Steuerung der Ressortforschung des Bundes

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) hat ihre Untersuchung zur Ressortforschung des Bundes abgeschlossen und dazu einen Bericht inklusive eine Expertise des Forschungs- und Beratungsunternehmens „Landert Farago Partner" publiziert (der Bericht ist im Internet unter www.parlament.ch abrufbar).

Ziel der Untersuchung war, wichtige Reformziele in der Ressortforschung einer Bilanz zu unterziehen. Die Kommission legte den Fokus der Untersuchung auf die Rolle der verschiedenen Akteure und auf die Ressortforschungskonzepte. Sie ging hauptsächlich der Frage nach, inwieweit die Kompetenzverteilung und Ressourcenausstattung der involvierten Behörden sowie das Instrument der Forschungskonzepte sich eignen, die Ressortforschung effektiv und effizient zu steuern.

Die GPK-N gelangt in ihrer Untersuchung zum Schluss, dass die Ressortforschung rechtlich noch ungenügend verankert ist. Ebenso vermisst die GPK-N eine klare Definition der Ressortforschung. Die Ressortforschung ist heute ein Gefäss für viele unterschiedliche Tätigkeiten der Verwaltung. In Gegenstand, Umfang, Ressourcen und Bedeutung sowie genauerer Ausprägung existieren höchst unterschiedliche und heterogene Formen der Ressortforschung. Die GPK-N fordert deshalb den Bundesrat auf, die rechtliche Verankerung der Ressortforschung zu optimieren und die Ressortforschung klar zu definieren.

Die Untersuchung der GPK-N zeigt sodann, dass die departementsübergreifende Steuerung von Inhalten und Ressourcen in der Ressortforschung nach wie vor mangelhaft ist. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass das vom Bundesrat im Jahre 1998 geschaffene zentrale Steuerungsorgan, nämlich der Steuerungsausschuss, kaum mit Steuerungskompetenzen ausgestattet ist. Die Kommission fordert den Bundesrat deshalb auf zu prüfen, mit welchen weitergehenden Kompetenzen der Steuerungsausschuss auszustatten ist.

Die Forschungskonzepte müssen die vom Bundesrat festgelegten Politikbereiche abdecken. Gemäss Untersuchung scheint es jedoch in der Praxis schwierig zu sein, die Ämterperspektiven zu überwinden. Die Forschungskonzepte in bestehender Form sind uneinheitlich und genügen dem Anspruch, Transparenz herzustellen, nicht vollumfänglich Die GPK-N fordert den Bundesrat auf, die Ressortforschungskonzepte konsequent auf die ämter- und departementsübergreifenden Politikbereiche auszurichten und unter dieser übergeordneten Sicht umzusetzen. Forschungslücken in zentralen Bereichen, wie sie in der Periode 2004 - 2007 in der Sozialversicherung und der Berufsbildung vorkamen, müssen unbedingt vermieden werden.

Die GPK-N nahm im Weiteren mit Befriedigung zur Kenntnis, dass Massnahmen getroffen wurden, um die Ressortforschung einer effizienten Qualitätskontrolle zu unterstellen. Schliesslich hält es die Kommission für wichtig, dass das elektronische Informationssystem Aramis (Administration Research Action Management Information System) auf seine Zielsetzung überprüft und wenn möglich zu einem Instrument des Ressortforschungsmonitorings entwickelt wird.

Die GPK-N überwies ihren Bericht samt Empfehlungen dem Bundesrat mit der Bitte, bis Ende Dezember 2006 dazu Stellung zu nehmen.

Nebenbeschäftigung

Im Weiteren nahm die Kommission die Resultate der durch den Bundesrat in Auftrag gegebenen Praxisevaluation zu den Bewilligungen von Nebenbeschäftigungen von Bundesangestellten und die von ihm in diesem Bereich getroffenen Massnahmen zur Kenntnis. Sie begrüsst die im Sinne einer Übergangslösung erlassenen Richtlinien des Eidg. Personalamtes (EPA), welche gewisse Mindeststandards für die Bewilligung von Nebenbeschäftigungen gemäss Artikel 91 Bundespersonalverordnung festlegen. Dadurch stehen nun die wichtigsten Bewilligungsgrundsätze allen entscheidenden Stellen in komprimierter und einheitlicher Form zur Verfügung. Die Kommission hatte entsprechende Standards gefordert und erhofft sich nun von den Richtlinien eine homogenere Bewilligungspraxis in der gesamten Bundesverwaltung. Die Richtlinien werden im Rahmen der Verwaltungsreform überprüft, so dass sich die Kommission nach Abschluss der Reform wieder mit der Bewilligung von Nebenbeschäftigungen befassen wird. Besonderes Gewicht misst die GPK-N der Gewährung von Urlaubstagen für die Ausübung öffentlicher Ämter zu. Sie fordert den Bundesrat deshalb auf, ein entsprechendes Recht der Bundesangestellten auf Verordnungsstufe zu verankern.

