Die Kommission hat Kenntnis genommen von den Ergebnissen der Vernehmlassung über den Vorentwurf zum Bundesgesetz über das Bergführerwesen und das Anbieten von Risikoaktivitäten (00.431 Pa.Iv. Rahmengesetz für kommerziell angebotene Risikoaktivitäten und das Bergführerwesen [Cina]). An dem von der Kommission eingeleiteten Vernehmlassungsverfahren nahmen alle 26 Kantone, vier Parteien, das Bundesgericht sowie 34 Organisationen teil. Die Mehrheit der Vernehmlasser begrüsst die Ausarbeitung eines Gesetzes zur Verbesserung der Konsumentensicherheit. Die meisten Kommentare betrafen die Bestimmungen über die Bewilligungspflicht für die Anbieter von den vom Gesetz erfassten Aktivitäten sowie über die ihnen auferlegte Haftpflichtversicherung. Anlass zu Kritik gab zudem auch der Geltungsbereich der Regelung. Die Kommission stellte fest, dass diese Punkte schon bei den Kommissionsberatungen am meisten Diskussionsstoff geboten hatten. Sie beschloss deshalb mit 12 zu 11 Stimmen, den Gesetzesentwurf unverändert dem Nationalrat zu unterbreiten. Nach Auffassung einer Kommissionsminderheit hat die Vernehmlassung aufgezeigt, dass die Vorlage umstritten ist und sie beantragt, die Initiative abzuschreiben. Die Kommission nahm den Entwurf mit 12 zu 10 Stimmen an. Er wird an den Nationalrat weitergeleitet und gleichzeitig dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet.
Der ausführliche Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse kann auf der Website des Parlaments (http://www.parlament.ch/ed-rk-00-431-baspo.pdf) abgerufen werden.
Die Kommission hat ferner mit 11 zu 10 Stimmen beschlossen, einer Initiative von Nationalrat Duri Bezzola (05.424 Spielbankengesetz. Rahmenbedingungen für Spielbanken, insbesondere in Tourismusdestinationen) Folge zu geben; mit 12 zu 10 Stimmen stellte sie sich hinter den Beschluss der Kommission für Rechtsragen des Ständerates, einer gleich lautenden parlamentarischen Initiative Folge zu geben (05.415 Pa.Iv. Brändli. Spielbankengesetz. Rahmenbedingungen). Die beiden Initiativen verlangen, im Spielbankengesetz vorzusehen, dass der Bundesrat den Abgabesatz, wenn die Umstände dies rechtfertigen, nicht nur während der ersten vier Betriebsjahre einer Spielbank, sondern während einer längeren Zeitdauer bis auf 20 Prozent senken kann. In den Augen der Kommission muss dafür gesorgt werden, dass die Tourismusorte eine möglichst breite Leistungspalette anbieten können, um ihre Attraktivität zu wahren. Die Kasinos sind diesbezüglich von einiger Bedeutung.
Die Kommission hat am 7. und 8. September 2006 unter dem Vorsitz von Nationalrat Daniel Vischer (Grüne/ZH) und teils in Gegenwart von Bundesrat Christoph Blocher in Bern getagt.
Bern,
11.09.2006 Parlamentsdienste