Die Rehabilitierungskommission der Bundesversammlung hat nach umfangreichen Nachforschungen im Bundesarchiv in 26 weiteren Fällen die Aufhebung von Strafurteilen festgestellt. Diese betrafen Fluchthelfer, die zur Zeit des Nationalsozialismus Flüchtlingen geholfen hatten. Damit hat die Kommission bisher in 108 Fällen die Rehabilitierung bestätigt.

Das im Januar 2004 in Kraft gesetzte Bundesgesetz über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Personen, die zur Zeit des Nationalsozialismus verfolgten Menschen zur Flucht verhalfen, ermächtigt die Kommission, die Rehabilitierung der damals bestraften Fluchthelfer festzustellen. Die aus National- und Ständeräten bestehende Kommission prüfte heute 26 Strafurteile, die zwischen 1943 und dem Ende des Zweiten Weltkriegs gegen zwölf Schweizer, zwei Franzosen, einen Spanier, zehn Italiener und einen damals staatenlosen Emigranten gefällt wurden.

Die Kommission hat in allen Fällen festgestellt, dass die verurteilten Fluchthelfer mit dem Inkrafttreten des Gesetzes rehabilitiert und die gegen sie gefällten Urteile aufgehoben sind. Dank ihrer direkten oder indirekten Hilfe haben sie über 20 Flüchtlingen und gegen Ende des Krieges auch mehreren Dutzend flüchtenden alliierten Kriegsgefangenen sowie italienischen Armeeangehörigen geholfen, in der Schweiz Zuflucht zu finden. In zwei Fällen erfolgte kein Grenzübertritt und die Fluchthelfer wurden wegen Vorbereitungshandlungen bestraft. Die Fluchthelfer handelten teilweise unter Inkaufnahme von grossen Risiken, indem sie auf Schleichwegen die offiziellen Grenzposten umgingen oder ihre Pflichten als Soldat oder Grenzbeamter im Namen der Menschlichkeit missachteten. Andere legten Erfindungsgeist an den Tag, um ihnen nahe stehenden Personen die Flucht in die Schweiz zu ermöglichen.

Die Kommission hat beschlossen, 23 dieser Feststellungsentscheide vollumfänglich zu veröffentlichen. Diese finden sich demnächst auf der Internetseite der Kommission (http://www.parlament.ch/homepage/ko-weitere-kommissionen/ko-rehab/ko-rehak-entscheide.htm).

Eine Übersicht über die 26 behandelten Fälle ist auf der Internetseite der Kommission unter folgender Adresse zu finden: http://www.parlament.ch/mm-06-07-2006-rehako-beilage.pdf

Die Kommission hat am 7. Juni 2006 unter dem Vorsitz von Ständerätin Françoise Saudan (GE/FDP) in Bern getagt.

Bern, 07.06.2006    Parlamentsdienste