Visaerteilung

Die GPK-N liess sich zudem über die Arbeiten informieren, welche zu den Visaerteilungen der schweizerischen Auslandvertretungen durchgeführt wurden. Anfang Juli 2006 hatte die Subkommission EDA/VBS Kenntnis genommen von dem Bericht zur Administrativuntersuchung über die missbräuchliche Ausstellung von Visa in der Schweizer Botschaft von Islamabad. Die Subkommission unterhielt sich auch mit dem Verfasser des Berichts. Sie stellte fest, dass die Untersuchung sorgfältig durchgeführt wurde und dass das EDA zur vollständigen Aufklärung dieser Angelegenheit mit den pakistanischen Behörden zusammenarbeitet. Die Kommission hat von den personellen Problemen in der Botschaft sowie von Mängeln im Verfahren der Visaerteilung Kenntnis genommen, dazu gehört u.a., dass keine internen Regelungen über das Vorgehen und die Zuständigkeiten innerhalb der Kanzlei vorliegen. Die GPK-N ist insgesamt zufrieden mit den Auskünften des EDA. Der Präsident der Subkommission hat dabei Kenntnis genommen von der Risikoanalyse des EDA und dessen Liste der anfälligen Vertretungen. Die GPK-N ist der Auffassung, dass diese Liste sowie die Schaffung eines Visa-Inspektorats gezieltere und wirksamere Kontrollen ermöglichen werden. Die Subkommission wird sich demnächst bei der Direktion für Ressourcen und Aussennetz (DRA) u.a. über die Gepflogenheiten anderer europäischer Länder bei der Visaerteilung informieren lassen.

Bundesanwaltschaft

Die GPK-N nahm davon Kenntnis, dass ihre Subkommission EJPD/BK demnächst einen Aufsichtszwischenbericht der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts zur Anzahl der von der Bundesanwaltschaft erhobenen Anklagen behandeln wird. Die Subkommission wird zudem zu gegebener Zeit die weiteren angekündigten Berichte des EJPD und des Bundesstrafgerichts zur ausserordentlichen Überprüfung der Tätigkeit der Bundesanwaltschaft zur Kenntnis nehmen und anschliessend die GPK-N informieren, die dann über die Durchführung allfälliger weiterer Abklärungen entscheiden wird.

Zugriff der amerikanischen Behörden auf internationale Finanztransaktionen

Schliesslich prüfte die Kommission die Stellungnahme des Bundesrats über die Auswirkungen, welche das amerikanische Programm zur Aufspürung der Terrorismusfinanzierung («Terrorist Finance Tracking Program») auf die Schweiz hat. Dieses Programm ermöglicht es, auf die Daten der in Belgien ansässigen internationalen Genossenschaft SWIFT («Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication») zuzugreifen. In seiner Stellungnahme, welche vollumfänglich auf InternetDer Text kann unter folgender Adresse heruntergeladen werden: http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/3567.pdf erschienen ist, weist der Bundesrat darauf hin, dass die Vereinigten Staaten die schweizerische Hoheit nicht verletzt hätten, da die Datenzugriffe der amerikanischen Behörden nicht über technische Installationen in der Schweiz erfolgt seien.

Die Kommission hat von der Stellungnahme des Bundesrats Kenntnis genommen. Sie hält insbesondere fest, dass der Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB), der damalige Präsident der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) und der damalige Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) seit Juli 2002 darüber informiert waren, dass die Direktion der SWIFT die amerikanischen Behörden ermächtigt hatte, Einsicht in internationale Finanztransaktionen zu nehmen. Die GPK-N hat ihre Subkommission beauftragt, in dieser Angelegenheit weitere Untersuchungen vorzunehmen und Vertreter der SNB, der EBK und des EFD anzuhören.

Die Kommission hat am 23. und 25. August 2006 unter dem Vorsitz von Nationalrat Kurt Wasserfallen (FDP, BE) und teils in Gegenwart der Bundeskanzlerin in Aeschi (BE) getagt.

Bern, 28.08.2006    Parlamentsdienste