Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates hat ernsthafte Bedenken was die sicherheitspolitischen Risiken einer Swisscom-Privatisierung anbelangt. Sie ist der Ansicht, dass die Vorlage des Bundesrates nicht sorgfältig genug ausgearbeitet worden ist und deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht darüber entschieden werden kann. Zudem beantragt die Kommission, der Revision des Waffengesetzes mit einigen Änderungen zuzustimmen. Schliesslich beantragt sie, eine vom Nationalrat angenommene Motion abzuändern, welche die Einführung des Tatbeweises im Zivildienst verlangt.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) hat die möglichen sicherheitspolitischen Folgen einer allfälligenweitergehenden oder vollständigen Privatisierung der Swisscom (06.025) geprüft. Sie hat ernsthafte Bedenken was die sicherheitspolitischen Risiken anbelangt. Nach Meinung der Kommission sind die Rahmenbedingungen nicht genau genug festgelegt und mehrere wichtige Fragen bleiben unbeantwortet (Vergleich mit den europäischen Armeen, konkrete Folgen einer vollständigen Privatisierung für die Armee, genaue Kosten der Entflechtung zwischen Armee und Swisscom). Die Kommission ist sich im Klaren, dass es zu den grössten Herausforderungen für die Swisscom gehört, das Technologieniveau zu halten, bezweifelt jedoch, dass dies mit einer Privatisierung gelingt, verliert der Bund auf diese Weise doch sämtlichen Einfluss. Zusammenfassend ist die Kommission der Auffassung, dass die Vorlage nicht sorgfältig genug ausgearbeitet worden ist und deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht darüber entschieden werden kann. So müssen gemäss der Kommission vor der Beschlussfassung noch mehrere Punkte geklärt werden. Die SiK-S wird der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates ihre Feststellungen im Rahmen eines Mitberichtsverfahrens mitteilen.

Zudem beantragt die Kommission mit 10 zu 0 Stimmen, der Revision des Waffengesetzes (06.008s) zuzustimmen. Bei der Fortsetzung ihrer Beratungen sprach sie sich für eine Präzisierung der Bestimmung betreffend das Schiessverbot ausserhalb der behördlich zugelassenen Schiessanlagen (Art. 5 Abs. 3) aus und formulierte Artikel 42 Absatz 4 so um, dass die Bestimmung an das Zollgesetz angepasst ist. Die Vorlage kann nun in der nächsten Sommersession im Ständerat behandelt werden. Die SiK-S hatte dieses Geschäft bereits an ihrer Sitzung vom 3. und 4. April 2006 vorgeprüft (siehe Medienmitteilung vom 5. April 2006; ein Überblick über sämtliche Anträge der SiK-S findet sich im Anhang).

Ferner beschloss die Kommission mit 10 zu 0 Stimmen, eine vom Nationalrat angenommene Motion betreffend Einführung des Tatbeweises im Zivildienstgesetz (04.3672) abzuändern. Die SiK-S will die Motion ausweiten und den Bundesrat beauftragen, dem Parlament einen Entwurf zur Änderung des Zivildienstgesetzes zu unterbreiten. Dieser Entwurf soll eine neue Regelung enthalten, die den Tatbeweis berücksichtigt, sich aber nicht unbedingt nur darauf beschränkt. Darüber hinaus verlangt der abgeänderte Motionstexttext eine Erhöhung der Wehrpflichtersatzabgabe, damit die Belastung der abgabepflichtigen Personen der Gesamtbelastung jener Personen entspricht, die ihre Wehrpflicht durch persönliche Dienstleistungen erfüllen.

Schliesslich hat sich SiK-S über die Einsatzbereitschaft der Schweizer Luftwaffe und die Entwicklung der internationalen Lage orientieren lassen.

Die Kommission hat am 2. Mai 2006 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Altherr (FDP, AR) und teilweise im Beisein der Bundesräte Samuel Schmid, Vorsteher des VBS, und Christoph Blocher, Vorsteher des EJPD, in Bern getagt.

Bern, 03.05.2006    Parlamentsdienste