Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) hat die möglichen sicherheitspolitischen Folgen einer allfälligen weitergehenden oder vollständigen Privatisierung der Swisscom (06.025) geprüft. Da die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates am 10. April 2006 beschlossen hat, auf die Vorlage des Bundesrates nicht einzutreten, verzichtet die SiK-N auf eine Stellungnahme im Rahmen des Mitberichtsverfahrens. Die Kommission hält aber fest, dass die Verflechtung zwischen Armee und Swisscom seit langem besteht. Dabei handelt es sich ihres Wissens um eine einmalige Situation, welche andere Armeen, die über ihre eigene Infrastruktur verfügen, nicht kennen. Auch wenn rechtlich gesehen die Situation im Zuge der Liberalisierung des Fernmeldewesens geregelt worden ist, bedeutet dies nicht, dass auf strategisch-operativer Ebene alle Risiken aus dem Weg geräumt wurden. Vor diesem Hintergrund nimmt die SiK-N Kenntnis von der Ende der 90er Jahre initiierten schrittweisen Entflechtung. Nach heutigen Schätzungen kostet eine vollständige Entflechtung 250 Millionen Franken; hinzu kommt eine Erhöhung der Betriebskosten in der Grössenordnung von 10 bis 15 Millionen Franken pro Jahr. Die heute langfristig angelegte Entflechtung müsste im Falle einer Privatisierung beschleunigt werden. Die SiK-N stellte überdies fest, dass die Schlussfolgerungen des Berichts des Bundesrates vom 30. November 2001 betreffend Sicherheitsinteressen der Schweiz an Rundfunk- und Telekommunikations-Infrastrukturen in ausserordentlichen Lagen auch heute noch aktuell sind.
Zudem befasste sich die SiK-N mit der Situation der Berufsmilitärs. Ihrer Meinung nach hat sich mit der Armee XXI die Qualität der Ausbildung erheblich verbessert, die Situation der Berufsmilitärs jedoch wurde noch nicht zufriedenstellend geregelt. Die Kommission empfiehlt dem VBS, dieser Frage erste Priorität einzuräumen, ist sie doch einer der Eckpfeiler der erfolgreichen Umsetzung der Armee XXI. Die SiK-N ist der Ansicht, dass die Massnahmen des VBS in die richtige Richtung gehen. Sie begrüsst die Neudefinition des Berufs sowie verschiedene Änderungen, die derzeit geprüft werden (insbesondere die Stärkung der Rolle der Milizoffiziere in der Grundausbildung).
Ferner beantragt die SiK-N mit 13 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung, einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Max Binder (05.447) keine Folge zu geben. Ziel dieser Initiative ist es, das Parlament mit der Optimierung des neuen Stationierungskonzepts der Luftwaffe zu beauftragen, wobei dieses den Standort Dübendorf berücksichtigen soll. Die Kommissionsmehrheit unterstützt das am 21. Juli 2005 durch den Vorsteher des VBS verabschiedete Konzept und ist der Meinung, dass es dem Willen des Parlaments entspricht, die militärische Infrastruktur als Antwort auf die veränderten Risiken zu konzentrieren und gleichzeitig beträchtliche Einsparungen vorzunehmen. Nach Ansicht der SiK-N gibt es keinen Anlass, das Konzept zu überprüfen, das vom Regierungsrat des Kantons Zürich unter der Voraussetzung genehmigt wurde, dass eine Änderung bezüglich Flugplatz Dübendorf vorgenommen wird (der Helikopterbetrieb in Dübendorf als Dienststelle des Flugplatzes Emmen wurde denn auch bis 2010 verlängert [mit Option auf Verlängerung bis 2014]).
Darüber hinaus beantragt die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen, zwei parlamentarischen Initiativen der Sozialdemokratischen Fraktion (05.434) respektive der Grünen Fraktion (05.433) keine Folge zu geben. Beide Initiativen verlangen eine Verschärfung der Kontrollen im Bereich der Kriegsmaterialausfuhr. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ausreichend sind und dass die Praxis zu den restriktivsten in Europa gehört. Sie begrüsst die Beschlüsse des Bundesrates vom 10. März 2006 betreffend überschüssiges Kriegsmaterial und die Verbesserung der Verfahren, insbesondere im Bereich der Nichtwiederausfuhr. Daneben beantragt die SiK-N mit 14 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung, von einer Petition der Gesellschaft für bedrohte Völker ohne weitere Folge Kenntnis zu nehmen. Diese Petition verlangt die Einführung eines Moratoriums in der Zusammenarbeit mit den Rüstungsindustrien, Armeen und Nachrichtendiensten der in den Nahostkonflikt involvierten Länder.
Des Weiteren hat die Kommission mit 18 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung zustimmend Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates vom 2. Dezember 2005 zu den Führungsstrukturen der Armee und die Unterstellungsverhältnisse (05.085 s). Die SiKN ist der Meinung, dass sich die im Rahmen der Armee XXI eingeführten Führungsstrukturen bewährt haben. Die regionale Verankerung ist dank der Stäbe der Territorialregionen weiterhin gewährleistet, und der Grundsatz der Modularität ermöglicht die Bildung von lage- und auftragsgerechten Einsatzverbänden. Nach Meinung der Kommission entsprechen die Führungsstrukturen den heutigen Anforderungen, was auch diverse Übungen und Einsätze gezeigt haben.
Schliesslich hat die SiK-N Kenntnis genommen vom Bericht 2005 über den Einsatz der SWISSCOY in der KFOR. Sie wurde ausserdem von Charles Raedersdorf, dem Präsidenten der Ausserparlamentarischen Kommission für militärische Einsätze der Schweiz zur internationalen Friedensförderung, über die Tätigkeiten seiner Kommission informiert.
Die Kommission hat am 24. und 25. April 2006 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Barbara Haering (SP, ZH) und teilweise im Beisein von Bundesrat Samuel Schmid, Vorsteher des VBS, in Bern getagt.
Bern, 26.04.2006 Parlamentsdienste