1. Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung (06.037)
Die Mehrheit der WAK-N folgt dem Entscheid des Ständerates und stimmt der Vorlage des Bundesrates über die Sofortmassnahmen bei der Ehepaarbesteuerung (06.037) zu.
Mit der Vorlage des Bundesrates soll die vom Bundesgericht mehrfach gerügte steuerliche Diskriminierung der Zweiverdienerehepaare gegenüber den gleichsituierten Konkubinatspaaren mittels gezielter, rasch und einfach umsetzbarer Sofortmassnahmen abgeschwächt werden. Der Bundesrat schlägt hierfür eine so genannte Kombi-Lösung vor. Neben einer Erhöhung des Zweiverdienerabzugs soll zusätzlich ein Verheiratetenabzug für alle Ehepaare in der Form eines Sozialabzuges eingeführt werden. Die Kommission unterstützt das Bestreben des Bundesrates, mit der Vorlage die Diskriminierung bei der Ehegattenbesteuerung aufzuheben, ohne bereits präjudizierend auf die zukünftige Ausgestaltung der Ehepaar- und Familienbesteuerung zu wirken.
Insbesondere der Verheiratetenabzug im Modell des Bundesrates wurde in der Kommission eingehend diskutiert. Ein Antrag auf Streichung dieses Sozialabzugs wurde mit 15 zu 8 Stimmen verworfen. Die Ausdehnung des Zweiverdienerabzugs auf Rentner mit gleichzeitiger Streichung des Verheiratetenabzugs wurde mit 14 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit argumentierte, die Einführung eines neuen Sozialabzugs für Verheiratete würde bereits präjudizierende Wirkung entfalten in Bezug auf einen zukünftigen Entscheid zwischen einer zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung oder einem Splittingmodell bei der Familienbesteuerung. Im Übrigen führte sie aus, würde ein Verheiratetenabzug auch Ehepaaren zugute kommen, die heute nicht von der Diskriminierung bei der Ehepaarbesteuerung betroffen seien. Die Mehrheit sprach sich jedoch für das vom Bundesrat vorgeschlagene Modell als ausgewogene Lösung aus. Mit dem neuen Verheiratetenabzug können alle Ehepaare entlastet werden. Da die verfassungswidrige Schlechterstellung hauptsächlich Ehepaare mit zwei Erwerbseinkommen betrifft, werden diese mit den beiden Massnahmen stärker entlastet als Ehepaare, bei welchen nur ein Ehepartner erwerbstätig ist. Mit dem Verheiratetenabzug bleibt die Belastungsdifferenz zwischen Ein- und Zweiverdienerehepaaren aber in einem vertretbaren Rahmen.
Die Kommission hat beschlossen, die Gesamtabstimmung über diese Vorlage erst nach Abschluss der Beratung zur Unternehmensteuerreform durchzuführen.
2. Unternehmenssteuerreformgesetz; Vorlage 1 (05.058)
Nach einer eingehenden Diskussion über die Bedeutung über die notwendige Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen (05.058) hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) mit 13 zu 8 Stimmen beschlossen, auf das Unternehmenssteuerreformgesetz II einzutreten.
Sie befasste sich an ihrer ersten Sitzung zu diesem Geschäft hauptsächlich mit der Frage der wirtschaftlichen Doppelbelastung.
Unter wirtschaftlicher Doppelbelastung von Körperschaften und ihren Anteilsinhabern versteht man, dass die Gewinne einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft bei der Auszahlung einer Dividende doppelt besteuert werden, nämlich auf der Ebene der Körperschaften (Gewinnsteuer) und auf jener der Anteilsinhaber (Einkommenssteuer).
Der Ständerat trat in der vergangenen Session noch entschiedener als der Bundesrat dafür ein, dass die Wettbewerbsfähigkeit auch in Bezug auf die Unternehmensbesteuerung verstärkt werden muss. Diese Massnahme zur Verbesserung der komparativen Vorteile, welche mit den auf internationaler Ebene immer häufigeren Steuerentlastungen einhergeht, wird auch von der WAK-N unterstützt.
