Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats hat sich hauptsächlich mit der Teilrevision KVG, Managed-Care (04.062 s) befasst. Nachdem sie am 21. August ein umfangreiches Hearing veranstaltet und Eintreten beschlossen hatte, nahm sie heute die Detailberatung auf. Im Grundsatz sind sich die Mitglieder der Kommission einig, dass durch die Steuerung der Behandlung in Ärztenetzen die Behandlungsqualität wesentlich gesteigert werden kann. Auch könnten bei gleich bleibender oder verbesserter Qualität Kosten gespart werden, sofern sich eine genügend grosse Zahl von Versicherten bereit findet, sich in Ärztenetzen behandeln zu lassen. Die Kommission diskutierte eingehend die Frage, welche Anreize für Versicherte und Leistungserbringer zu setzen sind, damit grössere Teile der Bevölkerung an dieser Versicherungsform Interesse zeigen. Die Vorlage erweist sich als sehr komplex, weshalb die Kommission die Beratung an der Oktobersitzung fortsetzen wird. Das Geschäft wird vom Programm der Herbstsession gestrichen und in der Wintersession vorgelegt.
Die am 28. Juli 2004 eingereichte Volksinitiative Für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung" (05.055 s) fordert unter anderem eine auf Wettbewerb basierende Grundversicherung und eine Einschränkung des Leistungskatalogs. Die Kommission beantragt einstimmig, dem Bundesrat zu folgen und die Volksinitiative abzulehnen. Geteilt ist ihre Meinung betreffend Gegenvorschlag: Mit 6 zu 5 Stimmen ohne Enthaltungen lehnte sie einen Gegenentwurf ab, der in der Verfassung Grundsätze über die Ausgestaltung der Kranken - und Unfallversicherung aufnehmen wollte. Dieser Gegenvorschlag wurde durch eine Subkommission erarbeitet; die Minderheit wird ihn im Ratsplenum zur Diskussion stellen.
Den beiden Standesinitiativen Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte. Artikel 33 (Kt. Iv. GE, 03.308 s und Kt. Iv. VS. 03.310 s) hatten die beiden Räte in einer ersten Phase Folge gegeben, nachdem die Pharmahersteller den Spitälern mit Inkraftsetzung des Heilmittelgesetzes keine Rabatte auf Medikamenten mehr gewährten. Nachdem sich eine neue Praxis entwickelt hatte, wollte der Ständerat am 14. Juni 2005 die Standesinitiativen abschreiben; der Nationalrat entschied am 22. März 2006 gegen Abschreibung. Die Kommission beantragt erneut Abschreibung, womit diese endgültig ist. Gleichzeitig reicht sie eine Motion ein. Diese beauftragt den Bundesrat, eine Regelung vorzuschlagen, die Klarheit schafft über die Transparenz und das zulässige Ausmass von Rabatten, die im Rahmen der Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten gewährt werden.
Schliesslich hat die Kommission die Pa. Iv. Baumann J. Alexander. Unfallversicherung. Unterstellungskompetenz des Bundesrates für einzelne Betriebsarten (04.474 n) sistiert, die verlangt, dass der Bundesrat Betriebsarten, die die Voraussetzungen für eine obligatorische Unterstellung unter die SUVA nur teilweise erfüllen, von der Unterstellung ausnehmen kann. Sie soll im Zusammenhang mit der vorgesehenen Revision des Unfallversicherungsgesetzes behandelt werden.
Die Kommission tagte am 12./13. September 2006 in Bern unter dem Vorsitz von Erika Forster (FDP, SG), vorwiegend in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin.
Bern, 13.09.2006 Parlamentsdienste