In ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause hat die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) beschlossen, vom Bundesrat Informationen über das Terrorist Finance Tracking Program (Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus) der Vereinigten Staaten zu verlangen. Die Kommission befasste sich ausserdem mit der Stellungnahme des Bundesrats zu ihrem Swisscom-Bericht. Nach Meinung der GPK-N wäre es für den Bundesrat vorteilhaft gewesen, sich mit seinem Vorgehen im Swisscom-Dossier selbstkritischer auseinanderzusetzen. Ferner nahm die Kommission Kenntnis von einem Bericht des EDI zu den Immobiliengeschäften der Suva.

Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (Terrorist Finance Tracking Program)

Aufgrund eines Artikels in der New York Times hat die Regierung der Vereinigten Staaten unlängst bestätigt, dass sie kurz nach den Attentaten vom 11. September 2001 ein Programm entwickelt hat, das Tausende internationaler Finanztransaktionen genau überprüft. Dieses Programm gehört zu den Massnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung.

Gemäss den verfügbaren Informationen scheint auch die Schweiz von diesem Programm betroffen zu sein, wobei gewisse Bundesbehörden offenbar davon Kenntnis hatten. Da dieses Programm Auswirkungen auf das Bankgeheimnis und den Finanzplatz Schweiz haben könnte, hat die Kommission beschlossen, vom Bundesrat Informationen zu dieser Angelegenheit zu verlangen. Die Kommission will insbesondere wissen, ob die Bundesbehörden von der Existenz dieses Programms gewusst haben. Eine Stellungnahme erwartet die Kommission bis zu ihrer Sitzung im August 2006.

Swisscom-Entscheide

Die GPK-N analysierte sodann die Stellungnahme des Bundesrats zu ihrem Bericht betreffend die Swisscom-Entscheide des Bundesrats vom vergangenen November.

Obschon der Bundesrat in einigen Punkten die Kritik der GPK-N zurückweist, teilt er die Auffassung, dass Lehren für die Zukunft zu ziehen sind. Die in der Motion festgehaltenen Anliegen der Definition der Eignerrolle und der Verlässlichkeit der strategischen Führung will der Bundesrat vorbehaltlos umsetzen. Der Bundesrat ist auch bereit, die Instruktion als Instrument der Einflussnahme auf den Kompetenzbereich des Verwaltungsrats zu überprüfen. Erfreulich ist auch, dass der Bundesrat seiner Kommunikation vermehrt Beachtung schenken wird.

Insgesamt erscheint der GPK-N die Stellungnahme des Bundesrats in sich widersprüchlich. Die Kommission bedauert, dass der Bundesrat nicht bereit ist, sich selbstkritischer mit den Abläufen rund um seine Entscheide vom 23. November 2005 auseinanderzusetzen. Die Haltung des Bundesrats erstaunt, zumal er der im Bericht der GPK-N vom März 2006 aufgearbeiteten Faktenlage nichts entgegenzusetzen hat. Es ist dennoch erfreulich, dass der Bundesrat die nötigen Lehren für die Zukunft ziehen will.

Die Kommission hat beschlossen, ihre Untersuchung mit der Kenntnisnahme der bundesrätlichen Stellungnahme abzuschliessen und die in der Motion sowie den Empfehlungen angesprochenen Themen gegebenenfalls im Rahmen der jährlichen Aussprachen zu den Unternehmen Swisscom, SBB, Post und Skyguide weiter zu verfolgen.

SUVA

Im Weiteren hat die GPK-N einen Bericht des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zur Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) zur Kenntnis genommen. Im Kontext der Immobilienaffäre der Suva hat der Bundesrat das EDI beauftragt, einen Bericht zur Organisation, Abwicklung und Beaufsichtigung der Immobiliengeschäfte der Suva zu erstellen.

