Der Europabericht 2006 (06.064) des Bundesrates wurde in der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates (APK-S) als sehr wertvolle Grundlage für die Reflexion über die Europapolitik der Schweiz begrüsst. Für die Kommission bedeutet die vorgenommene Auslegeordnung des europapolitischen Instrumentariums eine Rückkehr zur Realität, indem die Interessenwahrung und nicht mehr die Glaubensfrage des Beitritts zur EU in den Mittelpunkt gestellt wird. Dadurch leistet der Bericht einen Beitrag zur Versachlichung der europapolitischen Diskussion, was der Bericht der APK-S Die Optionen der schweizerischen Integrationspolitik" von 2002 ebenfalls bereits bezweckte. Einige Stimmen bemängelten, dass der Bericht eine strategische Vision für die Zukunft, sowohl was die Europapolitik als auch deren Einbettung in den globalen Kontext anbelangt, vermissen lässt.
Basierend auf diesem Bericht hat sich die Kommission auf die Linie des Bundesrates gestellt und ihre Unterstützung für die gegenwärtige Politik der bilateralen Annäherung an die EU bekräftigt. Dazu zählt nicht zuletzt der Erweiterungsbeitrag, mit dem die Schweiz als solidarische und verlässliche Partnerin gegenüber der EU auftritt. Ferner legt die Kommission Wert darauf, dass der Bundesrat näher abklärt, mit welchen Instrumenten der bilaterale Weg künftig abgesichert werden kann. In dieser Hinsicht erachtet sie ein Rahmenabkommen als besonders prüfenswerte Variante. Diesbezüglich erwartet die Kommission den Bericht des Bundesrates in Beantwortung des Postulates 05.3564 vom 5. Oktober 2005 über den Stellenwert und die Ausgestaltung eines solchen Rahmenabkommens.
Die Kommission hat sich mit der Politik der Schweiz im Zusammenhang mit dem Libanon-Koflikt befasst. Nach Ansicht der Kommission stehen die Stellungnahmen des EDA als solche nicht im Widerspruch zur Neutralitätspolitik. Dass die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen eine besondere Verpflichtung hat, sich zu Verletzungen des humanitären Rechtes zu äussern, wurde nicht bestritten. Es wurde aber die Befürchtung geäussert, dass sich im konkreten Fall die Verurteilung Israels negativ auf die Rolle der Schweiz als Vermittlerin im Nahostkonflikt auswirken könnte.
Ferner war sich die Kommission einig, dass ein Einsatz von Schweizer Soldaten im Rahmen der Unifil angesichts des friedenserzwingenden Mandats dieser Truppe nicht in Frage kommt. Sie hat diesbezüglich mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat diese Meinung teilt.
Die Frage einer möglichen Kandidatur der Schweiz für den UNO-Sicherheitsrat wurde ebenfalls erörtert. Die Kommission ist der Auffassung, dass zurzeit kein Diskussionsbedarf gegeben ist.
Bundesrätin Calmy-Rey hat die Kommission über die Bemühungen des Bundesrates orientiert, mit Deutschland eine Lösung bezüglich des Anflugsregimes des Flughafens Zürich zu finden. Die APK-S hat sich über die direkten Kontakten mit den deutschen Partnern auf Bundes- und Landesebene gefreut. Sie erachtet als unerlässlich, dass sämtliche Teilnehmende am Prozess eine einheitliche Position vertreten, und wird sich dementsprechend um eine Koordination der beteiligten parlamentarischen Organe unter sich und mit dem Bundesrat bemühen.
Die Kommission hat den Bericht über die Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz 2003 - 2007 (06.061) sowie den Bericht zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung 2005 beraten. Sie erachtet die Darlegung der Herausforderungen in diesen Bereichen als sehr aufschlussreich.
Die Kommission beantragt ausserdem ihrem Rat einstimmig die Zustimmung zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Finnland (06.042) aus dem Jahre 1991 sowie zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Österreich (06.043) aus dem Jahre 1974.
Einstimmig hat die Kommission ein Postulat angenommen, welches den Bundesrat beauftragt, Vor- und Nachteile eines einzigen umfassenden Jahresberichtes über die Aussenpolitik der Schweiz zu prüfen.
Zudem liess sich die APK-S ein Jahr nach dem Erscheinen des Länderexamens des Entwicklungsausschusses der OECD über die Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz über den Stand der Umsetzungen der darin enthaltenen Empfehlungen informieren.
Die neue Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement, Bundesrätin Leuthard, legte der Kommission ihre Vorstellungen und Absichten in Bezug auf die Ausgestaltung der schweizerischen Aussenwirtschaft dar. Die Bundesrätin orientierte ebenfalls über den Stand der Doha-Runde sowie des Kooperationsforum für Handel und Investitionen mit den USA.
Im Rahmen der aktuellen europapolitischen Themen hat sich die Kommission über den Stand der exploratorischen Gespräche mit der EU betreffend Freihandel im Agrarbereich orientieren lassen.
Schliesslich hat die Kommission zwei Petitionen ohne weitere Folge zur Kenntnis genommen, welche die Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit mit den Kap Verden bzw. eine Erhöhung der Entwicklungshilfe verlangen.
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hat am 31. August und am 1. September 2006 unter dem Präsidium von Ständerat Philipp Stähelin (CVP/TG) und im Beisein der Bundesrätinnen Micheline Calmy-Rey und Doris Leuthard in Bern getagt.
Bern,
01.09.2006 Parlamentsdienste