarischen Initiative von Ständerat Christoffel Brändli Folge gegeben (05.415. Pa.Iv. Spielbankengesetz. Rahmenbedingungen). Gemäss dieser Initiative soll das Spielbankengesetz so geändert werden, dass der Bundesrat den Abgabesatz nicht nur während den ersten vier Betriebsjahren, sondern in begründeten Fällen ohne Befristung auf 20 Prozent reduzieren kann. Sie möchte der Initiative Folge geben, um die heutige Lage der Casinos näher abzuklären und allenfalls entsprechende Gesetzesänderungen vorzuschlagen.
Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage zur Umsetzung derim Februar 2004 von Volk und Ständen angenommenen Volksinitiative betreffend die lebenslängliche Verwahrung extrem gefährlicher Straftäter (05.081, Art. 123a StGB) eingetreten. Die ausführliche Diskussion der Kommission brachte die Schwierigkeiten zu Tage, welche die Umsetzung dieser Volksinitiative stellen dürfte. Die Kommission wird sich an der nächsten Sitzung im Einzelnen mit den Vorschlägen des Bundesrates zur strafgesetzlichen Regelung der lebenslänglichen Verwahrung befassen.
Die Kommission hat am 24. und 25. April 2006 unter dem Vorsitz von Ständerat Franz Wicki (CVP, LU) und teils in Gegenwart von Bundesrat Christoph Blocher getagt.
Bern, 25.04.2006 Parlamentsdienste