Auch die GPK-N hat damals den Handlungsbedarf für die parlamentarische Oberaufsicht analysiert (vgl. Medienmitteilung vom 18.11.2005). Vor dem Hintergrund der Abklärungen des EDI verzichtete die GPK-N auf eigene Abklärungen. Mit Schreiben vom 18. November 2005 bat sie den Bundesrat allerdings, weitere Fragen in seine Untersuchung einzubeziehen.

Der Bericht des EDI zeigt nun auf, dass die Verantwortlichkeiten zwischen den Bundesbehörden und der Leitung der Suva nicht genügend klar definiert sind. Es sollen deshalb im Rahmen der laufenden Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) Anpassungen der internen und externen Aufsicht über die Geschäftsführung der SUVA erfolgen. Was die Verbesserungen in der Organisation des Immobilienbereichs angeht, wird sich das EDI mit der Vorlage der Jahresrechnung 2005 detailliert über die Fortschritte bei der Umsetzung der Massnahmen orientieren lassen. Auch anschliessend wird die SUVA dem EDI periodisch darüber Bericht erstatten bis hin zur Aufarbeitung sämtlicher festgestellter Schwächen.

Aufgrund der verschiedenen Untersuchungen und der engen Begleitung durch das EDI erübrigen sich weitere Abklärungen seitens der GPK-N. Das Parlament wird sich im Rahmen der UVG-Revision erneut zu zentralen Fragen rund um die Organisation und Aufsicht betreffend die SUVA äussern.

Weitere Themen

Im Weiteren hat die Kommission eine parlamentarische Initiative erarbeitet, die den Konsumentenschutz im elektronischen Geschäftsverkehr stärken soll. Sie hatte in diesem Bereich im Jahr 2004 eine Inspektion abgeschlossen und mehrere Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet. Dieser liess zu diesem Zeitpunkt eine Revision des Obligationenrechts und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ausarbeiten, die der Stossrichtung der Kommissionsempfehlungen entsprach. Aufgrund von Kritik anlässlich der Vernehmlassung und von Anhörungen betroffener Kreise zum Vorentwurf, sah der Bundesrat im Jahr 2005 vom Revisionsprojekt ab. In seiner Stellungnahme zu den Empfehlungen der GPK-N sah er dementsprechend keinen Handlungsbedarf in diesem Bereich. Die GPK-N kann dieser Auffassung nicht folgen und reicht deshalb eine parlamentarische Initiative ein, die u.a. ein nicht wegbedingbares Widerrufsrecht sowie eine Identifikationspflicht der Internet-Anbieter fordert.

Die GPK-N diskutierte ausserdem über die Schritte, die im Zusammenhang mit der Visaerteilung durch schweizerische Vertretungen im Ausland unternommen wurden. Der Präsident der zuständigen Subkommission führt bereits einen regelmässigen Dialog mit der Vorsteherin des EDA, um über jede neue Entwicklung in dieser Sache informiert zu sein, und wird auch in Zukunft einen engen Kontakt mit dem Departement pflegen. Allerdings kann nur beschränkt Auskunft erteilt werden, denn die meisten Informationen unterliegen dem Untersuchungsgeheimnis der Bundesanwaltschaft. In der nächsten Sitzung wird die Subkommission den Bericht der Administrativuntersuchung zur Affäre in Pakistan behandeln und nach der Sommerpause wird sie eine Reihe von Hearings mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des EDA und des EJPD durchführen.

Die GPK-N hat schliesslich ihrer Subkommission EJPD/BK formell den Auftrag erteilt, die vom EJPD und der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts eingeleitete ausserordentliche Überprüfung der Tätigkeit der Bundesanwaltschaft eng zu begleiten. Die Subkommission orientiert sich laufend über die Abwicklung der Untersuchung. Nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse, welche auf Herbst 2006 angekündigt wurden, wird die GPK-N über die Durchführung allfälliger weiterer Abklärungen entscheiden.

Bern, 28.06.2006    Parlamentsdienste