Was die direkte Bundessteuer auf dem Geschäftsvermögen betrifft, geht die Kommission (mit 16 zu 9 Stimmen) mit dem Ständerat einig, dass Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile mit einer Teilbesteuerung zu 50% erfasst werden.
Die Kommission sprach sich dafür aus, bei der steuerlichen Entlastung auf dem Privatvermögen weiter zu gehen als der Ständerat und hier den gleichen Teilbesteuerungssatz wie für das Geschäftsvermögen einzuführen. Die Kommission beantragt also mit 16 zu 9 Stimmen, dass die Gewinnausschüttungen des Privatvermögens nur im Umfang von 50 Prozent den übrigen steuerbaren Einkommen zugerechnet werden.
Diese Entlastungen gelten nur für Beteiligungen mit einer Quote von mindestens 10 Prozent des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft.
3. Pa.Iv. Zisyadis. Einführung eines garantierten Mindestlohnes für Arbeitnehmer und eines zulässigen Höchsteinkommens (05.425)
Gemäss dieser Initiative soll ein garantierter Mindestlohn von 3500 Franken sowie ein Höchsteinkommen, welches das Zehnfache des Mindestlohnes nicht übersteigen darf, festgelegt werden. Die Kommission beantragt mit 15 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Nach der Kommissionsmehrheit soll die Regelung des Mindestlohnes nicht auf Gesetzesebene erfolgen, sondern den Sozialpartnern überlassen bleiben. Diese müssen im Rahmen der Gesamtarbeitsverträge nach Lösungen suchen, die auf die jeweiligen Branchen zugeschnitten sind. Eine undifferenzierte Regelung, wie sie der Initiant vorschlägt, könnte gewisse Wirtschaftsbereiche zwingen, aus Kostengründen Stellen abzubauen.
Was die Höchsteinkommen betrifft, geht die Kommission mit dem Initianten einig, dass die Bezüge gewisser Wirtschaftskapitäne unerhörte Höhen erreicht haben. Sie ist allerdings der Meinung, dass auch hier der Gesetzesweg nicht der richtige ist. In Wirklichkeit ist es Sache der Aktionäre und nicht des Staates, lohnpolitische Auswüchse in der Unternehmensführung zu verhindern. Die Mehrheit weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die bevorstehende Revision des Aktienrechts den Aktionären ermöglichen wird, ihre Kontrollfunktion in Bezug auf die Löhne der Unternehmensführung wahrzunehmen.
4. Pa.Iv. Zisyadis. Gesetz über Betriebsverlagerungen (05.406)
Diese Initiative verlangt ein Gesetz zur Bekämpfung von Betriebsverlagerungen, welche einen Verlust an Arbeitsplätzen nach sich ziehen. Die Initiative sieht u.a. vor, Betriebsverlagerungen mit einer Steuer zu belegen und den Abbau von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit einer Betriebsverlagerung zu verbieten.
Die Kommission beantragt mit 19 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Initiative abzulehnen. In den Augen der Kommissionsmehrheit würde eine solche Regelung dem Schweizer Wirtschaftsstandort schweren Schaden zufügen. Die Mehrheit weist darauf hin, dass Betriebe sich zuweilen aus Kostengründen verlagern müssen, um ihre Produkte auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig zu halten. Eine Verhinderung von Betriebsverlagerungen wäre eine Gefährdung solcher Unternehmen und der Arbeitsplätze, die sie weiterhin in der Schweiz anbieten.
Die Kommission hat am 26. und 27. Juni 2006 unter dem Vorsitz von Caspar Baader (SVP/BL) und zeitweise in Anwesenheit von Bundesrat Merz in Bern getagt.
Bern, 27.06.2006 Parlamentsdienste