Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates hat vom Bericht des Bundesrates vom 9. Juni 2006 über die effizientere Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen Kenntnis genommen. Der Bericht basiert auf einem Vorstoss der Kommission aus dem Jahr 2005 (05.3006).

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) nimmt in zustimmendem Sinne Kenntnis vom bundesrätlichen Bericht vom 9. Juni 2006 über die effizientere Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen. Die SiK-S hatte sich während der Jahre 2004/2005 wiederholt intensiv mit den Themen Terrorismus und organisiertem Verbrechen auseinandergesetzt. Sie hatte dabei externe Experten und Experten aus der Bundesverwaltung auch spezifisch zum Thema Islamismus in der Schweiz angehört und sich mit möglichen Terrorbedrohungen befasst. Basierend auf den dabei gewonnenen Erkenntnissen hatte die Kommission ein Postulat (05.3006) ausgearbeitet, welches den Bundesrat beauftragte, "innert Jahresfrist zu prüfen, wie die Gesetzgebung in verschiedenen Bereichen angepasst werden kann, um eine effizientere Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen zu ermöglichen". Dieser Vorstoss wurde am 15. Juni 2005 vom Ständerat angenommen.

Der Bundesrat hält nun in seinem Bericht zwar fest, dass er in mehreren Bereichen (wie zum Beispiel beim Strafrecht oder bei der Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und Inlandnachrichtendienst) keinen akuten gesetzgeberischen Handlungsbedarf ortet. In anderen Bereichen jedoch möchte er das Instrumentarium zum Kampf gegen Terrorismus und organisiertes Verbrechen gezielt verstärken. Er erachtet es beispielsweise als sinnvoll, dass Kommunikationsdaten (wie von der SiK-S gefordert) länger als sechs Monate aufbewahrt werden können. Angesichts der in der Praxis festgestellten Beweisschwierigkeiten sowie der Rechtsentwicklung in Europa sei dieser Schritt sinnvoll. Der Bundesrat beauftragte des weiteren das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Vorschläge zu erarbeiten, um im Bundesrecht die Voraussetzungen für die Durchführung ausserprozessualer Zeugenschutzmassnahmen zu schaffen. Auf diese Weise möchte der Bundesrat dafür sorgen, dass sich auch gefährdete Zeuginnen und Zeugen zu Aussagen bereit erklären.

Die Kommission legte bei ihren Beratungen besonderes Gewicht auf einen funktionierenden, korrekt geregelten Informationsaustausch zwischen den involvierten Bundesstellen und nahm zur Kenntnis, dass sich auch die Geschäftsprüfungsdelegation beider Räte dieser Thematik weiterhin intensiv widmen wird. Die SiK-S nahm des weiteren mit Genugtuung davon Kenntnis, dass der Bundesrat mit der vor zwei Monaten in die Vernehmlassung geschickten Revision des Bundesgesetzes über die Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit (Revision BWIS II) sich in vielen Bereichen in diejenige Richtung bewegt, welche die SiK-S mit ihrem Vorstoss im vergangenen Jahr vorgegeben hatte, insbesondere was die Informationsbeschaffung (inklusive deren Kontrolle) im Rahmen der Terrorismusbekämpfung betrifft.

Die SiK-S hielt zudem Aussprachen zur bevorstehenden Revision der Armee-Organisation (06.050 n) ab. Diese bundesrätliche Vorlage steht im Moment zwar erst zur Behandlung im Erstrat (Nationalrat) an, trotzdem hat sich die SiK-S im Hinblick auf die formelle Behandlung dieser Vorlage in der Kommission (voraussichtlich im 4. Quartal 2006) bereits mit Repräsentanten der Schweizerischen Offiziersgesellschaft, mit Repräsentanten der Vereinigung Pro Militia sowie mit dem Chef des Departments für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS, Bundesrat Samuel Schmid, ausgetauscht. Ein Entscheid stand zu diesem Geschäft aber noch nicht an.

Die SiK-S prüfte des weiteren die Leistungsaufträge für drei Stellen des VBS, welche auf den 1. Januar 2007 in den FLAG-Status überführt werden sollen: armasuisse Immobilien, armasuisse Wissenschaft und Technologie sowie Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS). Die Kommission anerkannte, dass die "Flagisierung" dieser Amtsstellen letztlich zu mehr Transparenz und Effizienz führen können; sie gab dabei aber auch ihrem Anliegen Ausdruck, dass die parlamentarische Kontrolle trotz Entlassung der betreffenden Ämter in den FLAG-Status aufrecht erhalten bleiben muss. Betreffend die Überführung des BABS in den FLAG-Status legt die SiK-S zudem Wert auf die Feststellung, dass diese einer Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem BABS und den Kantonen nicht im Wege stehen darf.

Die Kommission hat am 11. September 2006 unter dem Vorsitz von Ständerat Hermann Bürgi (SVP, TG) und teilweise im Beisein der Bundesräte Samuel Schmid, Chef des VBS, und Christoph Blocher, Vorsteher des EJPD, in Bern getagt.

Bern, 12.09.2006    Parlamentsdienste