Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates schickt eine Revision des Arbeitsgesetzes in die Vernehmlassung. Sie hat die Differenzen der 5. IV-Revision beraten und will, dass der Nationalrat in der Herbstsession über die Vorlage zur Steuerbefreiung des Existenzminimums entscheidet.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat den von einer Subkommission (Vorsitz: Ruth Humbel Näf) erarbeiteten Bericht- und Erlassentwurf zur parlamentarischen Initiative „Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen" (04.476; Gutzwiller zur Kenntnis genommen. In deren Zentrum steht der bessere Schutz der Arbeitnehmenden vor dem Passivrauchen. Artikel 6 des Arbeitsgesetzes soll deshalb mit einem neuen Absatz ergänzt werden, wonach Arbeitsplätze rauchfrei sind. Um den Schutz der Arbeitnehmenden vor dem Passivrauchen zu garantieren, dürfte z.B. auch in Einkaufszentren, Kinos, Restaurants und Bars grundsätzlich nicht mehr geraucht werden. Von dieser neuen Regelung wären auch alle übrigen Personen betroffen, die sich an Orten aufhalten, wo gearbeitet wird. Ausgenommen sind Betriebe ohne Angestellte. Die Einrichtung von Fumoirs, d.h. abgeschlossenen und separat belüfteten Räumen zum Rauchen, wären mit der von der Subkommission vorgeschlagenen Gesetzesänderung möglich. Nach relativ kurzer Diskussion beschloss die Kommission in einem nächsten Schritt die vorgeschlagene Revision des Arbeitsgesetzes bei den interessierten Kreisen in die Vernehmlassung zu schicken und in Kenntnis der Vernehmlassungsresultate die Beratungen weiter zu vertiefen. Der von der Subkommission vorgeschlagene neue Artikel 6 Absatz 2ter (neu) ArG lautet wie folgt: „Arbeitsplätze sind rauchfrei. Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit vor dem Passivrauchen zu schützen. Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen."

Die SGK-NR hat die Differenzen bei der 5. IV-Revision. Vorlage 1 (05.052 n) behandelt und ist im grossen und ganzen auf den Ständerat eingeschenkt. Anders als der Ständerat will die Kommission mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen aber an der Möglichkeit der Kapitalhilfe bei den Eingliederungsmassnahmen (Art. 8 Abs. 3; Art. 18b) festhalten. Die Bindung der Renten, die ins Ausland ausbezahlt werden, an die Kaufkraft des Ziellandes wurde ohne Gegenstimme wieder gestrichen. (Art. 46a). Eine breite und kontroverse Debatte wurde zudem darüber geführt, ob die Schlussabstimmung über 5. IV-Revision bereits in der Herbstsession erfolgen soll oder nicht und ob eine formelle Verknüpfung zwischen Finanzierungsvorlage und materieller Revision nötig sei, ein entsprechender Beschluss wurde jedoch nicht gefasst.

Bereits an einer früheren Sitzung (5. 5. 2006) hatte die SGK-NR mit 17 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen Bericht und Erlassentwurf zur parlamentarischen Initiative „Steuerbefreiung des Existenzminimums im StHG" (05.471 n; SGK-NR) zuhanden des National- und Bundesrates verabschiedet. In seiner Stellungnahme vom 30. August 2006 monierte der Bundesrat insbesondere, dass keine Vernehmlassung bei den Kantonen durchgeführt worden sei und verzichtete deshalb auf eine konkrete Stellungnahme. Die Kommission hatte seinerzeit auf eine Vernehmlassung verzichtet, weil die Steuerbefreiung des Existenzminimums unbestrittener Punkt des bei der Volksabstimmung abgelehnten Steuerpakets gewesen sei. Sie bekräftigte diese Auffassung und beschloss ohne Gegenstimme, die Vorlage dem Nationalrat in der Herbstsession vorzulegen.

Schliesslich nahm die Kommission die Empfehlung Nr. 195 der Internationalen Arbeitskonferenz. 92. und 93. Tagung (06.022 s) betreffend die Entwicklung der Humanressourcen zur Kenntnis und setzte die Detailberatung zum BG über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung. Vorlage 1 + 2 (Risikoausgleich) (04.061 s) fort.

Die Sitzung fand am 7. September 2006 unter dem Vorsitz von Nationalrat Pierre Triponez (FDP, BE) und der teilweisen Teilnahme von Bundesrat Pascal Couchepin in Bern statt.

Bern, 08.09.2006    Parlamentsdienste